Da wäre ich mir nicht so sicher! Bei Gas in geschlossenen Räumen muss an der tiefsten Stelle eine un verschließbare Entlüftung von 100 cm² nach unten sein. Und wenn die Flasche Ladung ist, dann nur abgeklemmt und mit Schutzkappe! Angeschlossen braucht sie eine vernünftige Halterung, sie muss gegen verdrehen und verrutschen gesichert sein und nicht mit so einem Gürtel wie Du sie da angebunden hast!
Ich hatte den Gasschein nach G607, aber der ist seit vielen Jahren nicht mehr verlängert worden. Damals hatten wir viele Gasheizungen in den LKW nachgerüstet. Aber die werden jetzt nach UVV geprüft und nicht nach G607.
Andreas