Ich verstehe die ganze Diskussion mit den Führerscheinen nicht.
Er kann sich auch einen 2,6t Anhänger hinter seinen BMW hängen, solange das Gespann auf der Waage nicht über 3,5t bei einem B hat.
Das zgG des Anhängers hat nichts mit dem zu tun, was du fährst.
Nein eben nicht. Angenommen er hätte BE, dann hast du Recht.
Aktuell hat er den B-Führerschein und da zählt das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche ![]()