Habe gerade festgestellt, dass die 80km/h-Grenze für den Lastzuschlag bei Anhängern offenbar irgendwann vor ein paar Jährchen weggefalllen ist.
Zumindest das PDF zur Kennzeichnung des Pkw-Reifens des ADAC mit aktualisiertem Stand von 08/2019 erlaubt schon die Inanspruchnahme des Zuschlags auch bei einer 100km/h-Zulassung des Ahängers (Seite 7). Muss also schon etwas länger so sein. Ist glatt an mir vorbeigegangen.
Kann jemand sagen, auf welchem alten Gesetz/Verordnung/... die alte Regelung bis max. 80 km/h basierte? Die findet man tatsächlich, obwohl mittlerweile offenbar unzutreffend, noch immer auf zahlreichen Webseiten aufgeführt.
kc85