Alles anzeigenAlso.... wo ich seinerzeit meinen Ladekran beim TÜV hab eintragen lassen, waren ja 3-4 junge angehende TÜV Prüfer mit vor Ort und haben sich meinen Anhänger ganz genau angeschaut. (Ich hatte dies bereits in dem Ladekran Thread erwähnt)...
Einer dieser "Schlaumeier" hat seinerzeit festgestellt, dass die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer kein E Zeichen haben
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Worauf der "richtige" TÜV Prüfer sagte, dass es sich um Arbeitsscheinwerfer handelt und diese kein E Zeichen bräuchten
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Bezüglich der nächsten Hauptuntersuchung sagte Er mir, dass wenn Er den Rückwärtsgang einlegt, diese Leuchten auf gar keinen Fall an gehen sollten...
Wie ich das mache, sei mein Problem...
Schalter und Co. wäre Ihm alles recht...
Das waren meine Erfahrungen...
Die nächste Hauptuntersuchung wurde wo anders durchgeführt...
Und einen Schalter habe ich bis heute nicht verbaut ;)....
War aber auch egal... TÜV gab es trotzdem
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Wollte ich auch grade schreiben!
Ich würde das einfach als Arbeitsscheinwerfer deklarieren.
Dazu einen hat Mann dann einen Umschalter der nur zum Rangieren auf Privatem Gelände gedacht ist.
Fertig.