Ok, ich drösel es nochmal auf und bitte um Korrektur, wenn ich irgendwo nen Fehldenker drin hab.
1. tatsächliche Anhängelast berechnen:
Er darf 1.400kg Anhängelast ziehen. Dazu kommen die 75kg Stützlast vom Zugfahrzeug. Also darf der Anhänger bis zu 1.475kg insgesamt wiegen.
2. Abklärung Führerschein:
Er darf sich mit Führerschein B auch einen 1,5t zGG Anhänger ranhängen (3.500kg-1980kg= bis zu 1520kg).
3. maximale Beladung des Anhängers klären:
Den 1,5t zGG Anhänger darf er natürlich nur bis 1.475kg insgesamt beladen (siehe 1.).
4. die 100km/h Regelung prüfen:
Die nationale deutsche 100km/h Regelung bezieht sich nur auf das Leergewicht vom Zugfahrzeug und der Faktor liegt in diesem Fall bei 1,1; weshalb er theoeretisch bis zu 1589 kg (1.445*1,1 abgerundet) mit 100km/h unter Beachtung der Auflagen fahren darf. Aber die 1.400kg Anhängelast limitieren vorher. Die Stützlast wird hier nicht berücksichtigt!? Den 1,5t zGG Anhänger darf er also nur mit 80km/h fahren und ihn auch nicht voll beladen (siehe 3.) Die Lösung wäre ablasten auf 1.400kg für 100km/h, aber dann gehen die 75kg Nutzlast von der Stützlast flöten. Oder er nimmt gleich nen 1.350er Anhänger, womit er aber 50kg bei 100km/h und 125kg bei 80km/h verschenkt.
So richtig?