Servus in die Runde,
auch nach längerem Suchen habe ich kein "offizielles" Schriftstück gefunden und daher meine Hoffnung, dass es hier jemand weiß:
Gibt es irgendwo einsehbar die Vorgaben / Prüfungen, die ein PKW erfüllen/absolvieren muss, um seine vom Hersteller genannte Anhängelast nachzuweisen?
Oder stellt der Hersteller die Info auf rechnerischer Basis in den Raum und das wird vom KBA oder wer auch immer die Zulassung erteilt ohne Prüfung abgenickt?
Das Dumme ist... die Vorgaben sind über zig EU Schriftstücke verteilt... aber ich denke, das was du suchst, ist in RICHTLINIE 95/48/EG zu finden.
https://eur-lex.europa.eu/lega…995L0048-19951020&from=EN
Punkt 3.3.3
Zitat
3.3.3. Ein Kraftfahrzeug, das einen Anhänger zieht, muß diese Fahrzeug-kombination — beladen bis zu ihrer Höchstmasse — an einer Steigungvon mindestens 12 % innerhalb von fünf Minuten fünfmal anfahrenkönnen.
Das mit dem Bremsen steht dann eben wieder in einer eigenen Verordnung... für Bremsen. 
Weil der ganze Zug eben auch an der 12% Steigung von der Feststellbremse des Zugfahrzeugs gehalten werden muss... vorwärts wie rückwärts, WENN ich mich jetzt recht erinnere. Vielleicht suche ich das auch nochmal...*
Das ganze steht mir mit den US Cars ja auch noch bevor... in der Praxis.
Habe mich da aber noch nicht im Detail drum gekümmert... muss erstmal einen Prüfer / Prüfstelle finden, wo ich quasi - hoffentlich - ein Gutachten für die ganzen Baureihen machen lassen kann.
*edit1:
RICHTLINIE 98/12/EG
https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:31998L0012&from=DE
Punkt 2.1.3 (ff)
Zitat
2.1.3 Feststellbremsanlagen
2.1.3.1 Die Feststellbremsanlage muß, auch wenn sie mit einer der anderen Bremsanlagen kombiniert ist, das beladene Fahrzeugauf einer Steigung oder einem Gefälle von 18 % im Stillstand halten können.
2.1.3.2 Bei Fahrzeugen, hinter denen ein Anhänger mitgeführt werden darf, muß die Feststellbremsanlage des Zugfahrzeugs diemiteinander verbundenen Fahrzeuge auf einer Neigung von 12 % im Stillstand halten können.
[...]
edit2:
Dann gibt es noch das VdTÜV-Merkblatt 751... aus dem ich leider nicht zitieren darf/kann, aber wo sich im Zweifelsfall die Prüfer dran orientieren werden...
Dort ist insbesondere bei nachträglichen Anhängelasterhöhungen oder überhaupt Festsetzung, so befürchte ich z.B. auch bei unseren Karren mit Einzelbetriebserlaubnis, mehrere Fahr- und Bremsprüfungen zu absolvieren, wobei für den ausgeladenen Zug z.B. kein kritischer Fahrzustand bei 100 km/h auftreten darf... wenn ein Lenkimpuls eingeleitet wird... oder eine bestimmte Mindestverzögerung aus 80 km/h erreicht werden muss usw...