Beiträge von Frischling

    Yo, aber die volle Tragfähigkeit haben die Reifen nur beim vorgeschriebenen Luftdruck, und das sind etwa 6 bar bei den meisten Kompakträdern.


    Ist ja auch logisch, irgendwo muss die Stabilität ja herkommen.


    Bei 6 Rädern werden die Reifen nicht so arg belastet, also kann man etwas runtergehen mit dem Druck, wo da aber die Untergrenze ist kann ich nicht beurteilen, wenn er platzt wars jedenfalls zu wenig :rolleyes:

    Holz ist inzwischen deutlich teurer geworden, allerdings immer noch billiger als Gas oder Öl, wobei man seine Arbeitszeit nicht rechnen darf.


    Bei uns in der Gegend darf man nur noch die Holzabfahrwege befahren, nix mehr mit selbst fällen und Holz direkt aus dem Wald rausziehen, ist wahrscheinlich aber auch besser so :evil:


    Für Brennholz macht ein gebremster Sinn, schrieb ich ja schon :)

    Wenn es ein Opel Omega ist, dann darf de viel mehr ziehen als 1000 kg gebremst, Führerschein kann natürlich sein.


    Grundsätzlich finde ich gebremst wesentlich vielseitiger und sicherer, außer wenn man wirklich nur seinen Gartenabfall zur Kompostieranlage fährt, dann reicht allerdings auch ein ganz billiger ungebremster.

    Du musst dich mal etwas klarer ausdrücken, werde aus deinem Geschreibsel nicht schlau :)


    Die Nebelleuchte des Hängers muss im Stecker auf die 2, wie du selbst schon geschrieben hast, dazu Masse von der 3, fertig.


    Am Auto solltest du gar nix machen, das wird bei so einem neuen Baujahr vermutlich okay sein.


    Normalerweise ist das Kabel der Nl blau wie oben schon steht.

    Radlager sind nicht teuer und den Boden kannst du wie gesagt erst mal provisorisch flicken.


    Problem ist das schief abgefahrene Rad: falls eine Schwinge tatsächlich verbogen ist, kann man nmM den ganzen Anhänger vergessen.


    Generell rate ich bei sowas immer: zuerst mit der Zulassungsstelle abklären, mgl. mit schriftlicher Auskunft, was an Papieren für eine Wierderzulassung benötigt wird, evtl. auch unter Rücksprache mit dem TÜV.


    Das schönste Herrichten mit TÜV-Abnahme nutzt dir gar nix, wenn die Zul.stelle sich querstellt :police:


    Bei uns hier sind sie sehr streng und ohne eidesstattliche Versicherung vom letzten registrierten Vorbesitzer läuft gar nichts, woanders geht es auch einfacher.

    Grundsätzlich hast du 6 Monate nach Kauf besonders hohe Gewährleistungsansprüche, weil hier die Beweislastumkehr gilt, VK muss Mangelfreiheit beweisen.


    Das heißt es wird bei Mängeln grundsätzlich davon ausgegangen, dass es ein Sachmangel ist, den der VK kostenlos beheben muss, vereinfacht ausgedrückt.


    Es kann immer mal was defekt sein.


    Aber dass sich die Haupttraverse verbiegt, ohne dass Überlastung vorlag ist sehr komisch; Brennholz ist ja keine kritische Ladung.


    Ich würde erst mal mit dem Händler reden und den Sachverhalt schriftlich schildern, hast du Zeugen für die Beladung?


    Bei einem Serienanhänger erscheint mir ein so gravierender Fehler etwas dubios, aber ich war ja auch nicht dabei ;)

    Soviel ist klar: Problem liegt beim Auto.


    Das liest sich so, als wenn du ein Tronic-Modul hast, über das die Blinker vom Auto und Hänger laufen.


    Bei einem normalen analogen Modul gibt es normalerweise 2 Fehlerarten: entweder Stromversorgung vom Modul oder das Modul selbst; vorausgesetzt ordentlicher Masseanschluss und keine Kabel geknickt/gebrochen.


    Klingt für mich daher nach am ehesten nach einem defekten Modul.


    Wenn es sich um ein einfaches Standardmodul handelt dann nicht allzu teuer, wenn es ein dickes Modul ist kann es auch mal ca. 100 Euro kosten. Hängt halt vom Auto ab.

    Das mit dem höheren Faktor bei gebremsten Hängern mit Anti-Schlinger-Einrichtung sowie bei Zugfahrzeugen mit Hänger-ESP gilt aber schon ewig, das ist alles andere als neu =)

    Meiner Ansicht nach Kappes.



    Letzter Stand der Ausnahme-VO ist von Ende 2010: darin wurde die Gültigkeit unbefristet verlängert (früher galt die VO immer nur ein paar Jahre und es gab eine neue VO mit gleichem Inhalt).


    Auch gem. letztem Stand dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre bei Fahrtantritt sein.


    Was vor längerer Zeit geändert wurde, hat hier früher schon irgendwann mal jemand geschrieben: anfangs durften die 10 % Tragfähigkeitszuschlag gem. WDK bei den Reifen nicht eingerechnet werden bei der Tragfähigkeitsgrenze.


    Dieser Passus steht inzwischen nicht mehr drin ( nur noch Geschw.index L und neuer als 6 Jahre ), also darf nach meiner Logik der Tragfähigkeitszuschlag von 10 % ganz normal angewendet werden, ist aber ohne Gewähr :)

    Dass man sich die Rohrverbindungen selbst anfertigen kann, kapiere ich ja.


    Aber einfach einen Auspufftopf weglassen, das muss doch soundmäßig erhebliche Auswirkungen haben, oder bin ich da zu pingelig? :police:


    Mit den Abgaswerten hat das ja nix zu tun, aber wenn ich mir überlege was es für einen ewigen Zirkus um die Auspuffanlagen der Motorräder gibt, dann wundert mich diese Art der Selbsthilfe schon etwas :rolleyes:


    Respekt natürlich an Mani dafür, dass er sowas kann :super:

    Ich kann dir nur sagen, dass die Auto-RL gar nichts mit den Hänger-RL zu tun haben.


    Entscheidend ist nur das Modul, das mit deiner AHK verbaut wird, dieses steuert die Anh.beleuchtung.


    Und ob dieses Modul schon für LED ohne Einschränkungen geeignet ist, kann dir evtl. dein Opel-Händler oder ansonsten der Nachrüster der AHK sagen, aber hellsehen kann hier keiner ;)

    Komisches Angebot: wie kann denn das Baujahr unbekannt sein, jeder Anhänger hat nen Brief bzw. einen Fzg-Schein, und da steht zwar nicht das Baujahr, aber doch zumindest die EZ drin?


    Verschweißter Rahmen ist oft sehr stabil, allerdings nicht reparaturfähig (Deichselholme nicht tauschbar).


    Holzbordwände gibt es bei Anssems schon ewig nicht mehr und falls es tatsächlich Peitz-Achsen sein sollten (vielleicht ist ja auch BPW gemeint), dann muss der Anhänger sehr alt sein, Peitz sind schon sehr lange vom Markt verschwunden (wurden von BPW übernommen).


    2,7 to ist natürlich besser als 2 to, Ladefläche wahrscheinlich auch größer, ist aber Tieflader mit festen Seitenwänden.


    Musst dir halt die/den Anhänger angucken, Ferndiagnose ist schwierig :)

    Sicher ist nur, wenn du auf 605 oder wegen der Steuer auf 600 kg ablastest.


    Bei einer Kontrolle werden die Polizisten ( falls die überhaupt einen Plan haben ) sich auf den Fahrzeugschein beziehen, und ob die zu deinen Gunsten vom höchsten eingetragen Wert ausgehen erscheint mir zumindest fraglich.


    Vermutlich bezieht sich die Ausnahmeverordnung auf das tatsächliche Leergewicht deines Autos ( mit den 75 kg für Fahrer lt. EU oder ohne die 75 kg lt. DIN? ), aber genau weiss ich das auch nicht. Tank voll oder leer?


    Wenn man es genau wissen möchte benötigt man einen Gesetzeskommentar zur StVO inkl. Ausnahmeverordnungen, keine Ahnung was der kostet, vermutlich sehr teuer.