Die Werte im Schein sind immer die Obergrenze.
Was ich vorige Woche sah war allerdings auch für mich neu: unterschiedliche Stützlast je nach Motorvariante
Allerdings eine Franzosenkarre, Citroen C 4 Grand Picasso.
Die Werte im Schein sind immer die Obergrenze.
Was ich vorige Woche sah war allerdings auch für mich neu: unterschiedliche Stützlast je nach Motorvariante
Allerdings eine Franzosenkarre, Citroen C 4 Grand Picasso.
Hast du eine ganze Serie von Nummern für deine Manufaktur reserviert?
Der Espace ist schön geworden, da kann man nicht meckern
Zur Zulassung: selbst wenn du einen TÜV findest, der den nach $21 StVZO abnimmt, so hast du trotzdem die notwendige Voraussetzung für eine Einzelgenehmigung eines Neufahrzeugs der Klasse O (Anhänger) nicht erfüllt. Diese Einzelgen. der übergeordneten Behörde ist aber Voraussetzung für die anschließende Zulassung des Anhängers.
Dass es beim Twingo einfacher war kann ich nicht erklären, die kannten wohl die relativ neuen Vorschriften nicht so genau.
Fazit: selbst wenn du einen TÜV findest, der dir ein 21er GA erstellt: rechtlich nutzt das gar nichts, weil die Voraussetzungen der Einzelgenehmigung nicht erfüllt sind. Erst Gutachten, dann Einzelgenehmigung, dann erst Zulassung.
Wie du am Beispiellink sehen kannst, darf (eigentlich) für einen Anhänger eine Genehmigung nur noch nach EU-Recht erteilt werden, völlig unabhängig davon, dass der Hänger nur hier im Inland zugelassen werden soll.
Das gilt aber alles nur, falls es sich um ein Neufahrzeug handelt, bei Umbauten / Gebrauchtfahrzeugen ist das alles kein Problem.
Viele Grüße Peter
Die 10 % Tragfähigkeitszuschlag dürfen mW. inzwischen auch bei der 100 km/h Regelung angewendet werden, das war mal eine Info hier im Forum.
Der Zuschlag ist 10 und nicht 5 %, ausnahmsweise liegt Georg mal falsch
Früher stand explizit in der AusnahmeVO, dass kein Zuschlag berücksichtigt werden darf, das ist in der neuen Version aber nicht mehr drin.
Ansonsten darf man bei Anhängern sowieo die 10 % Zuschlag rechnen, wie oben schon steht.
Hier ist alles anders, bei mir geht der Link
Die aufmerksame Dame von der Zulassungstelle wird dir die Zulassung verweigern, weil es eben ein anderer Typ ist.
Tja dann hast du Glück.
Hier sieht es anders aus.
Google mal §21 STvZo Einzelgenehmigung
Dann siehst du ein paar Pdfs verschiedener Zulassungsstellen, die im Kern alle dasselbe aussagen: Gen. gem. §21 STvZo nur noch für Gebrauchtfahrzeuge, sowie für Neufzg. der Klassen C,L,R,S und T sowie für Umbauten.
hier ein Beispiel, hoffentlich klappt es:
Es darf bei Neufahrzeugen der Klasse O (Anhänger) nur noch eine Abnahme nach §13 EG Fahrzeuggenehmigungsvo gemacht werden.
Das ist mein Kenntnisstand von vor ein paar Jahren, als das ganze neu war und es gab irgendeine Übergangsfrist, die aber schon längst abgelaufen ist.
Diese GA gem. §19/21 STvZo dürfen noch bei manchen Fahrzeugklassen gemacht werden, aber eben nicht bei PKW (M), LKW (N) und Anhängern (0).
Wenn es bei euch anders ging habt ihr Glück gehabt, eigentlich dürfte da nur bei einem Umbau noch angewendet werden, aber nicht bei einem Neunbau, einem rechtlichen Neufahrzeug.
Wann wurde denn der Twingo abgenommen?
Bei uns hier ist §13 schon seit ein paar Jahren zwingend, ich glaube seit der geänderten Zulassungsverordnung 2009 oder so ähnlich.
Seit dem wurden alle Einzelabnahmen teurer und aufwendiger.
Die Bremsseile sind so billig, da werden die Hersteller bestimmt nicht reich davon, zudem es auch Nachbauten gibt.
Von den Produzenten wird empfohlen, nichts dranzusprühen, und da würde ich mich dran halten. Bei allen halbwegs aktuellen Anhängern können die Seile gewechselt werden, ohne die Trommel abzunehmen.
Daher meine Empfehlung: besser nicht ölen und nach ein paar Jahren für kleines Geld mal erneuern, wenn die Seile festgerostet sind und die Bremse nicht mehr löst wirds teurer.
Das stimmt schon.
Nur: bei einem Mopedanhänger ohne Bordwände können die Fußrasten, Auspuff und sowas über die 1,20 m hinausgucken, das geht bei einem normalen Tiefladerkasten mit festen Seitenwänden aber nicht.
Deswegen brauchst du bei einem Kastenanhänger ein größeres Innenmaß als bei nem reinen Mopedanhänger.
Der alte oder der neue, mit Serienfahrwerk, bis Kugelmitte gemessen?
Das ist nämlich ziemlich hoch und eigentlich schon außerhalb der Norm (vollbeladen mit maximaler SL 35-42 cm Kugelmitte).
Bei einem serienmäßigen X 3 hast du mit einem aktuellen Anhänger normalerweise keine Probleme, weil die Kupplungshöhe innerhalb der Norm ist.
Mess halt mal die Höhe der Kugel und dann kannst du dir ja verschiedene Anhänger in der Umgebung bei Händlern anschauen, das passt idR bei so einem Auto problemlos.
Seit EZ 1991 Pflicht.
Mit einer Gesamtlänge von 2,10 m wirst du nichts finden, außer die Deichsel läßt sich einschieben oder abklappen, für den Kippi gibt es keinen Deckel.
Der Anssems sieht nicht so aus, als würde sich die Deichsel (so weit) einschieben lassen, musst du mal druntergucken oder anfragen.
Es gibt von Humbaur auch wesentlich bessere Anhänger als den Steely
Du kannst das nicht am Hersteller festmachen, sondern eher am Preis, und der Steely ist soweit ich weiß der allerbilligste von Humbaur.
Besonders bei den ungebremsten bekommt man bei vielen Fabrikaten entweder abgespeckte Basisanhänger, einfach und billig, oder für mehr Geld die besseren Ausführungen.
Das hängt vom Hersteller ab, der Böckmann z.B. ist mit 2,19 m Gesamthöhe angegeben bei 1,52 m innen.
Meistens ist ja hinten noch eine Leiste am Dach, als Wasserablauf und Befestigungspunkt für den Drehstangenverschluss, plus Dachstärke.
Deiner ist dann ungewöhnlich niedrig.
Das was Mani schreibt ist nur teilweise richtig: es gibt nach wie vor AE von Alko als Neuteil mit Federspeicher statt Gasfeder und manche Achsen haben das Widerlager oben angeschweißt statt unten, ich kenne das z.B. von Anhängern mit 10 Zoll Rädern.
Man sieht schon am Griff des HH, das es eine aktuelle AE ist.
Was ich allerdings noch nie gesehen habe : dass das Widerlager außermittig sitzt.
Ist schon eine sehr seltsame Konstruktion bei deinem neuen Humbaur, meiner Meinung nach ist das Murks ab Werk.
Meistens sind die kleinen Koffer innen ca. 1,50 m hoch, das ergibt dann eine Gesamthöhe von ca. 2,15-2,20 m, damit zu hoch für ne normale Tiefgarage.
Dumme Frage: ist das Bemsgestänge evtl. falsch montiert, sieht auf den Bildern komisch aus, oder die AE stark verdreht?
Normalerweise ist der Auflagebock der Achse mittig und ebenso das Gestänge, bei dir sitzt das Gestänge viel zu weit rechts, sieht zumindest für mich so aus, vielleicht verzerrt auch die Perspektive.
Ist normalerweise eine mittige Linie senkrecht zum Hänger vom Bremsausgleich bis zum Gestänge ganz vorne.
Das kannst du nicht so einfach tauschen.
Ich versteh das allerdings nicht: die AE ist doch original vom Werk oder nicht? Dann funktioniert das auch.
Bei den AE mit Federspeicher musst du schon sehr kräftig ziehen, aber am Gestänge verbiegt sich da nichts, das wird ja wie Mani schon schrieb auf Zug belastet.
Die Ausführung mit Federspeicher ist nicht mehr so gängig, wird aber nach wie vor produziert.
So ein ganz leichtes Schleifen an der Deichsel kann schon mal sein, der HH muss sich aber auf jeden Fall vollständig bewegen lassen / die Bremse lösen lassen.