Hier mal der entsprechende Text auf http://www.ueberführungskennzeichen.net ;
Überführung / Einfuhr vom Ausland nach Deutschland
Diese Frage wird oft gestellt und ist selbst von Experten nicht immer eindeutig zu beantworten. Es kommt auf das Einfuhrland und die dortigen gesetzlichen Bestimmungen an. Die Erteilung des 5 Tages Kennzeichens ist ein Verwaltungsakt, welcher auf nationaler Ebene erlassen wird. Dies bedeutet, es ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Somit "muss" das Kennzeichen im Ausland auch nicht anerkannt werden. Die Betonung liegt auf "muss nicht". Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine sog. Anerkennungspflicht. Diese Pflicht ist allerdings noch nicht bis in alle Behörden vorgedrungen. Neben der Pflicht zur Anerkennung gibt es auch noch Staaten außerhalb der EU, welche diese Kennzeichen tolerieren. Da allerdings ständig neue Staaten hinzukommen, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung, beim Zulassungsamt oder beim ADAC nach, falls Sie dort Mitglied sind.
Die wichtigste Anlaufstelle muss Ihre Versicherung sein. Sie sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass bei einem Schaden im Ausland Ihre Police greift und ein Versicherungsschutz besteht.
Wir halten fest: die Einfuhr bzw. die Fahrt mit einem Kurzkennzeichen außerhalb der deutschen Grenzen ist nicht eindeutig geklärt. Es kann an der Grenze oder im Falle einer Kontrolle sowie bei einem Schadensfall zu rechtlichen Problemen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir für die Einfuhr nach Deutschland diese drei alternativen Varianten:
1. Sie besorgen sich für die Einfuhr einen Anhänger, auf welchem das Fahrzeug zum Zielort transportiert wird.
2. Sie lassen sich das Fahrzeug vom Verkäufer / Händler bis an die deutsche Grenzen bringen und fahren von dort aus mit dem deutschen Kennzeichen weiter.
3. Sie besorgen sich ein Exportkennzeichen des jeweiligen Landes. Mit diesem fahren Sie bis zur deutschen Grenze und von dort aus fahren Sie mit dem deutschen Kennzeichen weiter.
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Hier mal was zu Holland und Kurzzeitkennzeichen. (besonders das Gelbunterlegte)
@ Mani
Ist wohl aus deiner Gegend geschrieben
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PS: Alles was außerhalb der EU ist, ist Ausland und innerhalb der EU ist Inland.
Die Zulassungsstelle stellt alles aus - hautsache man hat eine entsprechende Versicherung (und evtl. Zollbestätigung). Der Zoll stellt fürs Inland (also auch EU) keine Bestätigung aus. Ich habe extra zu der Zeit mit den entsprechenden Stellen ausgiebig telefoniert. Nur nicht jede Versicherung gibt eine EvB-Nr. an Ausländer (hier alles was nicht in Deutschland wohnt) aus (egal ob EU oder nicht).