Beiträge von Frischling

    Ich hab ja schon ne Brille :)


    Ist es das Ding auf der rechten Seite, ziemlich nahe am Kasten?


    Bin bei den neumodischen Anhängern gewohnt, dass er ziemlich vorne sitzt, und auf Bild 3 kann ich davon nichts erkennen, auf Foto 2 nur erahnen.


    Glaub aber gerne, dass der HH vorhanden ist :)

    Wo hat das Ding denn seinen Handbremshebel, oder muss ich die Brille putzen?


    Mein Standardrat: bevor du großartig anfängst zu restaurieren, erst auf deiner Zulassungsstelle anfragen, was sie an Papieren für die Zulassung benötigen, am besten mit schriftlicher Auskunft.


    Das wird in den verschiedenen Kreisen in Deutschland sehr unterschiedlich gehandhabt.

    Die Versicherungstarife liegen inzwischen teilweise weit auseinander, so dass es je nach Einzelfall durchaus Sinn machen kann.


    Üblich ist die Unterscheidung bis 1000 kg NL und darüber, aber längst nicht bei allen VS, die Bedingungen sind frei.


    Ablasten kostet einmalig etwa 50 Euro, bei einem Neufzg am besten vor der Anmeldung erledigen.

    Im Prinzip stimmt das schon, es läuft auch oft in die andere Richtung: dann wird die Yacht, die angeblich nur zur Vermietung angeschafft wurde, steuerlich nicht anerkannt und muss aus eigener Tasche bezahlt werden ;).


    Generell bewegt man sich aber in dieser Zwischenzone auf sehr dünnem Eis.


    Ursprünglich ging es Alex ja nur um den Selbstbau Just for Fun, das ist ja auch ein schönes Hobby, ist nichts dagegen zu sagen und er bekam den Anhänger auch über den TÜV :super:


    Also kann man in D immer noch selbst Anhänger bauen und seinem Hobby nachgehen.


    Soll damit aber nachhaltig Geld verdient werden, ob aus Vermietung oder regelmäßigem Verkauf, dann handelt er wie ein (Klein)Unternehmer und er muss sich leider den allgemeinen Vorschriften unterwerfen, wie jeder andere auch, der am Markt auftritt.


    Ich glaube nicht, dass sich das ganze Projekt wirtschaftlich trägt wenn man die ganzen Kosten einrechnet, aber lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen.


    Er kann ja weiterhin seine Anhänger bauen und selten auch mal einen verkaufen, dann ist das kein Problem: nur darf das eben nicht allzu oft sein, um aus dem Gewerbe-Minenfeld rauszubleiben.


    Wo da genau die Grenze ist, das kann ich auch nicht sagen, mehr als 1 pro Jahr aber wahrscheinlich nicht.


    Wünsche weiterhin viel Spaß am Basteln und noch mein Beileid für den verstorben Kumpel.


    Grüße Peter

    In jedem Prospekt steht neben der Leistung auch das Drehmoment drin, allerdings sieht man selten Kurven (drehzahlabhängige Werte), sondern es wird meistens nur der Maximalwert genannt.


    Generell schließe ich mich der Empfehlung von Mani an: bei regelmäßigem Einsatz mit hoher Anhängelast am besten den dicksten Motor nehmen, den du dir leisten kannst: auch wenn die Anhängelast nicht unbedingt höher ist, funktioniert so ein Gespann doch wesentlich besser als mit einem schwächeren Motor.

    Ohne Dämpfer 0,3, das ist vollkommen richtig :)


    Nur bringt das so wenig dass es normalerweise keinen Sinn macht, deswegen hab ich nur kurz geschrieben: nur mit Dämpfern.


    Dann gilt Faktor 1,1 (oder eben 1,2, wenn die besonderen Bedingungen erfüllt sind).

    Das mit der Untergrenze habe ich auch noch nie kapiert, bin für eine Erklärung dankbar :)


    Die Untergrenze liegt wesentlich höher als der unbeladene Hänger üblicherweise wiegt, den leeren Hänger darf man fahren, aber bei der Ablastung muss (theoretisch) diese Untergrenze eingehalten werden: den Sinn dahinter blicke ich überhaupt nicht.

    War vielleicht unklar ausgedrückt: bei der HU interessiert den Prüfer in der Tat nicht, ob z.B. die Reifen die Auflagen gem. AusnahmeVo erfüllen, du bekommst trotzdem die Plakette.


    Aaaber: für ein 100 km/h-GA müssen die Bedingungen erfüllt sein, und das prüft der Prüfer im Moment der Abnahme.

    Bei vielen Zulassungsstellen wird kein Mindestleergewicht eingetragen, die Formulierungen sehen überall etwas anders aus.


    Der genaue Text der Eintragung ist nicht gesetzlich geregelt, nur wird eben normalerweise ein GA verlangt, du hast eben Glück gehabt.


    Was der Prüfer sagt ist allerdings Kappes.

    Ich habs ja schon öfters geschrieben: die Zulassungsstellen bauen öfters Mist in dieser Frage.


    Normalerweise braucht man bei einer Nachrüstung ein Gutachten, z.B. von TüV oder Dekra.


    Ging es bei dir ohne GA, mit Eintrag im Fzg-Schein und Aufleber mit Plakette und hast du Stoßdämpfer und vorgeschriebene Reifen, dann hast du eben Glück gehabt und die 40 Euro fürs GA gespart ;)


    Mit einem falschen Eintrag (z.B. ohne Dämpfer) wäre ein Bußgeld fällig im Fall der Fälle.