[h=4]Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)[/h]B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
[Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
Und klappernde Rampen sind nicht Stand der Technik. Meine Meinung. Aber mach wie Du meinst. Ich hoffe aber, wenn sie Dich mal anhalten, dass Du es hier schreibst. Ich habe nachgelesen, das kostet 10€ Strafe, also nichts was einen arm macht. Ich gebe Dir soweit recht, dass von einem Nichttechniker auch nicht verlangt werden kann, das er was bastelt, damit es nicht klappert. Vielleicht gibt es aber eine Mängelkarte und dann kommst Du nicht mehr Drumherum. Bei LKW wird ja bekanntlich mit Druckluft gebremst und hier wird nach Stand der Technik an jedem Ventil das Luft ins Freie lässt ein Geräuschdämpfer montiert, damit es nicht so laut pfeift und zischt. Fehlen diese Dämpfer weil sie verstopft waren und dadurch weggeflogen sind, schreibt die Polizei auch Mängelkarten. Davon haben wir schon reichlich abgestempelt.
Andreas