Hast du eine ganze Serie von Nummern für deine Manufaktur reserviert? 
Der Espace ist schön geworden, da kann man nicht meckern 
Zur Zulassung: selbst wenn du einen TÜV findest, der den nach $21 StVZO abnimmt, so hast du trotzdem die notwendige Voraussetzung für eine Einzelgenehmigung eines Neufahrzeugs der Klasse O (Anhänger) nicht erfüllt. Diese Einzelgen. der übergeordneten Behörde ist aber Voraussetzung für die anschließende Zulassung des Anhängers.
Dass es beim Twingo einfacher war kann ich nicht erklären, die kannten wohl die relativ neuen Vorschriften nicht so genau.
Fazit: selbst wenn du einen TÜV findest, der dir ein 21er GA erstellt: rechtlich nutzt das gar nichts, weil die Voraussetzungen der Einzelgenehmigung nicht erfüllt sind. Erst Gutachten, dann Einzelgenehmigung, dann erst Zulassung.
Wie du am Beispiellink sehen kannst, darf (eigentlich) für einen Anhänger eine Genehmigung nur noch nach EU-Recht erteilt werden, völlig unabhängig davon, dass der Hänger nur hier im Inland zugelassen werden soll.
Das gilt aber alles nur, falls es sich um ein Neufahrzeug handelt, bei Umbauten / Gebrauchtfahrzeugen ist das alles kein Problem.
Viele Grüße Peter