Es gäbe mehrere Möglichkeiten die Blinküberwachung zu behalten.
Möglichkeit 1 ist, das man ein c2 Relais hat, es gibt Relais mit Elektronik drin, diese haben einen Messshunt (extrem niederohmiger widerstand) Dieser ist passend um eine 21W Lampe mit etwas Tolleranz zu erkennen. Hat man nun einen LED Blinker mit vielleicht ~5W, liegt dieser außerhalb der Toleranz Also muss man den shunt entsprechend anpassen (verkleinern, hier könnte man einfach einen passenden shunt draht hinzulöten) und mit ein wenig getüftel Funktioniert die Blinküberwachung auch mit LED Blinkern. Dies ist dann natürlich Fahrzeug spezifisch...
Es gibt ja auch Fahrende Raumschiffe, bei denen Funktioniert nichts wie es mal Funktioniert hat, sondern nur noch mit can bus und High-Tech Elektronik. Also kein C2 Relais. Man könnte auch eine zusatzelektronik in die Rückleuchten einbauen, welche einen Last widerstand hat. Diese Elektronik überprüft die LED, und schaltet den Last widerstand ab, sobald die LED unterhalb des Eingestellten Stromes arbeitet. Da die Modernen can bus Raumschiffe dies aber ohne einschalten der Blinkleuchte mit einem kleinen Prüfstrom messen können, ob die Leuchte funktioniert, bräuchte man ein Relais, welches in beiden Positionen bleibt. Könnte sicherlich auch ohne Relais, und nur mit Elektronik Funktionieren. Hierzu reichen meine Elektronik Kenntnisse aber nicht ganz aus.
Eventuell würde auch ein zusätzlicher kleinerer widerstand helfen.
Beispiel:
Normale Lampe: 21W
LED Lampe: 5W
Leistungsschwelle Blinker Defekt: 10W
Zusatz widerstand: 7W
Im Normalfall Arbeitet Der Blinker und der Widerstand mit 12W. Geht der Blinker Kaputt fließen nur noch 7W und der Blinker wird als Defekt erkannt...
Leider ist das sehr umweltabhängig. Durch die Geringe Differenz von nur 5W könnte es je nach Temperatur, Steckverbindung oder Ladezustand der Batterie etc. sein, das ein Funktionierender Blinker als defekt erkannt wird, oder ein defekter als Funktionierend.
Weil man ja alles ganz genau nimmt, wäre weiterhin fraglich, ob dieser Eingriff in die Fahrzeugelektrik zulässig ist. Denn schließlich wurde die Durchgeführte Änderung nicht geprüft, und hat kein Prüfzeichen oder ähnliches. Man bräuchte also ein Gutachten, oder Einzelabnahme????
Wenn es so etwas nicht frei käuflich zu erwerben gibt, würde ich daraus schließen, das man Pech gehabt hat, wenn die Fahrzeugkombination so nicht Funktioniert, und dürfte sie nicht in Betrieb nehmen.
Und was lernt man daraus? Entweder keine LED Lampen Oder einfach zusätzlich 21W verbrutzeln, und hoffen das nichts passiert...