Das ist nicht der aktuelle Stand, auch wenn es auf einer offiziellen Seite im Netz steht
Mit der 8. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-VO wurde unter anderem § 6 Absatz 6 neu geregelt, Absatz 7 ist ganz entfallen.
Wie schon mal geschrieben erfolgte die letzte Änderung sehr kurzfristig (im November 2012) auf den letzten Drücker, es wurde vereinfacht und die Neuregelung gilt auch für Altinhaber, d.h. das Leergewicht Zugfzg. spielt für Klasse B keine Rolle mehr.
Warte mal noch ein paar Wochen, dann werden die (hoffentlich mal) die aktuelle Verion online stellen, die Infos des ADAC oder des Bundesverkehrsministeriums sind aber schon korrekt.
Musste auch etwas suchen, warum auf einer offiziellen Seite was Veraltetes steht kann ich dir auch nicht erklären