Beiträge von Jurgis

    Hallo Harley-Man

    Dir und alle, bei denen das tatsächliche Gewicht höher ist als in den Papieren steht...


    --- es ist wie bei den Autos. Das in den Papieren genannte Gewicht ist das Grundgewicht, also Deichsel, Achse und in den Papieren genannter Aufbau, ach ja, und Bremse und Beleuchtung.


    Weder Stützen, Stützrad und schon garnicht Spriegel und Plane sind im Gewicht berücksichtigt,

    und wenn die Bordwand in den Papieren nicht aufgeführt ist, noch nicht einmal diese.


    Bei meinem Hänger (Grundfläche 215cm x 108cm) wiegt die 80cm-Hochplane schon 35kg.

    Somit sind 60kg Gewichtszuwachs bei Stone durchaus realistisch.


    Ich gehe mal davon aus, dass Du den Saris PA42 (3500kg) hast. Wenn ich die 35kg (4,6 kg/qm) meines Hängers auf diesen linear hochrechne, komme ich auf 140kg. Da ich davon ausgehe, dass der Spriegel "etwas" stabiler ist als bei meinem Hänger, sind knappe 200kg Mehrgewicht auch ok.


    Viel Spaß und Erfolg bei Deinen Transporten und allzeit sichere Fahrt!

    Moin in die Runde.

    Ich habe mir den kleinsten Heckträger von Thule für die AHK angesehen.

    Eigengewicht: 18kg

    max Gewicht pro Fahrrad: 30kg

    Somit sollte das Fahrzeug min. 80kg Stützlast haben.


    Ein e-Bike ist ca. 1,9m lang und wiegt 35 bis 45 kg. Es gibt auch (teure) Leichtgewichte.


    Die Baumarktanhänger, die ich bisher gesehen habe, hatten allesamt keine Auflaufbremse.

    Das kann ein Grund sein, warum diese beim TS ausgeschlossen wurden.

    Auch ist, je nach Zugfahrzeug, nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.


    Um die Räder samt Fahrradanhänger unterzubringen, reicht ein 2m-langer Tieflader sicherlich aus.

    Was die Transportsicherung betrifft, ist sicherlich etwas Eigenleistung (inkl. Einsatz eines Schraubendrehers) erforderlich.

    Man könnte einen Dachträger für Fahrräder einfach auf die Bodenplatte legen und mit den montierten Rädern verzurren. Der Fahrradanhänger passt dann vielleicht dazwischen.


    Man kann jetzt offen fahren, also keine Plane darüber. Wenn man jetzt auf einem Autobahnrastplatz anhält, sollte man sich über Diebstahlschutz Gedanken machen. Sowohl die e-Bikes sind schnell demontiert als auch der gesamte Hänger abgekoppelt und weg.

    Für letzteren Fall gibt's einfache Sicherungen.

    Spriegel und Plane drüber sind erstmal eine gute Lösung aber kein Diebstahlschutz.

    Zudem muss der Aufbau hoch genug sein, um die Räder stehend zu transportieren.

    Bei entsprechend langer Fahrstrecke und großem Aufbau spielt der steigende Spritverbrauch und damit die CO2-Produktion eine nicht zu verachtende Rolle.

    Anhänger mit aerodynamischem Koffer machen aufgrund ihres extrem hohen Preises nur einen Sinn, wenn sie ständig im Einsatz sind.

    Koffer sind, was Diebstahlschutz betrifft, ohnehin die erste Wahl.

    Wenn es der einzige Hänger ist, sind Spriegel und Plane oder eben ein Koffer nicht zu verachten, da die Ladung vor dem Wetter geschützt ist. Dann fährt man aber ständig mit einer Schrankwand durch die Gegend (Spritverbrauch!).

    Solche Teile habe ich vor einiger Zeit im Bauhaus gesehen. Die waren aus verzinktem Stahl und hatten unterschiedliche Größen. Nebenan war ein Regal mit Beschlägen aus nichtrostendem Stahl, bei denen auch welche gelegen haben können, bin mir da aber nicht so sicher. Bestimmt passen die gestanzten Löcher nicht auf die des Koffers.

    Hallo MadMike,

    mit dem 750er mit 35er Bordwand hatte ich auch geliebäugelt, wegen der Kippfunktion, habe mich aber nachher für den günstigeren Hänger von TPV entschieden.


    Die Kippfunktion ist von der Idee her genial, weil der Hänger hinten in die Garage / den Carport senkrecht aufgestellt passt. Nach einem halben Jahr muss ich feststellen, dass ich das selten genutzt hätte, denn auf meinem Hänger lässti sich über einen längeren Zeitraum alles sammeln, bis ich es wegbringe (Gartenabfälle, Sperrmüll, ...). Glücklicher Weise habe ich einen kleinen Platz auf dem Grundstück, wo der Hänger normal stehen kann.


    Ich habe mir für meinen Hänger einen Kofferaufsatz gebastelt, ähnlich wie Spriegel & Plane aber mit festen Platten. Dadurch ist die Ladung vor Regen und Schnee geschützt. Für reine Transportzwecke würde sicherlich eine vernünftige Bordwanderhöhung reichen. 4-Kant-Stahl oder Alu, dazwischen Bretter schrauben und fertig, oder den fertigen Laubgitteraufsatz. Der ist ja auch so stabil, dass Du mit dem Aufsatz auch Möbel kippsicher transportieren kannst.

    Spriegel & Plane oder meinen Kofferaufsatz baue ich nicht mal eben schnell ab. In meinem Bekanntenkreis kenne ich niemanden, der ständig umbaut. Die haben alle den Aufbau drauf und fahren damit durch die Gegend, auch wenn der Hänger leer ist, also auf der Hin- oder Rückfahrt. Je höher der Aufbau ist, um so mehr steigt auch der Spritverbauch (Windwiderstand des Hängers), teilweise mehr als 2 Liter gegenüber der Fahrt ohne Aufbau.

    Wenn Du den Hänger an der Wand hochstellt, musst Du jedes Mal den Aufbau abnehmen, zumindest wenn Du den Platz dafür sparen möchtest.


    Da der Hänger mit der 35er Wand leichter ist, hast Du ein paar mehr Kilogramm Zuladung, wenn Du ohne Aufbau unterwegs bist. Wenn das Gewicht egal ist, ist die höhere Bordwand sicherlich praktischer. Auch auf den kann man ja den Laubaufsatz setzen.

    Ich sammle meine Gartenabfälle meist in den großen runden grünen Säcken, die sich mit dem eingenähten Spiraldraht selbst ausfalten. Der Laubaufsatz macht mehr Sinn, wenn Du das Laub als Schüttgut transportierst. Dann brauchst Du aber noch ein Laubnetz.

    Jurgis, Du erstaunst mich, endlich mal zwei Beiträge von Dir wo man dir uneingeschränkt Recht geben kann


    find ich gut, wirklich

    erst mal vielen Dank für die Blumen, ehrlich, baut mich mal wieder auf ;)


    das gilt zb auch für Planenanhänger, wenn man oft diese seitlichen Beulen nach Außen im vorderen Bereich sieht, die entstehen nur weil die Luft sie nach außen zieht und so besser vorbei strömt

    Doch nun zu meiner Betrachtungsweise. Wenn ich auf der Autobahn an fahrenden Spriegel-Plane-Kontruktionen vorbeifahre (LKW oder Hänger) werden die Planen auch seitlich und oben (Flachplane) nach innen gedrückt. Meines Wissens steigt dadurch der Luftwiderstand. Deshalb ist es empfehlenswert, von innen zusätzliche Verstrebungen einzufügen, um das Eindrücken der Plane zu verhindern.


    Als ich mit Flachplane unterwegs war, wurde die Plane extrem eingedrückt und hatte dem entgegen wirken wollen, indem ich bei der nächsten Fahrt eine Holzlatte 3cm x 4cm mittig der Länge nach unter die Plane geklemmt hatte. Als ich nach 50km am Ziel war, hatte der Fahrtwind die Latte einfach durchgebrochen. Die Kraft sollte man nicht unterschätzen und zeigt, wieviel Energie die eingedrückte Plane schluckt, und das zeigt sich in erhöhtem Spritverbrauch.


    Unterbaukonstruktionen, die die Plane nach außen drücken oder zumindest vor dem Eindrücken schützen sind auf jeden Fall hilfreich, insbesondere bei der Frontfläche. Deshalb ist ein Koffer mit festen Wänden aerodynamisch besser als eingedrückte Planen.

    Ich denke beim PKW Anhänger und "normaler" Nutzung steht der Aufwand in keinem Verhältnis zur Einsparung von ein paar Tropfen Sprit.

    Stimmt, abhängig davon, was "normale Nutzung" ist. weiter vorn wurde von 1000km mit leerem Hänger auf der Hintour berichtet. Das ein paar Mal im Jahr, da kommen schon ein paar Euro zusammen, die den Umbau sinnvoll machen. Zudem sollten wir auch berücksichtigen, dass wir nicht nur unser Portemonnaie schonen sondern auch weniger CO2 in die Luft blasen.


    Da fällt mir ein, dass meine Eltern mit mir in den 70er Jahren auf einer Camping-Ausstellung waren und dort mit einem Wohnwagen (vollflächiger Tieflader mit Radkästen und 35er Boardwand, Seitenteile nach innen klappbar und der Deckel war das Dach) geliebäugelt hatten. Einen solchen "Koffer" habe ich aber noch nie zu kaufen gesehen.

    Und ich frag mich,wieso nicht die Windabweiser / Dachspoiler, wie sie in den 80ern bei fast jedem Auto mit Wohnwagen aufm Dach vom Auto zu sehen waren.

    Das wurde schon zuvor besprochen. Je größer der Abstand des Spoilers zur Schrankwand (Hänger) desto mehr Verwirbelungen entstehen statt die Aerodynamik zu verbessern. Im "worst case" steigt dadurch sogar der Verbrauch statt ihn zu senken. Wirklich effektiv sind diese Windabweiser nur, wenn sich die Stirnfläche des Hängers wenige cm hinter dem Spoiler befinden würde.

    Ziemlich weit vorne wurde erwähnt, dass ein Schiffsrumpf strömungstechnisch die beste Form habe, also vorne spitz zum Spalten der Wassermasse und hinten rund.

    Aus dem Technikunterricht habe ich mitgenommen, dass Materie, spezifisches Gewicht, die Oberflächenspannung und die Strömungsgeschwindigkeit Einfluss auf die beste Form haben.

    Als Beispiel wurde ein durch die Luft fliegender, beschleunigter Öltropfen berechnet: vorne rund und hinten fast spitz auslaufend. Diese Form wir auch bei einem Flugzeugrumpf angewendet.

    Dieses kennen wir vielleicht von den Teardrop-Anhängern (Beispiel).


    Einen existierenden Hänger mit Spriegel und Plane so umzubauen, dass er dieser Form nahe kommt, ist fast unmöglich. Die Rundung vorne ist vielleicht besser als eine Spitze und lässt sich vorbauen, wie die vorgehend beschriebenen Experimente zeigen. Wichtiger scheint aber ein spitz zulaufendes Heck zu sein, und da sind wir kontruktionsbedingt am Ende, weil ja das Volumen des Hängers nicht eingeschränkt werden soll. Ein entsprechender Hinterbau würde den Hänger zu lang machen.


    Bei den ca. 1m breiten Tiefladern ist es vielleicht eine Idee, eine halbe Tonne mit einem schrägen Deckel (45°) daraufzusetzen.

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    Bei meinem Hänger funktioniert das nicht so gut, zumindest, wenn ich senkrecht bis auf die Deichsel gehe, denn dann kann ich das Stützrad nicht mehr bedienen (Kastenbreite 114cm, also 57cm Verlängerung nach vorn). Eine solche Schrägung wie beim Deckel auch als Boden zu nehmen wäre strömungstechnisch noch besser, ließe das Stüztrad benutzen ist aber von der Konstruktion schwierig, weil keine Auflagefläche mehr vorhanden ist.


    Bei PKWs ist der Spritverbrauch abhängig von vielen Faktoren. Ausschlaggebend sind der cw-Wert, die Frontfläche, das Eigengewicht und die Geschwindigkeit. Angeblich sollen bei 80km/h der Einfluss von Gewicht und Luftwiderstand sich die Waage halten, darunter steigt der Einfluss des Gewichtes (ständige Brems- und Beschleunigungsmanöver), darüber ist der Luftwiderstand entscheidend.

    Übertrage ich dies auf den Betrieb mit Anhängern, ist bei regelmäßigen Fahrten im städtischen Bereich der Aufwand mit dem Umbau nicht lohnenswert. Bei 80km/h interessant, wenn lange Strecken gefahren werden und bei 100km/h (und darüber) ist ein Umbau sicherlich ratsam.

    Moin,

    ich habe das Problem zwar noch nicht gelöst aber mich bereits entschieden:

    eBay: LED Unterbauleuchte mit Bewegungsmelder


    In dem Kofferraum des Autos habe ich seit 3 Jahren diese LED-Lichtleiste mit Bewegungsmelder, Ein-/Ausschalter und 3 Mignon-Batterieen unter die Hutablage geschraubt.

    + keine weitere Verkabelung

    + im Automatik-Modus geht das Licht bei Bewegung von selbst an

    + während der Fahrt geht das Licht nur an, wenn ich etwas frei rumfliegendes im Kofferraum habe

    + wenn ich sie partout nicht leuchten haben will, per Knopfdruck ausschaltbar- Batterien müssen nach etwas über 2 Monaten "normaler" Nutzung getauscht werden


    Die gleichen Lampen habe ich mir in doppelter Ausführung für meinen Koffer gekauft, liegen aber noch in der Schublade. Ich werde sie hinten beidseitig oben montieren.

    Weiterer Pluspunkt im Hänger:

    + funktioniert auch bei abgekoppeltem Hänger

    So Leute, da bin ich wieder.


    "Ach nein, der schon wieder! Was hat der denn noch? Kann der nicht mal seine Klappe halten?"


    Dieses ist ein Forum, in dem jeder, solange er nicht gegen die Regeln verstößt, seine Meinung äußern darf.

    Snn und Zweck eines Forums ist es, Informationen auszutauschen, die anderen weiter helfen (können).


    Mal gundsätzlich aus meiner Sicht:

    - Ich habe einen Kleinwagen mit 1,6t zGg, einem zGg des Zuges von 2,4t und einen ungebremsten 750er, den ich nur bis 500kg benutzen darf. Das reicht mir soweit aus.

    - Ich habe noch den alten FS Klasse 3 und könnte ein Zug bis 12t bewegen, bin selbst schon öfter einen gemieteten 7,5-Tonner gefahren.

    Somit ist mir diese Diskussion echt egal und ich bin auch nicht rechthaberisch, solange niemand anders durch mein verschwiegenes Wissen zu Schaden kommt.

    Und ganau da sind wir an dem Punkt angekommen. Mein Punkt.

    Wenn Ihr alle, die ihr so rege an der Diskussion teilgenommen habt und gegen micht gewettert habt, von der Rennleitung mal rausgezogen werdet und dafür blechen dürft, ggf. Punkte in Flensburg sammelt, so sind das Eure Punkte.

    Dann sage ich nur "Pech gehabt". Ihr wolltet mir ja nicht glauben, und bin durch damit.

    Mir geht es um den Themenersteller und die vielen anderen, die dieses Forum unangemeldet mitlesen und wegen Eurer Dickköpfigkeit eventuell blechen dürfen.

    Ich kann zu einer falschen Aussage nicht ja und Amen sagen, wenn diese dann so im Raum stehen bleibt. Dann ist diese Forum nämlich noch weniger Wert als Wikipedia.

    Ich bin nicht rechthaberisch. Selbst wenn sich nachher herausstellt, dass ich doch auf dem falschen Ast sitze und Ihr alle Recht habt, werde ich es eingestehen und mich bei Euch entschuldigen. Aber so weit bin ich noch nicht.


    Ich bin jetzt einen kleinen Schritt weiter.

    Einem Jungen Mann (22 Lenze) aus der Nachbarschaft, der gerade die Ausbildung zum Kraftfahrer macht, habe ich eben diese Frage gestellt (FS Kl. B,, KFZ zGg 3,2t, 750er Hänger). Seine Antwort:

    Er braucht B96. Auf mein "Warum?" folgte:

    Weil er mit B nur insgesamt 3,5t zGg bewegen darf, verteilt auf KFZ und Hänger. Genau dafür gäbe es eben B96, um auch Zugfahrzeuge zu führen, bei denen das zGg des Zuges auf 4250 kg kommt. Das hätten sie gerade im Unterricht gelernt. Auch sagte deren Ausbilder, dass die Forulierung in B sehr unglücklich sei.


    Das ging bei mir runter wie Butter.

    Trotzdem reicht mir das noch nicht aus und ich werde mit im Laufe der Woche, so es meine Arbeit ermöglicht, bei der FS-Stelle erkundigen und Euch das Ergebnis mitteilen, auch wenn Ihr Recht haben solltet. So fair bin ich.

    Das wäre Schwachsinn, da man die 750 kg Grenze ja einfach weglassen könnte.

    Stimmt. Es gibt aber Führerscheinklassen, die auf 750kg begrenzt sind, und bei Klasse B, was eine Erweiterung jener Klasse ist, sind auch Hänger mit über 750kg erlaubt. Aus diesem Grund (das ist meine Vermutung) steht es noch im Gesetzestext.

    Deshalb ist meine Auslegung:

    Mit FS Kl. B darf ich KFZ oder Gespanne aus KFZ und Hänger mit einem zGg von bis zu 3500 kg fahren, wobei sich die 3500 kg auf KFZ und Hänger verteilen.


    Ich war vorhin bei der örtlichen Rennleitung mit folgendem Konstrukt.
    Ich: Person mit FS Kl. B, PKW mit 3,2t zgg. Darf ein 750er Hänger angehängt werden?

    Rennleitung: Ja klar.

    Ich: (mit Hinweis auf Gesetzestext und meine Logik erläutert) Können Sie mir das schriftlich geben?

    Rennleitung: (unsicher, zweiten Kollegen rangeholt) Ist nicht so sicher. Bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle.


    Ich nach Hause, leider Freitag nach 13 Uhr. Niemanden mehr erreicht.

    Selbstverständlich kann es wirklich so sein, dass per Gesetz die bestraft werden, die einen Hänger mit mehr als 750kg ranhängen. Aus der Sicht heraus, warum es dieses Gesetz überhaupt gibt, ist das aber nicht logisch, denn die 750er sind meist ungebremst und stellen somit ein größeres Risiko dar als ein gebremster 1000er.

    Ich bleibe am Ball und werde Euch informieren. Wenn jemand eindeutige Antworten von offizieller Stelle bekommt, bin ich natürlich dankbar, ganz im Sinne der Sicherheit.


    Euch ein schönes WE

    und genau in dieser Vereinfachung liegt Dein Denkfehler, dem hier viele folgen, ohne ihr eigenes Gehirn einzuschalten.


    einfacher verständlich wäre der Text wenn es heißen würde

    • mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3500 kg und

    auch mit Anhänger

    • mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg,
    • sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


    Wo ich völlig mit Dir übereinstimme ist mit Deiner Signatur:

    "Es ist schwer zu wissen, dass man keine Ahnung hat. Denn wenn man wüsste, dass man von einer Sache keine Ahnung hat, wüsste man auch, was man lernen muss, um nicht länger ahnungslos zu sein."


    ...wurde doch oft genug hier korrekt erklärt....

    ach ja? Es gibt hier zwei kontroverse Auslegungen. Welche der beiden meist Du?

    Allerdings scheine ich mit einer Ausnahme der einzige Blödmann zu sein, der meine Auslegung vertritt.

    Auch in bin lernfähig, nur muss ich das auch verstehen, was ich lernen soll.

    Kommentare wie

    er kapiert nichts aber will sein Senf dazu geben

    fördern nicht wirklich eine sachliche Diskussion.



    mitm B darfst Autos bis 3,5t plus einem Anhänger bis 750 kg ziehen


    ist der Anhänger schwerer dann darf das zgg von beiden nur noch 3500 kg sein

    Ebenso könnte ich Dir auch vorwerfen, dass Du es einfach nicht kapierst (um Deine Worte zu verwenden).


    Als Beleg nehme ich jetzt mal nicht den Bußgeldkatalog sondern etwas seriöseres:

    TÜV Nord - Führerscheinklassen B, B96 und BE


    Ich zitiere für Klasse B stückweise (fett) und erkläre:


    Kraftfahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

    Autos, die ohne Anhänger maximal 3,5 Tonnen wiegen dürfen


    mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

    er darf Anhänger ziehen, die maximal 750kg wiegen dürfen.


    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg

    er darf auch Anhänger ziehen, deren Maximalgewicht über 750kg wiegen dürfen.

    Diese Trennung scheint daher zu kommen, weil andere Klassen nur die erste Gruppe (bis 750kg) ziehen dürfen, mit B aber auch schwerere Anhänger.

    Dann folgt ein Komma im Text und danach die Einschränkung:


    sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

    Jetzt können wir uns über die deutsche Sprache streiten, insbesondere über den Satzbau.

    Wenn diese Einschränkung sich nur auf den letzten Teil (nach dem Wort "oder") bezieht würde es bedeuten, dass ein KFZ, dass 3500kg wiegt, einen 750er Hänger ziehen darf, das gesamte Gespann also 4250kg wiegen darf.

    Hat der Hänger aber ein zGG von 850kg, darf das gesamte Gespann nur 3500kg wiegen, der PKW darf deshalb dann nur 2650kg max. wiegen. Ehrlich gesagt, das wäre Schwachsinn.

    Deshalb ist es nur logisch (ich hoffe, dass Du folgen kannst) dass die Einschränkung nach dem Komma sich auf beide Teile bezieht.


    In nichtjuristisches verständliches Deutsch umgesetzt bedeutet dieses für die Klasse B:

    Der Fahrer darf ein KFZ mit oder ohne Hänger fahren, dessen gesamtes Gewicht (Hänger mit eingerechnet) nicht über 3500kg maximal wiegen darf.

    Es tut mir leid, aber ich kann dem immer noch nicht folgen.

    Der Themenstarter (Fredo) hat FS Klasse B und nicht B96.

    Damit ist das Gesamtgewicht aus PKW und Hänger zusammen maximal 3500 kg.


    Wenn lt. Fahrzeugpapieren das angegebenene Zuggesamtgewicht darüber liegt, ist es durch Klasse B auf 3500 kg begrenzt.

    Der zu mietende Anhänger ist ungebremst und hat bis zu 750 kg Gesamtgewicht.

    Fredos PKW darf ungebremst aber nur 450 kg ziehen.

    Fredos PKW hat ein maximales Eigengewicht von 2585 kg.


    Jetzt beginnt meine Spekulation:

    Bei einem 2,6-Tonner-PKW hat dieser vermutlich eine Stützlast von 100kg.

    Schöpft er dieses bis auf das letzt Kilogramm aus und belädt den PKW mit maximal 2485kg, darf der Hänger insgesamt 550 kg wiegen (100kg Stützlast und 450kg Achslast).

    Damit hat das gesamte Gespann 2485kg + 550kg = 3035kg.

    Ende der Spekulation.


    Fakt ist, dass egal welche Stützlast der PKW hat, diese dem PKW zugerechnet wird und somit keinen Einfluss auf das Zuggesamtgewicht hat.

    Somit steht überhaupt nicht zur Diskussion, ob er nun über 3500kg bewegen darf oder nicht.

    Das spielt erst eine Rolle, wenn er einen gebremsten Hänger benutzt.

    Und ich bin immernoch der Auffassung, dass er mit Klasse B maximal 3500 kg Zuggesamtgewicht fahren darf.

    Und ich bin immernoch der Auffassung, dass er mit seinem PKW und ungebremsten Hänger keine Probleme bekommt, so lange er Stützlast und 450kg Achslast nicht überschreitet.

    Und hätte er Klasse B96, darf dieser PKW mit ungebremsten Hänger auch nicht mehr ziehen.


    Je öfter ich mir Eure Postings durchlese um so mehr komme ich zur Ansicht, dass Ihr Fredo unbedingt einen gebremsten Hänger andrehen wollt. Das stand nicht zur Diskussion.

    Selbst ein gebremster 1000er Hänger würde diese Berechnung noch nicht verändern, da das Gesamtzuggewicht dann mit 3485 kg immer noch unter 3500 kg liegt.

    Bei einem ungebremsten Anhänger darfst du mit dem B-Führerschein sogar 4,25 T Zug-Gesamtgewicht bewegen, (3,5 T PKW + 0,75 T Anhänger).

    Ist das hier niemandem aufgefallen oder liege ich da völlig falsch ???


    Pkw + An­hänger mit einem zulässi­gen Gesamt­gewicht über 750 kg, wenn die zulässi­ge Gesamt­masse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt


    Dem COC (EG Übereinstimmungsbescheinigung des Zugfahrzeugs) Pos. 18 oder der Plakette am KFZ ist die

    "Zulässige Gesamtmasser der Fahrzeugkombination in kg" zu entnehmen. Diese setzt sich aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des Hängers zusammen, darf aber bei FS Klasse B 3500kg nicht überschreiten.

    Der Anhänger (ungebremst) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg und eine Nutzlast von 500kg (ergo wiegt der Anhänger 250kg).

    Moin Fredo,

    250kg für den Hänger halte ich auch für etwas zu hoch.

    Die ungebremsten Hänger (Kasten mit 35cm hoher Bordwand) wiegen im Schnitt 120-140kg

    Kommt noch ein Spriegel mit Plane darauf, sind es schon mal ca. 40kg zusätzlich

    Weitere Ausstattung (2 Stützen hinten und Stützrad vorn) bringen ca. 10kg auf die Waage.

    Somit liege ich bei Vollausstattung in der Regel bei unter 200kg.

    Es gibt allerdings kleine ungebremste Koffer mit 750er Gesamtgewicht. Die haben schon 350kg Leergewicht.


    Deine Berechnung stimmt soweit.

    Du darfst also 200kg beladen.


    Lt. Deiner Fahrelaubnis B darfst Du 750kg ziehen. Somit sind 300kg Beladung "nur" überladen.

    Die Überladung bezieht sich aber auf das, was Du max. ziehen darst, und das sind dann 450kg.

    100kg zu viel sind bei 450kg schon 23%, und das bringt lt. Bußgeldkatalog schon 95€ und einen Punkt.


    Allderdings solltest Du die Stützlast (Gewicht, mit der der Hänger auf die Kupplung drückt) beachten.

    Sie wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Wenn Du so belädst, dass Du 50kg Stützlast hast (40cm Holzstück und Personenwaage darunter), kann Dein Hänger 500kg wiegen (450kg + 50kg).

    Welche Stützlast Du maximal haben darfst, steht in den Papieren (Handbuch oder COC) Deines Zugfahrzeugs.

    Gute Stützlasten sind zwischen 20kg und dem Maximalwert, aber niemals negativ. Der Hänger darf also nicht von sich aus nach hinten kippen.


    Wie gouglmichl schon schrieb ist es sinnvoll, zumindest überschlagsmäßig mitzurechnen, was Du einlädst.

    Im Zweifelsfall nimm eine Personenwaage beim Beladen.


    Viel Erfolg beim Transportieren!

    Ich z.b. stell, wenn ich will, meinen Auwärter hochkant auf die Heckklappe.

    Der wiegt definitiv mehr wie 120kg... Ladefläche 180cm, so als Vergleich.

    Und Nein, schaue nicht aus wie Schwarzenegger.

    Hallo wasmachen,

    beim Lesen Deines Beitrags zweifelte ich doch an meinen Fähigkeiten, oder leide ich schon an Muskelschwund?

    Ich habe meinen Hänger bis auf die Auflagepunkte unter der Heckklappe gekippt und dann die Kupplung (langer Hebel) hochgestemmt. Bei 1,6m Höhe war Schluss mit mir, höher ging nicht, aus die Maus.

    Warst Du doch vorher im Fitness-Center?


    Da ich einen zweiten Kettenzug im Haus hab war der aber meist am Anhängerparkplatz montiert

    Das erscheint mir schon nachvollziehbar. Mit Kettenzug hätte ich das auch geschafft, denke ich zumindest.

    Ich habe einen solchen Baumarkthopser, der "nur" 120kg wiegt.

    Den versuchte ich, auf die Heckklappe platzsparend an die Hauswand zu stellen.

    Ohne weitere Hilfsmittel (Flaschenzug und Umlenkrolle am Garagendach) ausgeschlossen.

    Und ja, ich hatte an dem Tag gut gefrühstückt.


    Wenn er oft benutzt wird, hätte ich keine Lust, ihn ständig zusammen und wieder auszuklappen.

    Es ist so bequem, die anfallenden Gartenabfälle über 3-4 Tage hinweg darin zu sammeln und dann weg zu bringen.

    So, dann abschließend zu meinem Missverständnis. Ich hatte es tatsächlich (nicht mutwillig) falsch verstanden und wollte hier keinen Unfrieden stiften. Nachdem jetzt geklärt ist, dass es durchaus anders gemeint war und die Aussage dahinter vollkommen richtig ist, rudere ich zurück, entschuldige mich bei allen und wünsche weiterhin gute Fahrt mit dem Bootstrailer.

    Stimmt, war wohl schon zu spät zum denken ;)


    ... aber nur zur Hälfte.

    Die Berechnung basiert auf zwei unveränderlichen Zahlen:

    - dem Leergewicht des Zugfahrzeugs lt. Zulassungsbescheinigung

    - dem zulässigen Gesamtgewicht des Hängers


    Somit ist es unerheblich, ob ich das Zugfahrzeug voll lade oder leer fahre

    und es ist unerheblich, ob der Hänger leer ist oder ein Boot darauf ist.


    Somit hat Amtrack kein Recht.

    Wenn er mit Boot den Hänger nicht überladen hat und keine 100 fahren darf,

    dann darf er auch keine 100 fahren, wenn das Boot gerade im Wasser schwimmt.


    Oder mache ich da schon wieder einen Denkfehler?

    Mit dem Boot dürfte ich streng genommen auch keine 100 fahren, weil der ML als Zugfahrzeug nen Ticken zu leicht ist.

    Die Berechtigung, 100 fahren zu dürfen, hängt nicht von dem tatsächlichen sondern von dem lt. Zulassung maximalen Gewicht von Zugfahrzeug und Hänger ab. Somit gibt es keinen Unterschied zwischen der Leerfahrt oder dem beladenen Zustand.