Beiträge von (An)hängermann

    Mit ´nem Bildchen kann ich auch dienen. War aber schon von der Rückfahrt. Bin mit dem letzten Tropfen im Tank zu Hause angekommen. Hatte vergessen einen Reservekanister reinzulegen. Immerhin sind´s 838km mit einem 55l Tank gewesen - Benziner! Ich tanke sehr, sehr ungern in Deutschland. :thumbdown:

    Elbtunnel.jpg



    Ja, die restlichen gut 340km waren dann mit Anhänger. (Wenn man schon mal in der Nähe ist.) ;)

    Ja, beim STEMA habe ich auch diese Haken. Aber schau dir mal diese verlinkten Ösen mal im Original an. Ich habe diese nur als Aufbau (also ohne Versenkmulde). Befestigt werden sie mit 2x M10 Schlossschrauben. Die halten schon was aus. An einen meiner vorherigen Motorradanhänger (mit 15er Holzplatte) waren die auch montiert. Damit habe ich Paletten von über 1to. verzurrt.

    Warum nimmst du nicht diese Zurrmulden mit den Metallgegenplatten und zusätzlich noch mal 15mm Bodenplatte (gibts zur Not im Baumarkt in der Restekiste) und verstärkst von Unten? So ca. 200x200mm von den ´Resteplatten´ sollten pro Öse ausreichen. Oder, wenn der Platz vorhanden, von links nach rechts ein Streifen quer drunter.
    Das ist stabil genug und die Klappösen kannst du immer drin lassen.

    Die Deichsel dieses Anhänger ist ein dünnes Röhrchen.

    Wenn der HU-Mensch Augen im Kopf hat, dann sollte er die Originalität erkennen (oder wurde kürzlich dranrum geschraubt?).

    Außerdem sollte das Prüfzeichen eingestanzt sein.

    Ich würde keine Probleme bei der HU sehen.

    Steht doch da, dass der 8pol. E-Satz von Aspöck passen soll.

    Ich weiß es nicht genau, kann aber sein, dass nur der Dreiecksrückstrahler ein E Zeichen hat.

    Aber bevor ich mir solche NoName Rückleuchten dranbaue, würde ich lieber passende LED-Lämpchen in den originalen MP5 (8pol) drehen. Da sind dann auch beidseitige RFS drin.

    Für zusätzliche Leuchten musst du einfach nur einen 8pol. E-Satz mit Abgänge ordern (so wie angegeben).

    Oder hier.

    Na Mani, ob das dann auch so gilt? Über die Brücke gehe ich (noch) nicht.

    Sonst würden die es auf der AE nicht draufschreiben. Was in der Theorie möglich wäre, wird in der Praxis nicht immer zutreffen.

    Wo liegt jetzt der Unterschied bei der AE, wenn ich nun zwei Achsen mit max. ein Meter Abstand (was ja lt. Gesetz nur als eine Achse gilt) und mit z.B. 1,20m Achsabstand habe?

    Dann gibts noch die Geschichte mit dem Ablasten.

    Was passiert mit der AE, wenn ich den, jetzt mal egal ob Ein- oder Tandemachser(und auch vom Gesetz her) von z.B. 1800kg regulär (mit der KR/KF20) auf 1000kg GG ablaste? Muss ich dann eine andere AE einbauen? Denn lt. Vorschrift passt die ja dann nicht mehr. Wobei hier wieder zu beachten wäre, dass so ein allg. Kastenanhänger auch leer mit z.B. 300kg abgebremst wird.

    Alles ein wenig :confused:

    :belehr:

    Du kannst 1805kg Anhängelast ziehen. Plus die vom Fahrzeughersteller bzw. Anhängerhersteller max. angegebene Stützlast (wobei der kleinere Wert beider gilt).

    Die 1945kg sind incl. 11% Steigung - plus Stützlast ... . Der erstere kleinere Wert gilt theoretisch für unbegrenzte Steigung. Hier in Deutschland bedeutet dies jedoch 12%. Welche Paragraphen usw. habe ich jetzt nicht im Kopf.

    Eine wechselweise Eintragung des Gesamtgewichts mit oder ohne 100 km/h gibt es nirgends, da hat der Händler großen Stuss erzählt.

    Naja, sagen wir mal so; Bei einen meiner Anhänger sind 2 Gewichtsanforderungen des Zugfahrzeuges für 100km/h eingetragen. Bezieht sich aufs Originalgewicht und abgelastetet Gewicht. Da jedoch das abgelastete Gewicht bindend ist, darf man natürlich nur diese Angabe nutzen.

    Wahrscheinlich hat man die Eintragung fürs Originalgewicht stehen gelassen, damits bei einer Auflastung (aufs Originalgewicht) übernommen werden kann. Ist zwar komisch, stört mich aber nicht. Für einen Außenstehenden vielleicht verwirrend.

    Wenn du auf der Deichsel 4 Räder (vielleicht sogar Pedelec´s) draufschnallst und im Anhängerheck die Koffer, dann läuft der Anhänger sehr bescheiden hinterher.

    Was wollt ihr immer mit Seilwinde? Der Anhänger steht im Freien. Und an der Hauswand würde ich mir auch keine Seilwinde dranschrauben.

    So einen 200kg Anhänger bekommt man noch gehändelt (Hochkant). Dadrüber wirds schon anstrengend.

    Von der KK70 habe ich auch gehört, dass die nicht mehr TüV-konform sein sollen.

    Mach doch eine KK71 dran. Sehen auch noch ´schön´ alt aus. Zur Not tut´s aber auch die 82.