Beiträge von v8.lover
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Für Pflegemaßnahmen/Korrossionsschutz eignet sich dieser thread:
Edit by deinem Mod-Kollegen: Jetzt isses nur noch ein Thread!
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@V8er
...und es gäb die als Semis, R888
Uuuuh nice.
Da ich ja in die Eifel ziehe, also der Nürburgring nicht mehr ewig entfernt ist... ist das vielleicht 'ne Überlegung?!
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in vielen Jahren des Anhängerns habe ich die Erfahrung gemacht, dass "normale Personenwagen" viel Gewicht, das häufig gezogen wird nicht mögen.
Ein Glück sind unsere US-PKW's nicht normal...
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...passiert schon nichts...
https://www.muensterschezeitun…s-Gespann-aus-dem-Verkehr
edit:
Oder die Anhängerkupplung reißt ab...:
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Doch, genau die.
Hatte aber vor Kauf auch extra geguckt, was 'n neuer Satz kostet. Ist aber auch nicht gerade mehr als z.B. 205/60/16... von daher ist DAS jetzt kein Thema (für mich). Anhand der Anzahl+Kosten der Reifen in der Dimension nutzen die doch noch einige Autos mehr... welche auch immer.
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Jonas hat dein neues Auto denn eine AHK? Oder muss die noch erst montiert werden?
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Kumpel von mir hat n W168, A140. Den schaue ich mir wohl die Tage mal an. Ich weiß - Mängelriese, aber 1. Hand, scheckheftgepflegt seit 2001 (EZ), HU 07/2020 neu, Anlasser kommt die Tage noch neu... Klima, Winterreifen gut für mind. 2 Jahre... und steht um die Ecke. Ah und AHK schon dran! (1000 kg)
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Erst Post weggebracht.. wegen nassen/matschigen Straßen/Wegen leider net mitm Fahrradanhänger sondern musste aufn E-bike vonnen Eltern zurückgreifen. Ohne "E", da defekt.
Dann hat mir 'n Kumpel heute Abend meinen neuen alten Alltagswagen gebracht...
Zum Davonlaufen... naja. Soll net schön sein... soll mich jetzt ~2 Jahre erstmal möglichst ohne Probleme (
) über die Runden bringen. Schade allerdings etwas... das erste mal, dass ich GM fremdgehe - sorry!
Ist nur übergangsweise, versprochen.
edit: Gerade noch 'n Bild vom Kumpel bekommen vom Gespann... E39 mit seinem Pongratz
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Roadtrip durch EU am besten "einfach" mit den LKWs mitschwimmen... zwangsläufig.
Wie schon geschrieben... eh doof, dass so viele Regelungen am zGG festgemacht werden... was solls wenn man 'n leeren 3500 kg zGG-Anhänger mit 900kg Leergewicht an 'nem Corsa B zieht - bzw. mit 100 km/h ziehen würde... da ist ja wohl immer noch weniger Gefahrenpotential vorhanden als 'n 1200 kg zGG Planenanhänger der inkl. Ladung auf 1050 kg - also z.B. maximale Anhänge- plus Stützlast ausgeladen ist...
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In der Zeit hätte man auch neue gepresst bekommen inkl. Eisenerzförderung... per Schippe.
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Sind die Felgen eigentlich mittlerweile bei Westfalia Komfort angekommen?!
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Bin ja auch 'n großer Fan von Owatrol - aber bei dem HBZ NUR Owatrol?! Schmeiß' da doch lieber noch 'ne Lage Brantho Korrux o.ä. drauf - gibts seit einiger Zeit auch in der Sprühdose. Extrem dicke Lackschicht, ohne zu laufen und durch die Dose eben sehr leichte Handhabung.
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Gestern ' n Corsa B 1.2 16V angeschaut... ich brauche 'n Alltagswagen, da ich mich beruflich umorientiere und in die Eifel ziehe. War schade - (antriebs-)technisch war der gut, aber leider Durchrostung Wagenheberaufnahme rechts vorne und Dom rechts vorne.. bei der Batterie. Nach 5 min gucken hatte ich genug gesehen.
Ging ich aber schon aus, als ich losfuhr, dass das nix werden würde.
Ist echt dumm - so generell - habe viele Szenarien durchgerechnet, auch, dass ich meinen 91er Caprice mit LPG erstmal wieder repariere, aber da lande ich auch bei ~2500€ - da ich den ja eigentlich frame off restaurieren will, würde es mich aber nerven/ärgern, da 2x massiv Geld reinzustecken, deshalb erstmal günstiger Kleinwagen mit HU... und den dann einmal RICHTIG machen.
Kumpel von mir hat n W168, A140. Den schaue ich mir wohl die Tage mal an. Ich weiß - Mängelriese, aber 1. Hand, scheckheftgepflegt seit 2001 (EZ), HU 07/2020 neu, Anlasser kommt die Tage noch neu... Klima, Winterreifen gut für mind. 2 Jahre... und steht um die Ecke. Ah und AHK schon dran! (1000 kg)
Hatte mich dann mal zu dem Wagen bissl eingelesen - und wie das so ist, bei Karren, die mich eigentlich NULL interessieren - ehrlich gesagt ist dem sein Konzept mit den herausnehmbaren Sitzen in einer Kompaktklasse ja echt geil! Zumal der, den mein Kumpel verkauft, wohl auch den optional herausnehmbaren Beifahrersitz hat... da kannste allein die fettesten Dinge in dem kleinen Wagen transportieren! Auch mal Fahrrad... oder 'ne Nacht drin pennen...
http://abload.de/img/a-klasse_laderaumzgxgv.jpg
Der Corsa war der nächste von allen die ich jetzt auf Beobachten habe, aber selbst für nur 170 km Gesamtweg hab' ich schon wieder 50€ getankt... saufen tut der 79er Caprice halt nicht wenig - ist halt immer doof, wenns das "beste"/einzige Zugfahrzeug ist, auf welches ich derzeit zurückgreifen kann.
Btw. meine Holzrampen hatte ich mit, dass ich besser den Unterboden ansehen hätte können - Plan wäre gewesen: Auto auf Anhänger bis er kippt, dann Verriegeln, Rampen hinter Anhänger stellen, Pongratz-Stahlrampen auf Holzrampen auflegen und Fahrzeug auf die Holzrampen fahren zum Schauen mit Rollwagen.
Naja... soweit kams ja garnicht erst...
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Vielen Dank für all die super Jahre, Frank!
Genieße, was jetzt auch kommen mag.
Sollte man sich wider Erwarten dieses Jahr nicht mehr sehen, ALLEN Usern 'nen Guten Rutsch ins neue Jahr!
Gruß Jonas
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Welche 3,5t Grenze soll nicht gelten?
mfg JAU
Wie denni schon schrieb - und wie im Link, den ich auf einer Seite vorher schon gepostet habe, steht:
https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html
Zitat von 9. Ausnahmeverordnung zur StVO§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn [blabla]
edit:
Zitat von JAUDa sprechen wir aber von einem PKW für den Führerscheinklasse C1 notwendig ist, oder?
Mag sein. Ist aber FEV - das andere StV(Z)O. Da mit Anhänger... ja sogar C1E
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Warum sollte man nicht?! Hat 8 Sitze... und wie gesagt, für PKW gilt diese 3,5 to Grenze nicht!
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Nochma zum 3,5 to Anhänger und 100 km/h..
https://www.ebay-kleinanzeigen…leder/1598440200-216-4358
"Einfach" den hier als PKW zulassen (viel Spass bei der Steuer
) und schon darf man 100 km/h legal fahren
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Die Zylinderanzahl muss immer gerade seine
soundtechnisch kommen die 5-Zylinder für mich aber definitiv DIREKT hinter den 8ern
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Danke für die tolle Aufklärung.
Damit kann ich mir wohl die Stossdämpfer sparen, da es eh nichts mit einer 100kmh Zulassung wird. Schade.
Gruß und einen entspannten Abend noch
Flo
Kein Thema - gerne.
Entspannt gehts dann also demnächst auch auf der Autobahn zu.
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Laut der Humbaur-Website ist es so, dass man nur 100km/h fahren darf, wenn das zul.Gg. des Anhänger maximal das 1,2-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs entspricht. Das wären beim Touareg 2520kg.
Ja.
ZitatSo wie ich es verstehe, müste ich jetzt meinen Anhänger auf 2520kg zul.Gg. ablasten, dass ich mit dem Gespann 100kmh fahren darf.
Bei meinem kleinen 1300kg Anhänger (mit 100km/h Zulassung) steht im Schein lediglich "Der Anhänger erfüllt....und ist für 100km/h geeignet". Ein festgelegtes Zugfahrzeug taucht dort nicht auf.
Richtig!
Auch richtig. Dass Anhänger und Zugfahrzeuge ZUSAMMEN bestimmte Regeln für die 100 km/h-Regelung erfüllen mussten, ist über 10 Jahre her - vergessen wir das einfach.
ZitatD.h. ich könnte doch theoretisch meinen 3500kg Anhänger als 100kmh zulassen, dann aber nur leer 100kmh fahren (liegt dann ja locker im Rahmen) und wenn ich beladen bin nur 80kmh fahren.
Sehe ich das richtig, oder habe ich einen groben Denkfehler, und hat die Zulassungsart "Geländewagen" einen Einfluss auf die 100kmh Regelung?
Gruß
Flo
NEIN! Das bezieht sich IMMER auf die zulässigen Gesamtgewichte!
Um rechtlich legal einen Anhänger mit 3500 kg zGG mit 100 km/h ziehen zu dürfen, muss dein Zugfahrzeug MINDESTENS 3182 kg LEERgewicht haben ODER 2917 kg mit Anhänger-ESP!
Ergo - ja, grober Denkfehler!
Nein, Geländewagen hat damit nichts zu tun!
edit:
https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html
Hier nochmal haargenau zum Nachlesen.
Das gilt ausserdem nur für PKW - egal, welches zGG, also auch über 3,5 to (!) ODER für mehrspurige Kfz (also Zulassung LKW usw.) bis maximal 3,5 to zGG!
Gruß Jonas