Beiträge von Mario78

    Zusammenfassend (bitte korrigieren wenn falsch):

    Es ist egal was überschritten wird, ob Achslast, Gesamtgewichte oder die Anhängelast.

    Und in dem Fall wird wohl das am meisten überschrittene (richtig?) ausschlaggebend für die Strafe sein.

    Unterscheidung ist noch:

    -Kraftsfahrzeug >7,5t bzw. Anhänger >2t (bereits ab 5% Überschreitung)

    -Kraftfahrzeug ≤7,5t bzw. Anhänger ≤2t (erst ab 20% Überschreitung)


    1 Punkt gibt es immer (für Fahrer und Halter).

    Der Halter haftet mit:

    -bei >7,5t bzw Anhänger >2t sogar stärker als der Fahrer (min. 140€ und 1 Punkt).

    -bei ≤7,5t bzw. Anhänger ≤2t gleich wie der Fahrer (min. 95€ und 1 Punkt).




    In deinem Fall:

    Anhänger 2,4to zul. GG

    Tatsächliches Gewicht Anhänger 2100 - etwa 2150 kg

    zul. Anhängelast PKW 2000 kg (2080 kg mit eingerechneter Stützlast)



    Achslast: wird mit 2100-2150kg bei 2400kg zGG wohl passen

    zGG: wird mit 2100-2150kg bei 2400kg zGG auch passen

    Anhängelast:

    -da bist bei 2150kg um 3,4% drüber (bei eingerechneter Stützlast)

    -rechnet man die Stützlast bei 2150kg nicht ein bist bei 7,5% und mit 80€, als Halter mit 140€ und jeweils 1 Punkt dabei.

    -rechnet man die Stützlast bei 2100kg nicht ein, bist du gerade so bei 5% und wirst ebenfalls bei 80€ als Fahrer und 140€ als Halter landen, inkl. 1 Punkt für beide.

    Wenn ich richtig liege, wird die Stützlast nur bei der Achslast vom tatsächlichen GG abgezogen. Vorhanden und angehangen wird ja trotzdem das tatsächliche GG. Also dürfte die Stützlast nicht abgezogen werden.

    ->80€ (bzw. 140€ als Halter) zuzüglich 1 Punkt


    Ich vermute wenn du Fahrer und Halter bist, wird dabei der Halter-Strafsatz fällig werden.

    Interessante Fragestellung.

    Grundsätzlich sollte garnicht überladen werden. Ob es nun ab 5% oder ab 20% teuer wird, ist eigentlich nicht relevant. Mit dem Wissen wird man nur eher mal überladen, da es bis 20% ja eh nicht so teuer wird...


    Andere Frage, zählt der Anhänger als Ladung des PKW? Wenn nicht, dann ist die Anhängelast des PKW überschritten und dieser nicht überladen. Der Anhänger selbst war ja in der Fragestellung nicht überladen, da dieser ein höheres zGG hatte.

    Welche Grenzen gelten bei der Anhängelast?

    Mag auch sein, dass die das wirkliche Gewicht nach Verwiegung angeben ... hast du die geliehene Box gewogen ?

    Nein, gewogen habe ich die nicht. Aber als ich vom Hof fahren wollte bin ich nochmal ausgestiegen um zu schauen ob die Bremse auch offen ist. Ein Blick in die Papiere klärte den Grund, 950kg leer.

    Der damalige 320d hat trotz den 184PS ganz schön mühe gehabt, vor allem als eine ganze Küche incl. Steinarbeitsplatte drinnen lag 8)

    Stabilität ... weil das nicht einfach nur "Löcher" sind, sondern weil diese Löcher "eingezogen" sind.


    Und wenn man das dann "richtig" macht, kann man Materialsstärke einsparen ...

    und damit das Leergewicht verringern und die Zuladung erhöhen:

    quasi eine "Gitterkonstruktion für Arme" :super:

    Was bei 900kg leer nicht ganz gelungen scheint. Das wog die mal geliehene geschlossene Box mit 4x2x2m Ladefläche.

    Irgendwie erinnert die Konstruktion stark an Lego-Technik ^^

    Wenn ich das richtig sehe, ist das so einer (nur andere Größe)

    https://www.ebay-kleinanzeigen…s&utm_content=app_android

    Sind das alles Einschusslöcher? :D

    Was soll das bringen?

    Im Text steht dort feuerverzinkter Aufbau, im Foto total rostig.

    Alu-Zink Beschichtung wird ebenfalls erwähnt, das kenne ich noch von den Zubehör-Auspufftöpfen. Die waren schon am Rosten dann war die Hebebühne noch nicht ganz unten.

    Aber was will man bei dem Preis erwarten.


    Das liest sich jedoch nicht heraus.

    Wie kannst du in einem öffentlichen Forum Hirn vorraussetzen, so selbstverständlich ist das leider nicht mehr ;)


    das darf sich übrigends jeder ausm Wald holen fürn Eigenbedarf, allerdings nur bis zu ner bestimmten Dicke darf man es einfach so mitnehmen, steht irgendwo im Waldgesetz, wissen aber die wenigsten


    Einer der es nur überfliegt ohne besagtes Hirn einzuschalten, handelt unter Umständen unwissend falsch und verbreitet dieses Unwissen vielleicht auch noch weiter, weil er denkt: das wusste ich auch noch nicht, aber jetzt weiss ich es ja.

    das darf sich übrigends jeder ausm Wald holen fürn Eigenbedarf, allerdings nur bis zu ner bestimmten Dicke darf man es einfach so mitnehmen, steht irgendwo im Waldgesetz, wissen aber die wenigsten

    Das kann ich so nicht stehen lassen.

    Das betrifft maximal den Staatswald, nicht den Privatwald. Dort bedarf es der Einwilligung des Eigentümers.

    Es ist für den Waldbesucher jedoch nicht erkennbar ob er Privatwald oder Staatswald betritt.

    Betreten ist erlaubt, kann auch nicht verboten werden (außer bei Einschlag, Jungbestände die eingezäunt sind, Gefahr durch Waldarbeit besteht, dann kann zeitlich begrenzt ein Betretungsverbot verhängt werden), aber einfach Holz einsammeln sollte man unterlassen.

    Ich würde mich bedanken wenn bei mir einfach wild eingesammelt wird.

    2000kg als Einachser gibt es eher selten.

    Kipper grundsätzlich oder wegen dem Brennholz? Dann musst du alles wieder vom Boden aufklauben.

    Kipper reduziert halt die Nutzlast nochmal, die bei 2T zGG eh schon nicht so hoch ist für Brennholz. Rampen, Gitter, Stützen, 3m Ladefläche... was bleibt dann noch von den 1200kg fürs ATV übrig?

    Klingt irgendwie nach der eierlegenden Wollmilchsau.

    Ich würde fürs ATV eher einen möglichst leichten Anhänger nehmen, wenn überhaupt, und den Kipper in vernünftiger Größe (höheres zGG) bei dann vorhandenem Zugfahrzeug nehmen. Schüttgut, wofür man n Kipper braucht, ist doch meist eher schwerer.


    Meterholz oder ofenfertige Längen?

    Wenigstens haben wir für Anhänger in Österreich günstige Versicherungen:


    Haftpflicht mit Teilkasko für den 3Tonner 43€, jährlich :)


    Liegt daran dass der Anhänger durch das Zugfahrzeug mitversichert ist und die Haftpflicht nur für den geparkten Anhänger (ohne Zugfahrzeug) zuständig ist. Die Teilkaso macht rund 28€ davon aus. Ich hab diese als Diebstahlschutz für Urlaube in Fankreich/Spanien/Italien dazugenommen, auf heimischem Boden ist ein Diebstahl eher unwahrscheinlich.

    Ich hab an unseren Autos auch seit über 10 Jahren billig-Funkfernbedienungen mit genau diesen Sendern. Teilweise stehen bei mir 5-6 Autos mit den Fernbedienungen aufm Hof, da gabs noch nie Querprobleme!

    Dann passt es ja. Ich habe nur vom sicherheitstechnischen Aspekt aus die Fernbedienung in Frage gestellt.

    Es gibt spezielle Funkprotokolle für sicherheitskritische Anwendungen, die zumindest bei den Chinateilen nicht explizit beworben werden. Vielleicht bin ich mitlerweile zu Normen-geschädigt 8o

    Bei Fernbedienungen für Kipper und Winden, also eigentlich allem was sich bewegt, wäre ich vorsichtig. Da würde ich nicht zu billig einkaufen. Auf jeden Fall Not-Aus irgendwie vorsehen, Hauptschalter sowieso...

    Bei Beleuchtung kann nicht viel passieren.

    Nicht umsonst sind Funk(Forst)Winden etwas teurer.

    Wäre doch schade wenn man an der Ampel dem Nachfolgenden Fahrzeug Kies auf die Haube kippt weil ein anderer sein Licht einschalten wollte ^^

    Evtl. dickwandiges Vierkant in 30x30 nehmen und mit der Fächerscheibe etwas dünner schleifen. Muss ja nicht 1m weit eingeschoben werden...

    Bei mir war es umgekehrt, ich musste die Rungen aufdicken. Also aufschweißen und auf Maß schleifen. Dadurch sehr wenig Spiel und somit kein Gewackel und Gerappel.