Zusammenfassend (bitte korrigieren wenn falsch):
Es ist egal was überschritten wird, ob Achslast, Gesamtgewichte oder die Anhängelast.
Und in dem Fall wird wohl das am meisten überschrittene (richtig?) ausschlaggebend für die Strafe sein.
Unterscheidung ist noch:
-Kraftsfahrzeug >7,5t bzw. Anhänger >2t (bereits ab 5% Überschreitung)
-Kraftfahrzeug ≤7,5t bzw. Anhänger ≤2t (erst ab 20% Überschreitung)
1 Punkt gibt es immer (für Fahrer und Halter).
Der Halter haftet mit:
-bei >7,5t bzw Anhänger >2t sogar stärker als der Fahrer (min. 140€ und 1 Punkt).
-bei ≤7,5t bzw. Anhänger ≤2t gleich wie der Fahrer (min. 95€ und 1 Punkt).
In deinem Fall:
Anhänger 2,4to zul. GG
Tatsächliches Gewicht Anhänger 2100 - etwa 2150 kg
zul. Anhängelast PKW 2000 kg (2080 kg mit eingerechneter Stützlast)
Achslast: wird mit 2100-2150kg bei 2400kg zGG wohl passen
zGG: wird mit 2100-2150kg bei 2400kg zGG auch passen
Anhängelast:
-da bist bei 2150kg um 3,4% drüber (bei eingerechneter Stützlast)
-rechnet man die Stützlast bei 2150kg nicht ein bist bei 7,5% und mit 80€, als Halter mit 140€ und jeweils 1 Punkt dabei.
-rechnet man die Stützlast bei 2100kg nicht ein, bist du gerade so bei 5% und wirst ebenfalls bei 80€ als Fahrer und 140€ als Halter landen, inkl. 1 Punkt für beide.
Wenn ich richtig liege, wird die Stützlast nur bei der Achslast vom tatsächlichen GG abgezogen. Vorhanden und angehangen wird ja trotzdem das tatsächliche GG. Also dürfte die Stützlast nicht abgezogen werden.
->80€ (bzw. 140€ als Halter) zuzüglich 1 Punkt
Ich vermute wenn du Fahrer und Halter bist, wird dabei der Halter-Strafsatz fällig werden.