Die Fotos gibt es natürlich morgen
Beiträge von xiszone
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Glaube ich nicht - ohne Bilder.
Hier der Beweis
IMG-20170316-WA0005-01.jpgBy the Way, bei mir ist die 100er Plakette nur mit nem "Siegel" bedruckt.
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Zum Thema Rasenmähen:
Ich bin vor 19:00 Uhr in der Woche nicht daheim. Wenns also am Samstag nicht klappt mit dem mähen, muss es in der Woche Abends sein. Immerhin darf man das bis 20:00 Uhr machen.
Natürlich versucht man es aus Gründen des gegenseitigen Respekts zu verhindern, manchmal geht es aber nicht anders. Und dann habe ich auch kein schlechtes Gewissen.
Mich nervt es viel mehr, wenn die städtischen Jungs um punkt 7:00 Uhr mit der Motorsense über den Spielplatz vor unserem Haus toben. Aber auch die machen nur ihren Job. Wenn ich damit nicht klar komme, muss ich halt ins Outback ziehen.Aber was erfreuliches:
Ich war eben bei der Zulassungsstelle und habe den Eduard angemeldet. Morgen geht's mit Rainer (hoplahop) nach Bassum zum gemeinsamen Anhängerabholen. -
haha... willst 'n LKW auf den Trailer zurren?!
Das sind die Gurte die man von Eduard gratis bekommt, wenn man seinen Anhänger für die Garantie registriert.
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Ich habe heute was erfreuliches gemacht und zwar bin ich zur Tür gegangen als es geklingelt hat.
Der Paketbote drückte mir ein Paket mit der Aufschrift EDUARD TRAILERS in die Hand.
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IMG_20170315_103036.jpgSonntag habe ich den neuen Anhänger registriert, heute die versprochenen Gurte erhalten. Wahnsinn. Freitag hole ich den Anhänger beim Händler ab.
Die Gurte sind aber wirklich massiv im Gegensatz zu meinen aktuellen.
Zusätzlich habe ich unseren Citroen mit einer neuen Starterbatterie aus der Winterstarre erlöst und mit Hochdruckreiniger und Waschanlage wieder sauber gemacht. Die Zitrone war mit der Zeit echt dreckig geworden.
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Ich hätte es auch eher anders rum gemacht, daher meine Frage.
Das mit dem Unterschied zwischen Womo und Wowa auf die Plätze bezogen, kannte ich nicht. Ich habe allerdings auch weder das eine noch das andere.Ich finde es aber sehr spannend die verschiedenen Aspekte des Campings zu erfahren.
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. . . ich danke Euch für die Wünsche
falls Interesse, kann ich ja auch von " unterwegs " mal berichten.
Das wäre wirklich schön.
Warum hast du dich eigentlich für die Kombi Wohnmobil plus Trailer mit Auto statt Auto mit Wohnwagen entschieden?
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Das klingt nach einem guten Plan. Man muss die Zeit genießen die man hat. Vor allem, wenn man merkt dass sie limitiert ist.
Ich wünsche euch viel Spaß, Glück und vor allem lange Gesundheit. -
Ich habe gerade einen 1,5 Jahre alten Toom Anhänger für 550€ verkauft. Es waren Anhänger, Plane mit Spriegel und Zubehör (ca. 120€).
Man sollte bei dem Kaufpreis eigentlich locker Plus machen können.
Für mich ist Lemgo etwas zu weit, sonst hätte ich mir noch zwei gekauft und wieder verkauft. -
Warum möchtest du eine feste Abdeckung?
Bei ebay unter "Reivencover Edelstahl" gibt es feste. Aber die Kosten so viel wie 2 Ersatzräder inkl. Felge und Kunstleder Abdeckung. -
Test, jau hat funktioniert danke.
Jetzt fehlt nur noch dein neuer Anhänger in der Signatur
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Unserem JAY zum 33. Gratuliert
Hi Jay alles gute zum BurzeltagDa schließe ich mich glatt an. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Jay, lass dich reich beschenken und verwöhnen an deinem Ehrentag.
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Ja, das wird spannend. Vermutlich widersprechen die sich und wir stehen wieder alle am Anfang
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Ich habe eben die Frage bezüglich der Gültigkeit von Punkt 1.c bb auf Punkt 1.b an das BMVI geschickt. Mal schauen ob von denen eine Antwort kommt.
Sehr schade finde ich allerdings, dass das Thema hier sehr emotional wird.
Ich denke für beide Varianten gibt es schlüssige Argumente.
Wir sollten uns an den, zum Glück, in diesem Forum herrschenden freundlichen Ton halten und abwarten was von offizieller Stelle zu diesem Thema beigetragen wird. -
Wegen der Anhängelast habe ich in meinem Beispiel ja geschrieben, dass der Wohnwagen zwar ein zgG von 1450kg,aber ein tatsächliches Gewicht von nur 1400kg hat.
Damit ist die zulässige Anhängelast nicht überschritten. Lediglich bei der 100kmh Regelung wäre die Anhängelast um 50kg überschritten, wenn denn der Passus für Wohnwagen ebenfalls gilt.By the way, ich habe keinen Wohnwagen, damit ist meine Frage mehr eine Verständnisfrage als ein konkretes Problem.
Achso, inzwischen habe ich B96
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Ich bin mal sehr gespannt ob es da von offizieller Stelle eine Erläuterung gibt, ob bb und cc sich nur auf 3. oder auch auf 1&2 beziehen.
Was mir noch zu dem Thema eingefallen ist, ist die Steigungsabhängige Anhängelast.
Bei meinem Caddy habe ich bis 8% 1500kg, darüber nur 1400kg.
Darf ich nun einen 1,5t Anhänger bis 8% Steigung mit 100kmh ziehen? -
Super Erklärung, Lob 1/17000
Ich wäre bei dem Rückruf aber auch nicht direkt auf Resonanzprobleme gekommen. Dank diesem Thread bin ich nun mal wieder einen Tick schlauer. Kommt in diesem Forum übrigens öfter vor. Danke auch an die anderen Fachkundigen hier
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Meiner Meinung nach ist die Gliederung in diesem Falle ausschlaggebend. Gibt es eigentlich eine Stelle, von der man zu diesem Thema eine verlässliche und rechtswirksame Erklärung bekommen kann? Sowohl Polizei als auch TÜV widersprechen sich ja oft selbst.
Der einzige Grund für diesen Unterschied der mir einfällt ist in dem festen Aufbau begründet. Bei regulären Anhängern fällt der Großteil des Gewichts auf Ladung, die nicht in alle Richtungen mit dem Anhänger verbunden ist. Bei Wohnwagen ist der Großteil des Gewichts der Anhänger selbst. Hierbei sind alle Aufbauten fest mit dem Anhänger verbunden und bilden eine Einheit. Nur der wesentlich kleinere Anteil ist potenziell bewegliche Ladung.
Vielleicht wird bei Wohnwagen davon ausgegangen, dass die bewegliche Masse deutlich geringer ist, wodurch er sich weniger aufschaukeln kann. -
Wieso wird die Anhängelast ausgehebelt?
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf doch über die Anhängelast hinaus gehen, solange das konkret angehängte weniger ist. Zum Beispiel ein leerer 2to Plattformanhänger. Wenn der effektiv zum Beispiel 500kg wiegt, darf ich den doch legal mit nem Kleinwagen (Anhängelast gebremst 1000kg) ziehen. -
Gegeben sei:
VW Caddy
Leergewicht: 1461kg
ZgG: 2180kg
Anhängelast gebremst: 1400kg
Anhängelast ungebremst: 730kg
ESP mit AnhängerunterstützungFolgenden fiktiven Wohnwagen darf ich laut Gesetz mit 100kmh ziehen:
ZgG: 1450kg
Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg
Starrer Aufbau und Schwingungsdämpfer
Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,0 anzusetzen. 1461*1,0=1461 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist.Folgenden fiktiven Frachtanhänger darf ich nicht mit 100kmh ziehen:
ZgG: 1450kg
Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg
Schwingungsdämpfer
Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,2 anzusetzen. 1461*1,2=1753 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist, in §1 1. C BB ist wiederum festgelegt, dass für nicht Wohnwagen das zgG des Anhängers maximal so hoch sein darf wie die Anhängelast des Fahrzeugs. 1450>1400 wodurch der Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden darf.Beide Anhänger haben exakt die gleichen Daten, werden vom Gesetz jedoch unterschiedlich betrachtet.