Ich bin da ja grundsätzlich bei dir, aber die Rennleitung kannst du nur mit dem Gesetzestext überzeugen.
Es gibt auch Grundsatzurteile über den Betrieb von Spülmaschienen in Abwesenheit. Deshalb ist das für die Versicherung im Schadensfall trotzdem nicht bindend.
Ein Grundsatzurteil gibt ein starkes Indiz zur wahrscheinlichen Reaktion des Richters, ist aber deshalb nicht als Gesetz oder Vorschrift anzusehen.
In den Gesetzen kann sich zwar auf eine DIN bezogen werden, diese muss aber dann explizit genannt werden oder es steht "nach den aktuellen Regeln der Technik" drin. Diese müssten aber dann auch erst juristisch geklärt werden.
Das ist für alle "Nicht-Juristen" (mich eingeschlossen) nicht sicher abschätzbar. Deshalb weise ich ja auch darauf hin. Im Prozess interessiert es keine wenn man sagt: Die vom Forum haben gesagt.