schliesslich muß er ja irgendwann mal neue Reifen drauf machen
wenn ich ein halbes Jahr später neue drauf mache, wird kein
ne Chance haben oder?
So einfach ist es nicht, im §57 steht, dass der Halter nach jeder wirksamen Änderung des Reifenumfangs eine Tachoprüfung auf seine Kosten machen lassen muss.... Nimm den Standart Reifen 315/80 R22.5 die haben neu 16 mm Profil, fahr die runter, schneid 10 mm nach und fahre das auch noch runter und stell die Reifen mal nebeneinander. Das ist eine wirksame Änderung!