Beiträge von Pommi

    Also,


    Ich habe bei mir mal das STG AHK ausgesteckt. Ergebnis: Blinker Fahrzeug hinten gehen nicht und die Blinkerkontrolle zeigt schnelles Blinken. Das lässt mich vermuten, dass der Fehler wohl eher in der Verkabelung des E-Satzes liegt. Das würde auch erklären, warum es mit dem neuen STG nicht geht.

    Also, da ich ja auch den Jägersatz habe (an einem Mondeo MK3) und die Blinker nicht gehen, aber das Fahrzeug dieses nicht anzeigt, ist der Fehler in der Regel im Steuergerät des Elektrosatzes. denn das Blinksignal vom Fahrzeug muß ja ankommen, sonst würden die hinteren Blinker am Fahrzeug nicht gehen.


    Ich weiß nicht, wie genau Jäger das gelöst hat, aber wenn am Anhänger kein Blinker geht, signalisiert es dem Fahrzeug, dass der entsprechende Blinker am Fahrzeug nicht gehen würde. Dadurch ändert sich dann die Blinkfrequenz. Das hat den Vorteil, dass nichts am Fahrzeug eingestellt bzw. programmiert werden muss.


    Äh, Edit: Gerade erst die erste Seite gelesen: Blinker Fahrzeug gehen auch nicht, wenn Blinkersteuerung dran? Also Modul rausgezogen und Blinker Fahrzeug gehen oder die Verbinder rausgezogen und Blinker Fahrzeug gehen? Wenn ohne Modul, aber Verbinder dran die Fahrzeugblinker gehen, würde ich mal den Verbinder selbst prüfen, ob da die 12V an kommen. Oder, falls du dir das zutraust, das Modul öffnen (falls du das erste nocht hast und es nicht getaucht wurde und da dann im Modul messen, ob 12 V anliegen.


    Aber eigentlich dürften ohne Modul die Blinker hinten nicht gehen, da diese über das Modul geleitet werden für die Blinkeranzeige. Ich gehe es mal bei meinem probieren.

    Sieht gut aus, ist alleine vom Gewicht her auch mehr als ausreichend. Trotzdem bekäme er bei einer Kontrolle Probleme. Hatte ein Kollege von mir auch schon. Warum? Weil bei einer Vollbremsung die Stäbe innen nach vorne rutschen könnten, auch bei Schlingen.


    Habe es auch schon mal bei einem anderen LKW gesehen. Hatte das gleiche Ziel wie ich, an der Ampel angefahren und musste voll in die Eisen, weil linksabbiegender Gegenverkehr meinte, das passt noch. An der Abladestelle waren die Stäbe in der Mitte fast 2 Meter rausgerutscht. War ein Paket mit etwa 20 Stäben, 6 Meter lang, etwas über 12 Tonnen, konnte also beim Sattelauflieger nicht an die Stirnwand gelegt werden. Ich hatte die gleiche Ladung, aber mit Zwischenstützen und einer Palette davor.

    Meine Erfahrungen damit sind gut, ich weiß aber nicht, was dieses Brett tatsächlich aushält,

    Da ich vom Fach bin (BKF): Die normalen, die eigentlich jeder hat, haben 250 Kg Sicherungskraft. Gelten aber beim LKW nicht als LaSi, sondern nur als Kippschutz.


    Dann gibt es bessere mit (glaube) 2000 Kg, die dann auch als LaSi zählen.


    Bei einem PKW werden die "normalen" wohl langen.

    In dem Urteil ging es nicht darum, ob die private Haftpflicht das übernimmt, das müsste wohl extra geklärt werden. Es sei denn, da steht sowas drin wie bei dir.


    Es ging darum, ob der stillschweigende Haftungsausschluß angenommen wird, wenn der Schädiger eine Haftpflicht hat. Ob dann bei einer bestehenden Privathaftpflicht die Haftpflicht zahlt oder der Schädiger, wird dann wohl noch geklärt werden.


    Deshalb schrieb ich ja: Entweder schaut der Geschädigte in die Röhre oder der Schädiger hat eine Haftpflicht.

    Danke für die Antwort. Leider habe ich heute auf einer anderen Seite genau das gleiche mit der Bremsenzuordnungsberechnung auch schon gefunden. In dem Moment ist das Projekt leider auch schon wieder hinfällig.


    Dann werde ich mich doch nach einem gebrauchten Hochlader mit 1800 Kg zulässigem Gesamtgewicht umschauen.

    Das mit der Nachbarschaftshilfe ist zwar alles nett und schön, aber das trifft zu 99,8% alles im Bereich KFZ nicht zu - weil vom KFZ allein schon eine ganz andere Gefahr ausgeht als vom "Blumengießer". Deshalb MUSS ein KFZ auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, ein Blumengießer bzw. jeder andere Mensch jedoch keine Privat-Haftpflicht.

    Da hast du im Grunde genommen Recht. Hier geht es abr nicht um den Einsatz des Fahrzeuges, sondern um ein Verladen eines Fahrzeuges. Den Schaden an anderen Teilen (Mauer, Gartenzaun) müsste die KFZ-Haftpflicht des abhauenden Fahrzeuges übernehmen. Aber der Schaden an dem abhauenden Fahrzeuges fällt da drunter. Bei meinen Suchen ging es nämlich in einem Falle um so was. Und da wurde die Haftung des Schädigers nur deshalb bestätigt, da er eine Privathaftpflicht hatte.


    Hintergrund: Bei dem stillschweigenden Haftungsausschluß wird angeneommen, dass der "Freund" aus der Haftung ausgeschlossen wird, aber nicht seine evtl. vorhandene Haftpflicht.

    Gibt es da im BGB nicht diesen Passus mit der unentgeldlichen Nachbarschaftshilfe? Wenn mich mein Nachbar fragt, ob ich ihm im Urlaub seine Blume gieße und ich dann aus Versehen, eine Vase zerdeppere, schaut mein Nachbar leider blöd aus der Wäsche. Ist das nicht vergleichbar?


    Auf die Schnelle habe ich mal das gefunden, leider ohne Paragraphen:


    Wenn jemand einem anderen unentgeltlich hilft und dabei einen Schaden verursacht, gehen die Gerichte oft davon aus, dass beide stillschweigend die Haftung ausgeschlossen haben. Hat der Schädiger jedoch eine Haftpflichtversicherung, kann er den stillschweigenden Haftungsausschluss nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.


    Nennt sich stillschweigender Haftungsausschluß. Also entweder schaut der Kollege in die Röhre oder der Schädiger hat eine Haftpflichtversicherung.

    Moin,


    Ich grabe diesen alten Tread mal aus, da ich im Grunde das gleiche vor habe, nur eine Baureihe jünger (Mondeo MK3).


    Ich wollte die originale Hinterachse drin lassen und die Handbremse zur Auflaufbremse umfunktionieren. Und genau an der B-Säule trennen, aber als offener Hänger. Dann hätte ich am PKW und am Anhänger die gleichen Räder.


    Mit dem TÜV wegen der Bremse habe ich schon gesprochen. Bremsleistung müsste wohl ausreichend sein. Wie sieht es mit der Stabilität aus, wenn ich in Höhe Unterkante Fenster C-/D-Säule abschneide? Zulässiges Gesamtgewicht wäre dann höchstens 1035 Kg (Achslast Hinterachse). Bräuchte also wegen der Achslast keine Bescheinigung, habe ja die Zulassungsbescheinigung 1 des alten und des neuen Mondeos.


    Und habe ich das richtig mitbekommen: Am Aufbau selbst darf ich Schweißen, nur nicht an Achse, Zugdeichsel und direkter Verbindung der beiden?


    Als Elektrosatz würde ich einen Komplettsatz mit 13-poligen Stecker und Aspöck-Leuchten. Kostet zwischen 50 € und 60 €.


    Freue mich auf hoffentlcih positive Antwort


    Thomas

    Moin,


    Mein Name ist Thomas, bin ein 52-jähriger Kraftfahrer aus Wadern (Nordsaarland oder westlicher Hunsrück).


    Ich habe mich hier angemeldet, da ich mir einen Anhänger selbst bauen will.


    Momentan fahre ich einen Mondeo MK3 BWY (Turnier) und schlachte einen BWY. Aus dem wollte ich evtl. nen Anhänger bauen. Aber dazu woanders mehr.


    Ansonsten interessiere ich mich für Autos, Computer und Magic,the Gateriung (ältestes Sammelkartenspiel).


    MfG


    Thomas