Beiträge von Funny Worker

    Unser ehemaliger Vermieter hat wegen schlechter Erfahrungen mit Mietern, alles verplomben lassen,es gab da wohl in der Vergangenheit ein paar Vorfälle ;) und der neue Eigentümer bzw die eingesetzte Hausverwaltung sind eh keine Freunde von meinem und dem Zelt der Hausgemeinschaft,da gibt es kein Entgegenkommen, eher muss man aufpassen,dass die Duldung nicht mal abgeschafft wird.

    OK, das ist dann "doof". Alternativ Strom vom Nachbarhaus?

    Sag ich doch, ich bin da bei dir. Ich sag ja nur es steht nicht im Gesetz. Mit genügend finanziellem Aufwand kann man das vor dem BGH vielleicht kippen, aber dann ist der Lappen längst weg.


    Und es ist au h gut das es den VDI (bin da selbst Mitglied) und die DIN gibt. Das macht vieles leichter.

    Es wird mein Zelt werden ;) allerdings muss ich vom Keller bis dahin 35m Kabel legen und kann auch nur die Leitung die in mein Keller geht anzapfen,die gehört zu meinem Zähler und hat ne eigene Sicherung,im Sicherungskasten kann ich nichts ändern,alles verplombt,mein Licht werd ich dann aber auf LED umstellen müssen.

    Ein Anlaufstrombegrenzer wäre hier sinnvoll, aber ob das Schweißgerät dann noch richtig läuft ist die nächste Frage. Ich hab dafür extra "C-Automaten" eingesetzt, dafür müsste aber die Abdeckung aus dem Sicherungskasten. Normalerweise ist nur bis zum Zähleranschluss verplombt.

    Ich bin da ja grundsätzlich bei dir, aber die Rennleitung kannst du nur mit dem Gesetzestext überzeugen.


    Es gibt auch Grundsatzurteile über den Betrieb von Spülmaschienen in Abwesenheit. Deshalb ist das für die Versicherung im Schadensfall trotzdem nicht bindend.


    Ein Grundsatzurteil gibt ein starkes Indiz zur wahrscheinlichen Reaktion des Richters, ist aber deshalb nicht als Gesetz oder Vorschrift anzusehen.


    In den Gesetzen kann sich zwar auf eine DIN bezogen werden, diese muss aber dann explizit genannt werden oder es steht "nach den aktuellen Regeln der Technik" drin. Diese müssten aber dann auch erst juristisch geklärt werden.

    Das ist für alle "Nicht-Juristen" (mich eingeschlossen) nicht sicher abschätzbar. Deshalb weise ich ja auch darauf hin. Im Prozess interessiert es keine wenn man sagt: Die vom Forum haben gesagt.

    Da steht aber nix von rechtlich bindend! Es sind nur 3 verschiedene Gerichturteile angeführt aber keine juristische Quelle zur Gültigkeit bzw. rechtlichen Pflicht laut Paragraphen xyz.


    Also dann hätte ich gerne den Gesetzestext dazu, alles andere ist juristisches Grauland und Auslegungssache.


    @ Alle

    Könnt ihr nicht etwas netter miteinander Umgehen?

    Also der NEUE Eduard von Fritzhatte aber einen Aufkleber (Bild 2)


    Gelöschter Nutzer