Okay, da steht nichts, was ich nicht weiß. Aber wo steht dass die Nachläufer, welche mit einem Kreuzgelenk, mit dem Motorrad verbungen sind, als Anhänger gelten.
Du kaufst einen Nachläufer?
Keinen Anhänger?
Diese sind fest mit dem Motorrad verbunden und können in der Regel nicht Werkzeuglos vom Fahrzeug getrennt werden.
Und bleibt doch ein Anhänger. Oder soll es ein dreiachsiger Radlader werden, nur weil ein Kreuzgelenk die Verbindung zum hinteren Rad schafft?