Beiträge von (An)hängermann


    ... so ist Deutschland.:pfusch:


    Tja, so ein 1300kg Anhänger ist doch eine Waffe. Da müssen nach 6 Jahren neue Reifen her.
    Dagegen war mein 320er Benz (der 250 fuhr) keine Gefahr mit seinen 12 Jahre alten Reifen und neuer HU (als ich ihn gekauft hatte). Ich habe allerdings sofort auf Neue gewechselt.

    ...
    tatsächliches GG des Anhängers darf die zul. Anhängelast nicht übersteigen, egal welches zGG der Anhänger hat. Richtig

    Wenn man diese Logik für die 100er Ausnahme fortgeführt hätte, gäbe es bb) gar nicht! Da verlässt sich der Gesetzgeber nicht auf die Fahrzeugführer. Bei Kontrollen (wo auch immer) muss dann vor Ort das genaue GG des Anhängers ermittelt werden. So schauen die :police:
    in die Papiere und fertig.

    ...


    Ansonsten ist die 100er Plakette schon ganz hilfreich.
    So blöd (wie man denkt) sind die :police: nun auch nicht (unbedingt). Zumindest können die meisten doch schon unterscheiden, ob die Zugkombination passt. Bei einem Caddy und Doppelachswohnwagen mit 2,50 Außenbreite und 8.00m Länge werden die schon stutzig. Nur mal so als Beispiel, wenn der WW die Plakette hat und das Gespann 100km/h fährt.

    ...
    Ich kenne keinen Strauchschnittplatz (Ironie) der direkt neben einer BAB oder eine Bundesstraße die Autobahn ähnlich ( mehrspurig in einer Fahrtrichtung mit fester Mittelstreifentrennung Leitplanke oder Betonmauer )
    liegt.
    ...


    Ich schon. :augenreib:



    :bitteschoen:Recyclinghof neben einer Autobahn.jpg


    Obwohl ich mich nicht (von deinem Text) angesprochen fühle. Denn ich fahre mit sog. Siedlungsabfällen nicht über die Autobahn.
    Aber im Grunde hast du recht mit deiner Aussage.

    Mani, du bist Nr. 5 - der Feuerball war Nr. 1 :biggrins:



    PS: Ob es tatsächlich an dem liegt, kann ich nicht sagen. Habe weder den Rückruf vom KBA gelesen, noch mich irgendwo kundig gemacht. :o War nur eine Überlegung meinerseits.
    Aber hier gehts ja rein um die Erklärung eines Begriffs. :fluester:

    Wieso wird die Anhängelast ausgehebelt?
    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf doch über die Anhängelast hinaus gehen, solange das konkret angehängte weniger ist. Zum Beispiel ein leerer 2to Plattformanhänger. Wenn der effektiv zum Beispiel 500kg wiegt, darf ich den doch legal mit nem Kleinwagen (Anhängelast gebremst 1000kg) ziehen.


    Korrekt :super: - gilt aber nicht für die 100km/h Regelung - :kapitulier:

    Dann fahrt doch mal mit 100km/h und lasst euch blitzen, hinterher fahren o.ä. - jedenfalls gerichtlich nachweisbar kontrollieren. Dann erhebt ihr gegen den Bußgeldbescheid Einspruch mit ´eurer´ Begründung und wartet ab. Irgendwann geht's zum Richter und dieses dann gefällte Urteil glaube ich. Alles andere ist fachlich falsch.


    Auf der einen Seite wird sich wegen 1kg Traglast gestritten aber hier darf die Schrankwand von WW die vom Hersteller genehmigte Anhängelast aushebeln.


    Ich greife jetzt keinen persönlich an, mir geht es auch nicht um den/die Verfasser des hier im Forum geschriebene, sondern nur darum, dass hier einige Kenntnislose in die Irre geführt werden.



    PS: Irgendwo habe ich im Hinterkopf, dass bei Opel die erhöhte Anhängelast nur für flache Anhänger geltend ist. Nicht allgemein, sondern nur auf Anfrage bei Erhöhung beim Hersteller. Mal so nebenbei erwähnt.

    Ich finde, dass der favorisierte Pongratz schon ganz gut passt. Bei 2m Außenbreite sieht man den Anhänger zwar beim Rangieren etwas schlechter (wenn Wohnmobil 2,50m hat), dafür haben die meisten Wohnmobile eine Kamera oberhalb des Aufbaus am Heck montiert. Wenn nicht, dann üben oder nachträglich die Kamera verbauen. Oder auch damit den Anhänger aufrüsten (würde ich sowieso empfehlen).
    Du musst nur darauf achten, dass auch deine Frau den großen Schritt hinauf in den Panda schafft. Da würde aber auch ein zweistufiger Tritt für den Campingwagen weiterhelfen.

    Ich versuche mal eine Erklärung für Resonanz:
    ...


    Jeder der sich hier anmelden kann, kann auch mal dieses eine Wort googeln (aber trotzdem schön erklärt denni).


    Andersrum hätte aber auch der Fragesteller sich (nach meinem Tip) die kleine Mühe machen können und sich telefonisch oder per Mail zu erkundigen. Dabei hätte er unter Umständen ein Lob von über 17.000 Teilnehmer bekommen können. :rolleyes:


    Mehr brauch man nun wirklich nicht erklären !!!


    Schon alleine die Schilderung, dass ich, wenns ein WW ist, bis zum Leergewicht des Zugwagens ziehen und die vom Hersteller oder aaS erlaubte zulässige Anhängelast überschreiten darf, ist doch nun totaler Quatsch. Erst recht nicht mit 100km/h - oder ist das (fahrdynamische) Risiko bei 100km/h geringer? :confused:


    Ratet mal, warum Anhänger abgelastet werden, um 100km/h fahren zu dürfen (egal ob mit oder ohne Ladung)?



    Rechenbeispiel:
    Ich durfte mit 18 Jahren schon ´große´ Motorräder fahren - der Westler erst mit 21Jahren. Nach dieser Diskussion hier hätte (der Westdeutsche) einen 3jährigen Knirps mitgenommen und dann auch große (unbeschränkte) Motorräder fahren dürfen! :oha:

    Ich kann den Kofferanhänger so bestücken (Regale/Werkzeuge/Ersatzteile), dass er für die ´üblichen´ Transporte gar nicht mehr nutzbar wäre (zumindest nicht schnell). Das Argument zählt nicht.
    Bei einem 1600kg Anhänger beträgt die Steuer schon alleine 59€ plus Versicherung.
    Wenn der Kofferanhänger nun 2000kg hat sind schonmal 74€ plus (mal günstige) 25€ Versicherung, also ~100€ im Jahr fällig. So ein Hobby betreibt man nun auch nicht gerade nur 1-2 Jahre. Bei nur 10jähriger Nutzung kann sich jeder selber die Ersparnis ausrechnen. Bei entsprechend kleineren bzw. abgelasteten Anhänger entsprechend weniger.
    Ich sehe nicht ein, warum ich auch nur einen € dem Staat schenken sollte. Die Anhänger kosten schon genug an KFZ-Steuer. Der Kipper würde (theoretisch) mehr KFZ-Steuer kosten, als wie mein Golf. Nur dass ich den PKW um ein vielfaches mehr nutze als wie den Anhänger (der auf meinem privaten Grund steht und verhältnismäßig wenig genutzt wird). Außerdem produziert der Anhänger keine Abgase - na gut, zumindest im Mehrverbrauch des Zugwagens.


    PS: Mein Kipper hat Saison, der kleine TPV ist abgelastet und der STEMA (übrigens auch ein Sportgeräteanhänger ;)) hat ein grünes Kennzeichen.


    Dann zitiere ich mich mal selber:


    Wenn der WW 75kg Stützlast hat, sollte es knapp passen.
    Ich gehe bei meiner Bereifung lieber auf Nummer sicher. Entweder die 165er mit Li87 oder gleich 175er mit Li86 nehmen.
    Li steht für Lastindex
    Wenn nichts hinter der Reifenbreite steht, dann ist meistens /80 gemeint. 175R13 bedeutet dann 175/80R13 (genauso bei anderen Breiten).


    :nochfragen:

    Wenn der WW 75kg Stützlast hat, sollte es knapp passen.
    Ich gehe bei meiner Bereifung lieber auf Nummer sicher. Entweder die 165er mit Li87 oder gleich 175er mit Li86 nehmen.
    Li steht für Lastindex
    Wenn nichts hinter der Reifenbreite steht, dann ist meistens /80 gemeint. 175R13 bedeutet dann 175/80R13 (genauso bei anderen Breiten).

    Hallo,
    ob nun Modellflugzeuge als Sportgeräte durchgehen, kann ich dir nicht sagen. Aber dass mit einer Umschreibung sollte eigentlich klappen. Ich habe schon mehrere Anhänger umschreiben lassen. Man muss nur die richtigen Argumente haben. Manch ein Blau-Grau-Grünkittel stellt sich da auch mal etwas eckig an. Am Besten du erkundigst dich mal vor Ort.

    Da können wir noch ewig diskutieren, welcher nun besser (ruhiger) hinterher läuft(fährt).
    Am Besten zum Anhängerhändler mit deinem Zugfahrzeug und ausprobieren.
    Ein schweres Zugfahrzeug mit langem Radstand ist es so ziemlich egal, was da hinten dranhängt. Noch besser wäre dann ein Doppelachser mit 4m Ladefläche. Den merkt man dann (fast) gar nicht. Wogegen ein großer Einachser an einem leichten Fahrzeug (der Golf-Klasse) schon mächtig zuppelt.

    ...
    Die großen 14"er von dem Tieflader laufen deutlich weicher als die 13er Niederquerschnitt vom Hochlader. Das ist einfach ein Unterschied wie Tag und Nacht.


    Theoretisch schon, aber nicht in dieser Konstellation, wo der (von mir verlinkte) Kipper mit 185/70R13 aufwartet. Es sind nicht die brettharten 195/50R13 o.ä. Räder.

    Es wird schwierig werden, genau für deine Bedürfnisse den geeigneten Anhänger zu finden.
    Für die Bienen wird der Einachser und für den Rest, vom Gewicht her, der Doppelachser treffender sein.
    Gerade für den ´normalen´ Grundstücksbesitzer wäre ein Hochlader von Vorteil. Du schreibst schon, dass Erde, Beton, Splitt zu deinen Transportgütern gehören. Das sind alles gewichtstechnisch schwere Güter. Da kannst du schonmal die Kastengröße halbieren um nicht zu überladen.
    Was wäre mit dem KLTB 1350.251 von Anssems? Weiche AL-KO Achse, Kasten 2,50x1,50m, relativ weiche (mit viel Luftvolumen) Reifen (185/70R13), Heckkipper mit (3) abklappbaren Bordwänden (für die Beladung seitig von Vorteil), ca, 1to. Nutzlast (reicht dir ja) und vom Preis auch noch unter 2000€.
    Ansonsten, wie schon geschrieben wurde, bockt ein relativ kurzer Kasten auf einen Doppelachser (und macht die Bienen besoffen).


    Hier fährt doch der eine oder andere einen Doppelachser mit Bienen. Vielleicht melden die sich noch. Muss ja scheinbar funktionieren.