Beiträge von Fido

    Gasdruckfedern haben 2 Längen, mit 750mm kann man nicht viel anfangen. Man misst komplett eingefahren, und komplett ausgefahren. auch die Kraft (NM) ist sehr wichtig. Um zu gucken ob die federn geringfügig andere Maße haben dürfen, musst du halt die Lochabstände bei offener und geschlossener klappe messen. der eingefahrene Abstand darf unterschritten werden, der ausgefahrene kann je nach klappe überschritten werden.

    Ich frage mich dann nur, warum der 2-achser so expliziet erwähnt ist... Überall anders ist es doch auch so erwähnt, mit der tandemachse. So dürfte man einen solchen tridem mit dem nicht umgeschriebenen 3er doch auch nicht fahren dürften...


    Die sache mit dem Fahrzeugschein zählt auch nicht. ein 3-Achs sattelauflieger hat auch nur als Achse 1 die sattellast, und als achse 2 die gesammte achslast stehen. Und das obwohl er nicht als 1 achser zählt, und etwa 2m achsabstand hat...


    Das einzige wo ein tandem unter 1m als 1 Achser zählt, ist die fahrerlaubnis sache. Bei der maut ist das ein 2 achser, und auch beim wiegen etc. da werden auch die achslasten einzeln ermittelt, und dürfen nicht überschritten sein...


    Aber das ist vermutlich auch eine sache wo man 5 antworten bekommt, wenn man 3 Tüv Prüfer fragt...

    War die woche über nicht da, deshalb erst jetzt.


    Das Thema hatten wir ja schonmal, und ungebremste 3achs anhänger sind in der tat nicht erlaubt.


    Nachzulesen im §41 Absatz 9 der StVZO


    Zitat

    (9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muß eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² - bei Sattelanhängern von mindestens 4,5 m/s² - erreicht werden. Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Betriebsvorschrift) genügt eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s², wenn die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (§ 58). Die Bremse muß feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel den vollbelasteten Anhänger auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert auf trockener Straße am Abrollen verhindern können. Die Betriebsbremsanlagen von Kraftfahrzeug und Anhänger müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können oder die Bremsanlage des Anhängers muß selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muß diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen. Anhänger hinter Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).


    Demnach wäre ein 3Achs Anhänger mit weniger als 1m Achsabstand nicht zulassungsfähig. ein 2 Achs Drehschemel mit weniger als 1m in der Theorie jedoch schon (wenn man hierfür einen Prüfer findet. Wir hatten ja auch schonmal einen 2 achser drehschemel mit mehr als 1m achsabstand welcher trotzdem Zugelassen ist.... Das sind halt dinge die ein Prüfer nicht aus dem FF kennt, und so vermutlich nicht weiß oder daran denkt... Es wäre also durchaus denkbar, das man einen einen 3achser anhänger abgenommen, und zugelassen bekommt. Aber darf man den dann überhaupt fahren?


    Toll fände ich so einen ungebremsten 2 oder 3 Achser auch, aber nich zum Überladen, sondern der Optik wegen. Als Motorrad Anhänger fände ich das äußerst passend...

    So siehts aus, gebaut zum überladen...


    Sinn macht das teil keinen, Für den Preis gibts auch fast schon gebremste anhänger die das laden dürfen, oder man hätte einfach eine ungebremste 1350kg achse nehmen können...


    Oder Am besten gleich noch 2x 1350kg. Dann wären dem überladen keine grenzen gesetzt... Und jetzt stell man sich das mal vor schön bis oben hin mit sand beladen vor, also etwa 5t ungebremst....


    Dumm nur, das eine 3. Achse nicht erlaubt ist...

    Er suchtsowas wie den brenderup kippi, wo man die deichsel abklappen kann.... Also meint er keinen "echten" kipper...


    Da gibts noch echte Billigmarken, aber die sind halt nicht zu empfehlen, und bieten halt nur 400-500kg zgg bei 150cm ladelänge.


    Der Brenderup wird seinen dienst schon gut verrichten, hatte auch mal einen, und hatte keine probleme damit...

    die änderung von 7,5t mit anhänger (also 18t gesamt) auf 3,5t mit 750kg anhänger (oder die sonderregelung) ist schon sinnvoll. Wenn man überlegt, das die hausfrau mit dem kleinen polo auf einmal ohne kenntnisse einen 18,75m langen LKW zug fahren darf ist das schon richtig mit der umstellung. Tut aber hier ja nichts zur sache.


    Wir haben einen 2t tandem hinterkipper von saris. damit hatten wir noch nie probleme. Wird leicht gewerblich und privat genutzt, und halt auch schon mal verliehen.
    Aber andere Hersteler werden sich da auch nicht viel nehmen. Daher würde ich auch nach Preis und persönlicher gewünschter ausstattung gucken...

    Das ist ja sowieso nicht erlaubt ;) Aber für den Fall das es EIN BISCHEN schwerer wird, hat er ja 100kg Reserve, da er ja 1500kg hat. Sogar noch mehr im Vergleich zum 2 Achser, da er ja gut 100kg leichter ist, ist er ja auch erst 100kg später überladen.... Bei 300kg für den Einachser und 400kg für den Tandem darf er bei 1400kg zgg 1100kg mit dem Einachser laden, und 1000kg mit dem Tandem. können tut der Einachser natürlich trotzdem 1200kg. (Bei etwas mehr wird er sicherlich auch nicht zusammenbrechen) Und solange es im Rahmen bleibt bis maximal 20% ist das sicherlich kein Problem für den Anhänger...


    Natürlich ist es die Entscheidung von the blue cloud. Dennoch sollte man das als alternative sehen. Ist meiner meinung halt sinnvoller weil man bei 1400kg zgg mehr laden darf.

    Wenn die 100er Zulassung drin ist würde ich die auch "mitnehmen". Klar, die Reifen auf dem Anhänger werden schon ein Jahr alt sein, bleiben 5 Jahre die man 100 fahren darf, und danach hat man immer noch die Wahl zwischen 80 oder 100 mit neuen reifen. Und neue reifen vom Reifenhändler sind dann in der Regel auch nur 6 Monate alt. Darauf kann man dann ja auch speziell drauf achten.


    Ich würde aber vorher mal genau nachdenken, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, das der Anhänger mal wieder aufgelastet werden soll.


    Wenn der Anhänger immer bei 1400kg bleibt, würde In der Tat ein 1500kg einachser mehr sinn machen. Der hat gut 100kg weniger Eigengewicht, ist günstiger, wendiger, und im falle von neuen reifen braucht man nur 2 stück.

    Ich hätte ja auch Spaß an sowas, aber es ist einfach so, das du nachher im Brief eine Erstzulassung von 2012 stehen hast, mit dir als Hersteller, also nichts 1939. Der Rahmen ist entweder neu, oder komplett überarbeitet, das Holz ist neu, und Das Zugrohr vermutlich auch. Was bleibt ist die Achse welche schon "neu" kam, und die Rückleuchten, welche Original sein könnten. Dazu kommt dann noch eine extra nsl.


    Das was ich als äußerstes Minimum ansehen würde, einen Anhänger aufgrund des Alters zu Restaurieren, ist das er auch laut Brief von 1939 ist, und nicht ein Eigenbau, wo ein Stück vom Rahmen und die Rückleuchten von 1939 sind.


    Wenn du basteln möchtest, dann Bau dir selber einen 750kg Anhänger, welcher "alt" aussieht. Also schön mit Holzlatten als Boden und Seitenwänden, und einem Farblich abgesetzten Metallrahmen.

    Vor allem wird der in Zukunft nie mehr alt sein, denn du wirst den höchstwahrscheinlich nur noch als Neuzulassung zugelassen bekommen... denn ohne Fahrgestell Nummer und Papiere... vor allem wenn du fast alles tauschen musst, ist wirklich nichts mehr alt dran...

    Lieber gar nicht erst arbeiten, da haste mehr von ;)


    Gibt auch anhänger die das gleiche kennzeichen wie das zugfahrzeug haben, und das kennzeichen ist ungestempelt. Ist z.b. bei mobilkranen der fall, die nen ballastanhänger haben...

    Die werden vermutlich nach einer Bescheinigung fragen, das der Aufbau für das Gewicht ausgelegt ist, und halt die anderen Dinge alle prüfen die schon genannt wurden. Das wird aber vermutlich nicht der Fall sein, und eher uninteressant, da die einzige änderung auf dem papier stattfinden würde. Denn wenn du 2,7t Sand damit lädst, und demnach etwa 2,9t ungebremst hinter deinem auto herziehst, ist es bei einer Kontrolle Herzlich egal, ob dein Hänger nun 600 oder 750kg zgg hat. Das entspricht bei 600kg zgg etwa 6 legalen fuhren.... wie groß ist überhaupt die Ladefläche, das 1,5m³ draufpassen? oder sollte tatsächlich 1,5m² gemeint sein? was auch immer das heißen mag...


    Egal ob der Anhänger technisch 5t tragen kann, oder nur 600kg, wenn du mit dem Teil eine Notbremsung machen musst, passiert erst mal nichts... Dann bricht die Hinterachse aus, und der Anhänger knickt ein und schiebt sich in dein Zugfahrzeug... Am ende wird dein Zugfahrzeug, der Anhänger kaputt sein, und wenn dabei noch mehr als reiner Sachschaden entsteht, wirste noch ganz andere rechtliche Schwierigkeiten bekommen...


    Die 150kg kannst du dir also schenken. Entweder holst du dir einen gescheiten 1,5-2t Anhänger mit kleiner!!! Ladefläche, damit du gar nicht erst in Versuchung kommst 3t drauf zu packen. Oder du belässt es bei den 600kg Anhänger und versuchst dich zu beherrschen... Wenn dein zugfahrzeug mehr ziehen darf kannste natürlich auch gerne mehr als einen 2000kg Anhänger kaufen

    Man muss auch noch bedenken, dass die AE etwa 20kg mitbringt. Ein Stützrad wiegt auch 5 kg, und das geht fast vollständig auf die stützlast... Sollte mit gegengewichten also schon recht knapp werden, wenn man auch noch ein klein wenig innen drin macht...


    Die Rückstrahler sehen schon nicht so prickelnd aus, aber da sollte sich doch etwas leicht de montierbares machen lassen... Und wie siehts mit Tempo 100 aus? Da muss dann auch so ein "1x1m" großer 100km/h Aufkleber drauf... Ja gut, in wirklichkeit hat er nur 200mm durchmesser, aber das ist viel zu groß, und versaut an so einem auto die gesamte optik...

    Für alles wo es keine spezielle vorschrift zu gibt, greifen die allgemeinen vorschriften. So z.b. der §1 absatz 2 der Stvo:


    Zitat

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Oder der §23 Absatz 1

    Zitat


    Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


    Und das durch zu niedrigen Reifendruck andere gefährdet werden, sollte klar sein. Schließlich gibt der Hersteller des Reifens eine gewisse Tragfähigkeit beim entsprechenden Reifendruck an. Wird dieser nicht eingehalten, so ist der Reifen überlastet, und die Tragfähigkeit ist nicht gewährleistet...Wird sicherlich noch ein paar andere Paragraphen geben, die hier zutreffen...


    Allerdings gibt es hierfür keine speziellen richtlinien zum druck, sodass die herstellerangaben zählen sollten. hierzu hätten die beamten allerdings die Radlast und den Luftdruck messen müssen...

    Und reifen dürfen in jedem fall nur 6 jahre alt sein...
    Was darf man soch denn als schwertransport unternehmen mit golf III vorstellen? Sind das die begleitfahrzeuge? Und was sind das für anhänger?