Beiträge von xiszone

    Hallo Manne,


    was den Führerschein angeht, könntest du auch B96 machen. Das bringt dir nochmal 750kg, also 4250kg Zuggesamtgewicht.
    Man hat keine Prüfung und an einem Tag ist man durch. Kostet je nach Fahrschule zwischen 150-450€
    BE ist natürlich besser, dann muss man sich keine Gedanken mehr machen. Für mich hat B96 aber gereicht.


    Das Argument mit den Freunden greift nur, wenn deren Fahrzeug das gleiche ZgG bzw. weniger hat. Da würde ich ehrlich gesagt nicht drauf achten. Soll ja dein Anhänger werden. =)


    Was hat der Mazda denn für eine Anhängelast?

    Dafür gibt es das Gesetz, das die Ruhezeiten regelt.
    Außerhalb ist es jedem zuzumuten, einen Rasenmäher oder sonst ein Gerät zu ertragen. Klar nervt es manchmal, aber wenn man sich von einem Rasenmäher oder einer Kreissäge derart gestört fühlt, muss man wohin ziehen, wo es niemanden gibt.
    Und dass jemand in der Woche Nachmittags seine Kreissäge nutzt, wann soll er es denn machen? Im Winter bei Eisregen und Hagel? Ich arbeite auch dann wenn ich gerade mal frei habe und es gutes Wetter ist. Denn bei schlechtem Wetter kann man die meisten Sachen nicht machen.


    Ich verstehe es, wenn man sich aufregt, wenn jemand nach 20:00 Uhr lärm macht, aber Nachmittags, in der Woche?


    Auch ich habe gerne meine Ruhe, aber man kann sich auch aufregen.

    Zum Thema Rasenmähen:


    Ich bin vor 19:00 Uhr in der Woche nicht daheim. Wenns also am Samstag nicht klappt mit dem mähen, muss es in der Woche Abends sein. Immerhin darf man das bis 20:00 Uhr machen.
    Natürlich versucht man es aus Gründen des gegenseitigen Respekts zu verhindern, manchmal geht es aber nicht anders. Und dann habe ich auch kein schlechtes Gewissen.
    Mich nervt es viel mehr, wenn die städtischen Jungs um punkt 7:00 Uhr mit der Motorsense über den Spielplatz vor unserem Haus toben. Aber auch die machen nur ihren Job. Wenn ich damit nicht klar komme, muss ich halt ins Outback ziehen.



    Aber was erfreuliches:
    Ich war eben bei der Zulassungsstelle und habe den Eduard angemeldet. Morgen geht's mit Rainer (hoplahop) nach Bassum zum gemeinsamen Anhängerabholen. :biggrins:

    Ich habe heute was erfreuliches gemacht und zwar bin ich zur Tür gegangen als es geklingelt hat.
    Der Paketbote drückte mir ein Paket mit der Aufschrift EDUARD TRAILERS in die Hand.
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    Sonntag habe ich den neuen Anhänger registriert, heute die versprochenen Gurte erhalten. Wahnsinn. Freitag hole ich den Anhänger beim Händler ab.


    Die Gurte sind aber wirklich massiv im Gegensatz zu meinen aktuellen.


    Zusätzlich habe ich unseren Citroen mit einer neuen Starterbatterie aus der Winterstarre erlöst und mit Hochdruckreiniger und Waschanlage wieder sauber gemacht. Die Zitrone war mit der Zeit echt dreckig geworden.

    Ich hätte es auch eher anders rum gemacht, daher meine Frage.
    Das mit dem Unterschied zwischen Womo und Wowa auf die Plätze bezogen, kannte ich nicht. Ich habe allerdings auch weder das eine noch das andere.


    Ich finde es aber sehr spannend die verschiedenen Aspekte des Campings zu erfahren.

    Ich habe eben die Frage bezüglich der Gültigkeit von Punkt 1.c bb auf Punkt 1.b an das BMVI geschickt. Mal schauen ob von denen eine Antwort kommt.
    Sehr schade finde ich allerdings, dass das Thema hier sehr emotional wird.
    Ich denke für beide Varianten gibt es schlüssige Argumente.
    Wir sollten uns an den, zum Glück, in diesem Forum herrschenden freundlichen Ton halten und abwarten was von offizieller Stelle zu diesem Thema beigetragen wird.

    Wegen der Anhängelast habe ich in meinem Beispiel ja geschrieben, dass der Wohnwagen zwar ein zgG von 1450kg,aber ein tatsächliches Gewicht von nur 1400kg hat.
    Damit ist die zulässige Anhängelast nicht überschritten. Lediglich bei der 100kmh Regelung wäre die Anhängelast um 50kg überschritten, wenn denn der Passus für Wohnwagen ebenfalls gilt.


    By the way, ich habe keinen Wohnwagen, damit ist meine Frage mehr eine Verständnisfrage als ein konkretes Problem.


    Achso, inzwischen habe ich B96 :)

    Ich bin mal sehr gespannt ob es da von offizieller Stelle eine Erläuterung gibt, ob bb und cc sich nur auf 3. oder auch auf 1&2 beziehen.


    Was mir noch zu dem Thema eingefallen ist, ist die Steigungsabhängige Anhängelast.
    Bei meinem Caddy habe ich bis 8% 1500kg, darüber nur 1400kg.
    Darf ich nun einen 1,5t Anhänger bis 8% Steigung mit 100kmh ziehen?

    Super Erklärung, Lob 1/17000 :)


    Ich wäre bei dem Rückruf aber auch nicht direkt auf Resonanzprobleme gekommen. Dank diesem Thread bin ich nun mal wieder einen Tick schlauer. Kommt in diesem Forum übrigens öfter vor. Danke auch an die anderen Fachkundigen hier :)