Somit ist in diesen Fall eine Teilschuld nicht dabei. Außer die Standart 25%, die du bekommen könntest weil du dich dem Risiko des Autofahrens ausgesetzt hast.
Du hast es doch schon selbst richtig gesagt.
Vollschuld gibts allenfalls im ruhenden Verkehr, wenn Dir jemand auf dein geparktes Fahrzeug draufknallt,
im fließenden Verkehr (wenn beide Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug bewegen) nur noch in seeeeeehr seeeeehr seltenen Ausnahmefällen.
Sowie du am Straßenverkehr teilnimmst setzt du Dich dem Risiko eines Unfalls aus, ganz richtig, denn wärst du zuhause geblieben, wäre deine Auto nicht da gewesen und es hätte es auch kein Unfall gegeben
Das muss man zwar erstmal verstehen, aber in Zeiten wo jeder eine Rechtsschutzversicherung hat und die möchte man bei einem Unfall ja möglichst auch einsetzen,
werden die gegnerischen Anwälte dann genau auf diesem Eis fechten....
Zur Erklärung:
Ich habe mich auch an den Kopf gefasst was alles möglich ist nach meinem Unfall, in dem Falle war es gut für mich weil ich ein Anwalt hatte und der Gegner sich (aus welchen Gründen auch immer) keinen genommen hatte,
der Anwalt hat meinen Unfall gedreht und gewendet, die Unfallaufnahme der Polizei völlig auf Eis gelegt und aufgrund einiger Fehler außer Kraft gesetzt, es folgten Versicherungsvergleiche und Gerichtsverhandlung.
Ergebnis war ich hatte 25% Schuld, mein Gegner 75%.
Und das bei einem Unfall wo ich selbst vorher gesagt hätte "dumm gelaufen ich bin 100% Schuld, soll die Versicherung zahlen und gut ist", mit den Worten bin ich auch zum Anwalt und sagte dem ich bin eigentlich 100% Schuld,
aber vielleicht kannst du noch ein bisschen was retten, das der dann im Endeffekt die Schuld umdreht hätte ich mir im Traum nicht einfallen lassen....
Fazit: An der Unfallstelle immer Schnabel zu und außer den Personalien zum Unfallhergang keine Angaben machen