Och Kinder...
Die möglichen Wege wurden hier schon genannt: A) Anmelden und mit den Schildern zum Abholen fahren oder B) ein Kurzzeitkennzeichen auftreiben, damit abholen und dann in Ruhe zulassen (wobei ich da keinen Vorteil zu A sehe, außer dass es vielleicht terminlich entspannter sein könnte). Rote Kennzeichen gehören nicht dazu, die sind nicht zur Überführung durch den Kunden gedacht.
Alles weitere ist Spekulation, nicht legal oder Offtopic.
Wozu sind dann Kurzzeitkennzeichen überhaupt gut? Und woher ich das alles weiß? Das könnt ihr in meinem "großen" Thread in Ruhe nachlesen. Und wie ich das gelernt hab? Geheimtipp: Mal auf den Seiten der Zulassungsbehörde und der Versicherungen nachlesen und im Zweifel mal aufm Amt anrufen. Mir hat die Dame damals haarklein und geduldig alles erklärt und mit mir abgesprochen, wie ich vorgehe, damit ich den Anhänger abgenommen und zugelassen bekam - ich musste nur nett, freundlich und mit etwas Grundlagenwissen nachfragen...
Grüße
Raph
PS zu:
Mein Kenntnisstand ist: Wenn man die Versichersnumner für das Straßenverkehrsamt hat und eine Kennzeichenreservierung vorliegt darf man mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren.
Nein, das stimmt so nicht. Exakt dafür gibt es die Kurzzeitkennzeichen eigentlich und in diesem Fall ist es auch Pipifax, solche zu bekommen.