Personenwaage und Holzstück (abgesägter Besenstiel zB) reichen da auch völlig aus
Beiträge von haufen07
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http://fidelio-elsdorf.de/cms/…_Kranz_freigestellt-M.jpg
Da wir uns in KÖLN treffen wollen, stellt Euch schlicht auf unsere Spezialität ein.
OK, zugegeben: für Bayern isses Subbelwasser, aber das was Ihr da bisher angeboten habt ist ja fast schon eklig^^
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@Erwin:
Da gehts zum Treffen nach Köln:https://anhaengerforum.de/forum/thread/2397
Daß auf Mani Verlass ist, daran zweifel ich nicht. Ist eben fraglich, ob sich der Aufwand für alle lohnt und inwieweit ich ihm das dann vergüten kann. Aber ich denke das werden wir schon hinbekommen
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Gültigkeit hat auf jeden Fall das, was in den Papieren steht.
Daß eine Angabe "von-bis" auf der Auflaufeinrichtung steht ist egdl normal und Du wirst, wenn alles richtig ist bei dem AH, auch in den Papieren eine Angabe finden, die sich in dem Rahmen bewegt.Auch steht da das Leerewicht des AH drin. Wie Rower richtig sagt, ist das eine freiwillige Angabe der Hersteller die seltenst gemacht wird (auf den Typenschildern).
Alles was Du auf den Achsen, Deichseln und der Bremsvorrichtung findest, sind die jeweiligen Angaben der einzelnen Hersteller dieses Bauteils - diese Angaben dürfen nicht überschritten werden weil sonst die Betriebserlaubnis erlöscht. Sie sollten sich bei einem in Serie gefertigten AH aber auch problemlos mit den Daten der Papiere in Einklang bringen lassen.
Gib uns doch bitte ein wenig mehr Inofs: was für ein AH ist es? Ein- oder Tandemachse?
Als was wird er Dir Angeboten (also mit welchen Daten)? -
OK, dann werd ich mich mal mit Mani in Verbindung setzen ob er mir die Sachen mit nach Köln bringen könnte - von den Maßen her komm ich fast hin, würde sich auf jeden Fall für mich lohnen
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Ich muss mal genau meine Bordwände ausmessen.
Ich meine aber dass es passt.Sollte Mani sich bereit erklären sie mit nach Köln zu bringen und sie passen, wären wir im Geschäft...da Erwin (der Oldenburger) ja wohl abgesprungen ist, wenn ich das richtig verstehe.
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Wie weit sind die Auflagepunkte voneinander entfernt?
Ich hab hier noch ne Top Heinemann-Achse, die Deiner von den Daten recht ähnlich ist. Inkl Räder mit fast neuen Reifen.Preiswert abzugeben da ich den Platz brauche.
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Ist der d-wert nicht auf dem Kupplungsmaul angegeben und sagt lediglich was darüber aus, was das Ding für ne (Zug-) Belastung aushalten kann?
Ist jetzt aber auch aus dem Kopf ne spontane Aussage....hoffe sie verwirrt Dich nicht noch weiter
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A = Anhängelast (die von meinem Zugfahrzeug? die wäre 75kg)
Seit wann hast Du nen Smart? Neee - selbst die haben mehr Anhängelast.
Neeeee Alex, Du verwechselt hier STÜTZlast mit ANHÄNGElast oder auch zulässiges zu ziehende Gesamtgewicht
Geh was sogsamer mit den ganzen Begriffen um, dann kommst Du auch aus dem Schleudern Deiner Gedanken wieder raus und mim Hänger nie ins Schleudern
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Passt schon Jungs...bin als Haufen gemeldet und bekannt
Solange ihr dabei endlich mal die Gedanken an die braune Masse verschwinden lasst....BTT: Alex, wenn Dir die 50 KG zu schwer zum hochbuckeln sind beim an - und abkuppeln....wofür hast Du das Stützrad?
Zugafahrzeug so nah wie möglich an den AH ranfahren, minimal neben das Kupplungsmaul die Kugel positionieren.
Kupplungsmaul aufmachen (meins rastet dabei ein, andere muss man festhalten) per Kurbel dan AH hochdrehen und mit leichtem seitlichen Druck, selbst bei angezogener Bremse möglich, das Ding übers Kupplungsmaul befördern, runterkurbeln - KLACK!Ich buckel auch keine 75 KG Stützlast hoch, wenns nicht unbedingt sein muss - dennoch seh ich auch zu, daß ich immer ausreichend Druck auf dem Ding hab - das Fahrgefühl ist um ein mehrfaches besser und auch die Sicherheit ist höher.
Hör auf Mani - er schreibt viel, aber verdammt...der Kerl hat auch viel Recht
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Generell gibts da schonmal ne Vorschrift, daß (ich glaube) eh schonmal mind 4% vom Gewicht des AH Stützlast MINDESTENS da sind.
Und dann ab in Manis Stützlastbeiträge und lesenWenn Du das Ding vorne ZU leicht machst, kannste Dir auch nen wilden Mustang hinten dran binden - der bockt dann genauso rum
Zu schwer ist verboten, zu leicht ist kagge
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Oh man....da werden direkt Erinnerungen wach.
Haargenau den gleichen hatte ich auch mal kurze Zeit. Mein erster WoWa.Allerdings war das ein Fehlkauf - der Junge war morsch und feucht innen, da war einfach nichts zu retten.
Der ist damals zum Kinderspielplatz für Regen-Tage umfunktioniert worden...die Kids hatten ihre Bude und waren happy.
Irgendwo müßte ich auch noch Bilder haben. Meiner war ganz weiß, aber die Form war einmalig und ein hingucker.
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Nö, der wars nicht - klingt aber auch nich übel.
Ich hab schon mehrere Planen bei einem im tiesten Osten bestellt.
Ich hatte in Erinnerung daß die Seite "sign4you" hieß...aber ich find sie nimmer
Muss Frauchen mal fragen, ob sie noch Rechnungen hat.
Der Kerl war klasse. Ein 1-Mann Unternehmen. Hat nur die Daten gebraucht, genau beschrieben wie man was messen muss und hat die Dinger dann angefertigt. Absolut passgenau und auch nach dem Motto: "Geht nich - gibts nich".Preis war prima, Ware Top und sehr sehr nett der Mann.
Ich suche weiter....
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Also beim Heinemann und Wolf sieht man, daß die Dreiecke ZUSÄTZLICH auf den Kotflügeln sind. Hinten die, sind die, die für den TüV-Män ausschlagebend sind. Zusätzliche kannste hinpappen wo Du willst.(laut Zulassungsverordnung)
Bei Bild drei tippe ich auch eher auf Einigungsvertrag / Übergangszeit....der AH ist offensichtlich uralt und zudem wird man da gesagt haben: entweder auf den beweglichen Teilen oder auf den Kotflügeln...dann lieber....;-)
Was sich so an Eigenbauten auf den Strassen bewegt...man weiß nie, wie das für die Abnahme mal ausgesehen hat, was der Besitzer kurz vorm Gang zum nächsten HU-Termin schnell alles umstrickt, welcher Prüfer blind war usw usw...wenns danach geht, brauchen wir wirklich gar nix zu beachten, müßen nur den richtigen Tüvler finden
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Geh mal in den Baumarkt um die Ecke.
Die sollten vierkant Alu-Stangen haben (nimm die 3x3 cm) dazu gibts Steckverbinder in fast allen Varianten - damit sollte sich mit wenig Aufwand was bauen lassen.Sollte sich das mit der Plane (soll die bleiben oder auch neu?) nicht vereinbaren lassen, ggfs auch über ne neue Plane mal nachdenken und eine vll ganz andere Form des Aufbaus.
Planen bekommt man super günstig in hervoragender Qualität hier zB:
(mist...muss den link erst suchen, die haben sich wohl umbenannt - wird schnellstens nachgereicht)
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So völlig ohne Typenschild kann es glatt sein, je nach Prüfer, daß Du da schon den ersten Megger bekommst. Viele bestehen auf diese Dinger.
Hast Du denn wenigstens ne eingeschlagene FIN (FahrzeugIdentNummer)?Ohne die geht schonmal gar nix. Sie sollte an der in Fahrtrichtung gesehen vorderen line Ecke zu finden sein - entweder rechts oder auf der Front.
Ansonsten wie bereits erwähnt: die Deichsel (sofern eigenständig), die Auflauhfeinrichtung und auch die Achsen müßten iwelche Typenschilder haben worauf Hersteller und max-Angaben zu finden sind.
Die kleinste Angabe davon wird die für Dich gröstmögliche Gesamtlast sein (also Nutzlast plus Eigengewicht)
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Ich hab mir dieses TüV-Buch gekauft
für Selbstbauer ist es eine prima Hilfe.
Da steht das auch drin, was Mani sagt...auch inkl der dazugehörenden Verordnung der StVZvo. Ich such Dir gerne raus, welche das ist, wenn Du drauf bestehst.
An beweglichen Teilen und / oder solchen, die nicht dauerhaft fest mit dem Ah verbunden sind, darf man lediglich in Ausnahmefällen das Nummernschild befestigen - keinesfalls Teile der Beleuchtungseinrichtung. (mal so gaaaaaanz grob wiedergegeben).
Edit:hab Dir mal ein paar Auszüge zu dem Thema rausgesucht:
- Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein- Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (Zusatz von mir: damit sind zB Bootsanhänger gemeint weil die mim Popo ja schonmal ins Wasser gelassen werden müßen)
Quelle dieser Auszüge:
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*grummel*
wie immer: den ersten Durchgang mit einer falsch beantworteten Frage (mal wieder nicht richtig gelesen) bestanden, die beiden nächsten Versuche jeweils 5 Fragen falsch....und das, wo`s immer die gleichen waren.
Ich sollte mir echt langsam angewöhnen den Mist ganz durchzulesen und vor allem bis zum Ende.
Maaaaaaaaaaaaaaaaan
Aber immerhin: bestanden, das zählt
@theBlack: ich bin grad dabei den Au zu machen - da wars genau das gleiche: auf Anhieb den Bogen geschafft, seitdem immer wieder Probs. Ich les den Mist einfach nie richtig.
Zu den Bildern sag ich nix....ich brauch eigendlich keine Brille...hab grad mit der Nase fast auffem Monitor geklebt -
Mich macht da auch etwas diese komische Form hinten stutzig.
Bei mir sehen die so aus:
https://anhaenger24.de/461015.html
Du hast, wenn ich mich richtig erinnere, ne runde Deichsel, oder? Also dann eben so:
https://anhaenger24.de/461012.html
Musste aber auch mal genau nachsehen, es gibt da diverse Adapter - u.U. brauchste da einen