Auf der einen Seite hast du Angst um deinen Pferdeanhänger, auf der anderen Seite schreibst du, das dir jemand einen Fiesta Fahrzeugschein vorlegt, und du nicht damit rechnest, das er den wirklich damit ziehen will... Das passt doch nicht zusammen.
Zitat
Als der Mieter wieder kam sagte ich Ihm das der Fahrzeugschein wohl falsch ist weil der Fiesta den Anhänger nicht ziehen darf.
Der Mieter meint ja, stimmt.
Das hört sich für mich so an, das der Mieter dir zustimmt, dass er den Anhänger damit nicht ziehen darf. Und für mich hört es sich genau so an, das du vorher wusstest, dass er den mit dem Fiesta ziehen will.
Du bist Vermieter, und solltest wissen auf was du dich einlässt. Richtig wäre gewesen, zu Kontrollieren, mit was er deinen Anhänger abholt. Solltest du nicht bei der Übergabe dabei sein können (Das sollte eigentlich immer der Fall sein, mindestens aber bei neuen/unbekannten Mietern) So solltest du mindestens verlangen, das er dir den Fahrzeugschein von dem Zugfahrzeug vorlegt.
Vor uns brauchst du dich nicht rechtfertigen, wir sind weder Kläger, noch Richter.
Aber So Fahrlässig zu handeln, und nachher um den Anhänger fürchten, das passt aus meiner Sicht nicht so zusammen. So wie ich es sehe wusstest du ganz genau, das der Anhänger mit dem Fiesta vom Hof fährt...
Zitat
Lt. Mietvertrag übernimmt der Mieter die Halterhaftung.
Ich bin kein Jurist, aber die Halterhaftung auf den Mieter abwälzen? Mit wem hast du den Vertrag gemacht? Mit dem Mieter! Der Mieter kann doch keine Gesetze außer Kraft setzen! Und Zusagen für die übernahme von verwarn- oder Bußgeldern sind unwirksam. Und Punkte sowieso.
Also gib nicht ausschließlich dem Mieter die Schuld, sondern Fang bei dir an!