Die Vorschriften wurden vor kurzem geändert: Personen mit Wohnsitz in D können ein Kurzzeitkennzeichen nur noch bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amt beantragen.
Bei Personen mit ausländischem Wohnsitz soll es dagegen noch überall möglich sein.
Nur: ob du mit diesem normalen Kzkz auch außerhalb von D fahren darfst?
Was gehen sollte ist ein Exportkennzeichen (für Ausfuhr), die sind aber soweit ich weiss recht teuer.