Beiträge von Funny Worker

    Bei Hauskauf und Renvierung denk ich immer direkt an Rigipsplatten und OSB-platten => Kasteninnenmaß größer 250 cm x 125 cm.


    Zu klein sind viele zu groß eigendlich selten.


    Aber wichtig ist das Zugfahrzeug. Was darfst du damit ziehen, und ist ein anderes Fahrzeug geplant?

    Da haben wir Glück oder Pech, wie man es sieht.

    Wir haben eine eigene Polizeiwache die ist 24/7 mit mindestens 6 Streifenwagen besetzt (für 40

    000 Einwohner). In der Nachbarschaft ist die Hauptwache zusammen mit der Kripo, von da können auch nochmal 10-15 Streifen kommen.


    Die stehen auch oft im Industriegebiet vor der Autobahn mit der BAG und ziehen Sprinter (DPD) und private Anhängergespanne raus. Die DEKRA ist passend dazu auch im Industriegebiet.

    Na ja, die Grundbuch und Katasterlage ist da ja ganz eindeutig. Was auf meinem Grund steht gehört mir auch, es seie denn es gibt Eintragungen im Grundbuch zu Gunsten Anderer. Solche Dinge bedürfen genau deshalb der Schriftform. Das neu zu Ver.arken ist auch ganz einfach. Und im schlimmsten Falle wird die Garage bei Uneinigkeit zu hälftigen Kosten abgerissen bzw. die "illegale" Grenzübebauung.


    Aber du hast recht, ich würde mich als potentieller Käufer da auch ganz fein raushalten.


    Vielleicht verkauft dir der jetzige Eigentümer das ganze ja auf "Rentenbasis" wenn er eh keine Erben hat. Das letzte Hemd hat keine Taschen, und mitnehmen kann er es nicht. Da kannst du warten bis es Dir gehört und dann abreißen, neu bauen, umbauen etc. Bestandsgebäude haben oftmals Vorteile die bei einem Neubau wegfallen.

    Jeder Grenzpunkt MUSS eine Untervermarkung haben (Möhre). Wenn also der Vermesser das nicht findet, ist er zu faul zum suchen. Ein ÖbVI MUSS zweifelsfrei feststellen können wo die Grenze verläuft. Anderen Falls muss es halt nach Katasterdaten neu vermessen werden (Grenzfeststellungsverfahren).

    Die Garagengeschichte mit der Mauer auf dem Nachbargrundstück bildet eine Bauladt zu Gunsten des Nachbarn, die kann man bei Einigkeit auch löschen lassen, bzw. die Grenze durch eine Teilung und anschließende Zusammenlegung verschieben.

    Eigentum an Grundstücken kann nur mit Notarvertrag geändert werden, diese melden das dem Grundbuchamt. Es gibt in ganz seltene Fällen (unter 1/1000000) das dies nicht mehr nachvollziehbar ist. Wenn sich hier aber alle einig sind, ist auch das einfach zu lösen.

    Bei einer Erbengemeinschaft ist das erst mal denen ihr Ding, das müssen die selber klären. Aber es gibt auch hier die Möglichkeit eine Erbengemeinschaft von Amtswegen auflösen zu lassen. Dies endet dann in einer Zwangsversteigerung.


    Ganz wichtig! Gebäude und Grundstück sind immer dem selben Eigentümer, da sie fest verbunden sind. AUSNAHMEN: Erbbaupacht (99 Jahre danach fällt es an de Grundbesitzer) oder Einzelfälle aus "DDR Altlasten" (LPGs etc.).


    (Mein Sohn studiert Geodesie (Vermessungsingenieur) und ist gerade an der Diplomarbeit)


    Es gibt dann auch noch die Möglichkeit der öffentlichen Ersitzung. Werr hat die letzten 30 Jahre die Grundsteuer bezahlt? Der könnte dann den Eigentumsanspruch über ein solches Verfahren geltend machen.

    ... eins mit unklaren Besitzverhälnissen....


    Was kann den da unklar sein? Was steht im Grundbuch?

    Als potentieller Käufer hast du ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch, und zwar in alle Abteilungen! Jeder ÖbVI kann das sofort online dazu einen Katasterauszug abrufen.

    Die Größe und genaue Lage, Abmessungen, Deklarationen (Bauland, Gewerbe etc.) kannst du selber in TIM online nachsehen. Die Bebauungspläne sind auch öffentlich zugänglich.

    Aus Interesse: was machst Du eigentlich, wenn die Flut nochmal kommt? Gibt's bei Dir auch dafür Vorkehrungen? Oder geht dann die Arbeit mit viel Erfahrung tatsächlich nochmal von vorne los?


    Ich hab eine Notstromeinspeisung mit eigenem Agregat und Sprit für 4 Wochen. Dazu habe ich drei Pumpen die 1200 Liter pro Minute bei 4 Meter Höhendifferenz schaffen und 6 andere Köeinpumpen mit ca. 4000 Liter pro Stunde. Des Weiteren setze ich hier vor das Grundstück ein Spundwandsystem von PREFA. Der Garten ist 2 Meter hoch ummauerte ( hier ist kein Tropfen rein gelaufen). Die Akudrainschiene vor dem Haus ist an einem Schacht 1x1 Meter u. 2 Meter tief angeschlossen. Hier würde sich alles sammeln was unter der Spuntwand durchdrückt oder sonst hineinläuft. Der Kanal ist durch eine neue Rückschlagklappe abgesichert (Die alte hat gehalten, war danach aber verbogen). Alle Autos kommen innerhalb der Sicherung und bleiben trocken.

    Sollte das Wasser über 160cm steigen und die Spundwand Überlaufen (7/2021 stand auf der Straße vor dem Haus 25cm) hole ich das Schlauchboot vom Speicher.

    Ab dann ist das Problem zu 100% bei der Versicherung, die ich jetzt habe.


    Bei 140cm würde es hier aber hunderte Tote geben, das entspräche ungefähr dem 10 fachen der Katastropfe im Ahrtal.

    freunde kann man sich aussuchen

    Ja, und wenn du EINEN ECHTEN FREUND im Leben hast, dann hast du echt Glück gehabt.


    Aber heute reg ich mich schon gar nicht mehr darüber auf. Er hat seine Brezelkäferteile und ist glücklich, und ich bin's "schuld". Was will ich mehr.


    Und zum helfen für meinen Nachbarn, mit dem er nix zu tun hat, stand er unaufgefordert bereit.


    Alles wird gut.