Ich bin bei den IBC davon ausgegangen, dass das drin ist was außen drauf steht.
Ich finde es einfach nicht so optimal wenn man Gurte durch Ösen zieht.
Da ungereinigt und Restmenge drinn stimmt das ätzend.
Über die Phosphorsäure war ein Klebeband, wollte kein 2., bzw zu fest abkleben, bzw. Nicht runter reisen, da vom Kunden retour wieder Phosphorsäuregemisch drin ist.
Das Transportiert dann aber der Spediteur, da komme ich mit der Freimenge nicht hin.
Das mit ADR ist sowieso etwas komisch,
Ich darf 1000l Lösung mit 85% transportieren, sind 1000 Punkte.
Wenn die Säure dann verbraucht und verdünnt ist, also z.B. 2000l mit nur mehr 10% darf ich sie nicht transportieren, weil das sind dann 2000 Punkte.
Das leuchtet mir nicht wirklich ein.
Genauso bei einigen Bioziden die wir verwenden. 1 Kanister 25l = 75Punkte.
Das ganze dann auf 1000l verdünnt geht nicht weil 3000 Punkte. Die Menge der gefährlichen Substanz ist doch unverändert ?