§17 StVO Absatz 3
sagt aber
Zitat(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein
Das man auch bei Starken Regen und Schnee damit fahren darf.
Ich hab damals es so auch Gelernt. bei extrem Schlechter Sicht. Zum Besser gesehen werden.
Gruß
Hepp