Beiträge von Frischling

    Ich habs ja schon öfters geschrieben: die Zulassungsstellen bauen öfters Mist in dieser Frage.


    Normalerweise braucht man bei einer Nachrüstung ein Gutachten, z.B. von TüV oder Dekra.


    Ging es bei dir ohne GA, mit Eintrag im Fzg-Schein und Aufleber mit Plakette und hast du Stoßdämpfer und vorgeschriebene Reifen, dann hast du eben Glück gehabt und die 40 Euro fürs GA gespart ;)


    Mit einem falschen Eintrag (z.B. ohne Dämpfer) wäre ein Bußgeld fällig im Fall der Fälle.

    Die Vorschriften wurden vor kurzem geändert: Personen mit Wohnsitz in D können ein Kurzzeitkennzeichen nur noch bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amt beantragen.


    Bei Personen mit ausländischem Wohnsitz soll es dagegen noch überall möglich sein.


    Nur: ob du mit diesem normalen Kzkz auch außerhalb von D fahren darfst?


    Was gehen sollte ist ein Exportkennzeichen (für Ausfuhr), die sind aber soweit ich weiss recht teuer.

    Die Zulassungsstellen machen manchmal Fehler und geben fälschlicherweise eine Plakette heraus und erstellen auch einen Eintrag in den Fahrzeugschein, weil die sich nicht richtig auskennen.


    Dann hast du zwar formal eine 100 - Zulassung, aber technisch erfüllst du die Bedingungen nicht, du darfst also nach meiner Meinung die Regelung auch nicht anwenden.


    Ist vergleichbar mit dem Fall, dass z.B. das Auto nicht ausreicht oder die Reifen zu alt sind meine ich.


    Ob man bei einer Strafe dann die Zulassungsstelle irgendwie haftbar machen kann :police: ist die Frage, da habe ich auch keine Ahnung.

    Brauchst nicht unbedingt ein Foto, du kannst auch einfach die Höhe bis Bordwandoberkante vorne und hinten messen.


    Hundertprozentig waagrecht stehen die Anhänger unbeladen selten, ist dein Auto tiefergelegt?


    AE unter die Zugholme geht aus Platzgründen nicht immer, der HH ist manchmal im Weg und schlägt an die Holme an.

    Komischer Fehler ist das.


    Die kleinen Teile vom Nachsteller fallen gerne mal ab, aber an allen 4 Rädern kann das ja wohl kaum sein.


    Sind die Trommeln mal heißgelaufen, so dass sie vollkommen abgenutzt sind?


    Laufrichtung bei Bremsbacken beachtet?


    Was anderes fällt mir dazu nicht ein, hab ich so noch nie gehört.

    Soweit ich weiss sind die einzelnen Geschäftsbereiche bei Alko streng getrennt.


    Allerdings würde ich auch keinen nagelneuen Aufbau auf ein uraltes Fahrgestell setzen, das macht wenig Sinn.

    Abgesehen von der nötigen [definition='1','0'][/definition]: könnte es nicht auch Probleme mit der Kupplungshöhe geben bei wesentlich größerem Reifendurchmesser, oder ist deine AHK schon relativ hoch?


    Sonderreifengrößen ab Werk kannst du bei einem Großserienhersteller eher vergessen, TÜV-EA sollte normalerweise funktionieren bei entsprechender Freigängigkeit und eben der [definition='1','0'][/definition].
    Frag aber vorher beim TÜV an, ob die nicht doch eine Herstellerbescheinigung verlangen, nofalls andere Prüfstelle suchen.

    Mal ne dumme Frage: ist das bei Wohnwagen normal, dass das Spreizschloss oben ist (und das Seil auch oben eingehängt wird ) ?


    Bei PKW-Anhängern ist das ganze eigentlich immer umgekehrt montiert (bei der 2051 Bremse), unten das Spreizschloss, oben die Nachstellschraube.

    Der Aufbau sieht gut aus, soweit man das beurteilen kann mit den kleinen Fotos..


    Aber die Räder stehen sehr schief, daher sind neue Achsen fällig wenn du es richtig machen willst, und das ist das teuerste an dem ganzen Hänger.


    Zudem ist die AE fest, ob du die nochmal gangbar kriegst ist schwer zu sagen, die ist aber nicht so arg teuer wie 2 Achsen.


    Daher meine Meinung: Finger weg, auch wenn er obendrüber gut aussieht. Ein Aufbau läßst sich meistens günstiger richten als das kpl. Fahrwerk bei dem hier, soweit man es nach den Fotos sagen kann.


    Bei manchen Alkos kannst du ganz minimal den Sturz verstellen, aber der hier ist einfach krumm würde ich sagen, so deutlich wie man das sieht, das würde auch die Abmeldung erklären ;).