Beiträge von xiszone

    Meiner Meinung nach ist die Gliederung in diesem Falle ausschlaggebend. Gibt es eigentlich eine Stelle, von der man zu diesem Thema eine verlässliche und rechtswirksame Erklärung bekommen kann? Sowohl Polizei als auch TÜV widersprechen sich ja oft selbst.


    Der einzige Grund für diesen Unterschied der mir einfällt ist in dem festen Aufbau begründet. Bei regulären Anhängern fällt der Großteil des Gewichts auf Ladung, die nicht in alle Richtungen mit dem Anhänger verbunden ist. Bei Wohnwagen ist der Großteil des Gewichts der Anhänger selbst. Hierbei sind alle Aufbauten fest mit dem Anhänger verbunden und bilden eine Einheit. Nur der wesentlich kleinere Anteil ist potenziell bewegliche Ladung.
    Vielleicht wird bei Wohnwagen davon ausgegangen, dass die bewegliche Masse deutlich geringer ist, wodurch er sich weniger aufschaukeln kann.

    Wieso wird die Anhängelast ausgehebelt?
    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf doch über die Anhängelast hinaus gehen, solange das konkret angehängte weniger ist. Zum Beispiel ein leerer 2to Plattformanhänger. Wenn der effektiv zum Beispiel 500kg wiegt, darf ich den doch legal mit nem Kleinwagen (Anhängelast gebremst 1000kg) ziehen.

    Gegeben sei:


    VW Caddy
    Leergewicht: 1461kg
    ZgG: 2180kg
    Anhängelast gebremst: 1400kg
    Anhängelast ungebremst: 730kg
    ESP mit Anhängerunterstützung



    Folgenden fiktiven Wohnwagen darf ich laut Gesetz mit 100kmh ziehen:
    ZgG: 1450kg
    Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg
    Starrer Aufbau und Schwingungsdämpfer
    Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,0 anzusetzen. 1461*1,0=1461 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist.


    Folgenden fiktiven Frachtanhänger darf ich nicht mit 100kmh ziehen:
    ZgG: 1450kg
    Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg
    Schwingungsdämpfer
    Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,2 anzusetzen. 1461*1,2=1753 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist, in §1 1. C BB ist wiederum festgelegt, dass für nicht Wohnwagen das zgG des Anhängers maximal so hoch sein darf wie die Anhängelast des Fahrzeugs. 1450>1400 wodurch der Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden darf.



    Beide Anhänger haben exakt die gleichen Daten, werden vom Gesetz jedoch unterschiedlich betrachtet.



    Die Punkte aa und bb in dem Gesetzestext sind unter Punkt c gegliedert und betreffen damit keine Wohnwagen, die unter Punkt b beschrieben sind.
    Oder lese ich den Gesetzestext falsch?

    Mein PKW hat mehr Leergewicht als Anhängelast.
    Nach TÜV Nord und Gesetz dürfte ich dann z.B. bei einem PKW Leergewicht von 1500kg und einer Anhängelast von 1400kg ein Wohnwagen mit 1500kg zgG anhängen und 100kmh fahren solange es effektiv nur 1400kg wiegt.
    Bei Anhängern die keine Wohnwagen sind, gilt zusätzlich noch die Anhängelast und damit müsste in meinem Beispiel ein regulärer Anhänger mit gleichen Gewichten auf 1400kg abgetastet werden.

    Der TÜV Nord hat das genau so ausgelegt:


    "Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:


    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    "


    https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/


    Warum auch immer für Wohnwagen da eine Ausnahme gemacht wird.

    So ihr Lieben, der "alte" Anhänger ist verkauft.
    Jetzt fehlt nur noch der neue Anhänger.
    Ohne Anhänger auf der Auffahrt fühlt man sich echt nackig. Das ist so ein fieses Gefühl.

    Bei ordnungsgemäßer "Benutzung" eines Boots sollte das Wasser aber meist von unten kommen,
    so dachte sich das zumindest der Hersteller :biggrins:


    Das kommt sehr stark aufs Boot an. Ein Freund von mir segelt eine Aphrodite 101, wenn man die sportlich segelt, bleibt der halbe Rumpf trocken und das Deck wird bei jeder Welle geflutet :biggrins:


    Man kann sich auch mal bei Youtube Videos vom Volvo Ocean Race anschauen, da werden die Boote auch rundherum nass.

    Das Boot ist übrigens über 40 Jahre, stand immer draußen und hat nicht drunter gelitten.
    Boote sind da deutlich robuster. Solange man es nicht gerade ohne Plane unter Bäumen parkt passiert da nicht viel mit. Denn in der Größe besteht das meist aus zwei GFK Schalen, die zusammen das Boot bilden. Da sind keine Holzwände, Leisten die Stöße abdichten und Dachfenster die undicht werden können. Ich denke, dass da Boote um einiges besser konstruiert sind.

    Da ich mir einen Eduard mit 1500kg und 195/50R13c bestellt habe und ihn vom Händler zu mir ca. 120km überführen muss, überlege ich nun wegen eurer Posts auf dem hinweg etwas Gewicht in den Kofferraum zu legen. Das würde ich auf dem Rückweg dann in den Anhänger laden. Macht das Sinn?

    Ich denke auch an einige Mittelklasse Wagen, die oft aufgrund der ganzen Ausstattungen relativ hohe Leergewichte haben (1400 bis 1700 gibts relativ oft).
    Einige von denen haben nur relativ geringe Anhängelasten (1200 bis 1400 kg). Die wären ja oft von dieser Regelung betroffen (Lastanhänger 1500kg z.B.).


    Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.


    Das verstehe ich nicht.
    Wenn ein Auto 1400 Leergewicht hat, darf es mit der 1,1 Regelung 1540 kg mit 100 kmh ziehen. Das Limitierende ist dann meist die Anhängelast, die z.B. nur 1400kg beträgt. Damit darf ein 1500kg Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden auch wenn man ihn, nicht ganz beladen, ziehen darf.
    Ich denke bei gebremsten Anhängern ist fast immer die Anhängelast das Problem, selten das Leergewicht. Zumindest bei regulären PKW.

    Ich habe die Anzeige nochmal geändert. Den Kaufvertrag habe ich vom TÜV Süd heruntergeladen. Da ist eine Anmeldung innerhalb von 3 Werktagen geregelt. Es sind auch Formulare für Zulassungsstelle und Versicherung dabei. Das Kennzeichen soll wir der Käufer zuschicken oder vorbeibringen, auch das schreibe ich in den Vertrag.
    Ich denke, die Wahrscheinlichkeit an einen dubiosen Käufer zu gelangen ist bei solchen Anhängern eher gering.
    Mal schauen was da noch für Angebote kommen.

    Mich würde deine Lösung auch interessieren. Ich werde den Spriegel vermutlich nicht oft abnehmen, aber vielleicht nutzt man den Anhänger ja doch öfter offen, wenns einfach von statten geht. Mein zukünftiger Spriegel ist 3x1,5m und 1,8m hoch.

    Da ich dem einen neuen 19pol Kabelsatz, ne neue Leuchte mit Rückfahrlicht und Heckstützen verpasst habe und er noch n halbes Jahr Garantie hat, habe ich ihn für 600€ reingestellt.
    Ich habe schon zwei Interessenten, einem ist er leider zu kurz, der zweite will allerdings schon mal 550€ zahlen. Wenn nicht einer die vollen 600€ zahlen will, werde ich auf die 550€ eingehen.