Hi
Das ist die Krux mit der 100er Zulassung bei ungebremsten Anhängern. Bei meinem Stema steht es auch in der Zulassung, dass das Zugfahrzeug mindestens 2500 kg wiegen soll. Mein Mazda 3 wiegt leer 1450 kg, also darf ich 400 kg mit 100 km/h ziehen. Faktor 0,3. Also müsste ich den Anhänger, ohne technische Änderung, so heißt das Offiziell, ablasten auf 400 kg. Also müsste ich dann bei 400 kg Gesamtgewicht aufhören mit laden.
Ob ich jetzt bei 400 kg, aber 750kg zulässig, aufhöre mit laden, oder bei 400 kg aufhöre und nur 400 kg zulässig, wo ist da der Unterschied. Ich muss bei 400kg aufhören, so oder so.
Bei der Anhängelast muss ich bei 600 kg aufhören, obwohl zulässig 750 kg, denn mehr darf mein Mazda ungebremst nicht ziehen. Da überlässt man es uns, auf das Gewicht zu achten. Komplett ausnutzen kann ich das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg nicht. Ich fände es auch besser, wenn es mit der 100er Zulassung auch so wäre. Ist er leer, oder bis 400 kg beladen, dürfte man 100 fahren sonst 80 km/h. Aber bei manchen Sachen ist es schwer abschätzbar was das wiegt, da müsstest Du immer ne passende Waage dabei haben, oder, wenn es grenzwertig wird, auf die 100 verzichten.
Aber die kleinen Anhänger fahren bei mir hauptsächlich um den Kirchturm, da brauch ich das nicht. Bei dem Stema bekam ich bei Zulassung die 100er Plakette dabei, also drauf damit. Die 2 großen sind gebremst, die darf ich mit 100 fahren, die werden dann für weitere Strecken benutzt.
Und 100 darfst Du eh nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren, nicht auf Landstraßen.
Andreas