Bei den Anforderungen bleibt eigentlich nur ein Unimog
Beiträge von Frischling
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Zum konkreten Anhänger sage ich nichts, aber für Bauschutt kann man einen ungebremsten 750 kg im allgemeinen nicht empfehlen, unabhängig vom Fabrikat (wobei die wenigsten Autos die 750 kg überhaupt ausnutzen können).
Unter Bauschutt verstehe ich lauter schwere Sachen - da geht an einem gebremsten nmM kein Weg vorbei.
Ob man eine Hochplane benötigt hängt vom Einzelfall ab, zum reinen Abdecken / Wetterschutz reicht auch eine Flachplane.
Was für ein Auto hängt denn vorne dran, welcher Führerschein?
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Früher war es genau so wie ihr sagt, dass der angehängte Anhänger automatisch über das Zugfahrzeug versichert war und die Anhängerversicherung nur zahlen musste, wenn der Anhänger abgekuppelt war.
Seit einigen Jahren hat sich das mW geändert, so dass die AnhVS auch haftet in angehängtem Zustand, zusätzlich zur Zugfzg-VS.
Genaues weiss ich aber nicht, nur dass vor einigen Jahren deswegen mal ein Prämienanstieg war. Ich weiss auch nicht, wie es geregelt ist, wer bei einem Unfall konkret zahlen muss, hier war es ja quasi die gleiche Versicherungsgesellschaft.
Bin aber kein Versicherungsmensch, daher ohne Gewähr.
Jay arbeitet bei einer anderen Abteilung, oder?
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Es sind hier einige nicht mehr aktiv, die eine Zeitlang viel geschrieben haben, wie z.B. Ruddi, Walddödel, Grmpf 78, Einer von Vielen (Namen sind aus dem Gedächtnis).
Keine Ahnung, warum die keine Lust mehr haben, Krach gab es zumindest keinen öffentlichen soweit ich weiss.
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Hast du den Anhänger inzwischen mal im Ist-Zustand auf eine Waage gefahren?
Auf Papiere gebe ich in Punkto Leergewicht nix.
Die großen Hersteller bekommen ihre Doppelachs-Autotransporter nicht auf 400 kg leer herunter, deswegen bin ich in dem Punkt genauso skeptisch wie bei der geplanten Auflastung, sorry.
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Dass es die gleiche Prüfnummer ist finde ich aber seltsam, technisch ist das doch was ganz anderes?
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Habe es dir ja prophezeit, dass es mit der Auflastung der AHL nix wird: das ist nicht pessimistisch, sondern realistisch.
Sagt ja keiner, dass ein Delta schlecht ist, nur als Zugfahrzeug für einen Autotransporter nicht so arg gut geeignet.
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Fahre den Anhänger im Ist-Zustand über die Waage, dann kannst du weitersehen.
Meine Prognose: du kriegst den Anhänger niemals auf 400 kg leer.
Du kannst dir daher deinen Wunsch, legal mit 1200 kg AHL ein Auto abschleppen zu können mit dem Anhänger, daher abschminken.
Also anderes Zugfahrzeug kaufen oder mieten, oder mit Kurzzeitkennzeichen fahren.
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Rost an den Schnittkanten ist völlig normal und eben fertigungsbedingt, wie du selbst schon bemerkt hast.
Wenn der Kotflügel abfällt, dann hast du einen Gewährleistungsanspruch, evtl. sind die Schrauben absichtlich nicht so fest angezogen.
Kratzer sollen natürlich nicht sein, auf den Fotos kann ich das nicht so gut erkennen - das Schloss muss natürlich funktionieren, das hättest du bei Abholung leicht prüfen können.
Ihr müsst den Anhänger als Nutzfahrzeug sehen, die Rahmenteile rosten niemals durch, genausowenig wie die Achsschwinge.
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Bei den Anhängern stimmen die Farben normalerweise schon, die Belegung ist auf jeden Fall richtig.
Evtl. mal hinten an den Birnchen gucken, wie da die Farben sind.
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Verwundert mich nicht allzu sehr, dass es wohl keine Freigabe geben wird.
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Eingelasert ist völlig normal, allerdings so krumm und schepp bei einem Großserienhersteller -das sieht wirklich ungewöhnlich aus, ich kann verstehen dass sich der TÜV-Mensch drüber wundert.
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Na 500 kg ungebremst ist ja gar nicht so schlecht für so eine kleine Kiste.
Punkte gäbe es aber trotzdem
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Was darf denn dein Hüpfer ungebremst anhängen?
Hört sich so an, als wärst du schon in den Punkterängen
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Dein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1280 kg?
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Bin mal gespannt, was der Händler zu den 1500 kg sagt.
Und falls du die 1500 kg tatsächlich eingetragen bekommst, ob deine AHK entsprechend viel hergibt.
Du musst davon ausgehen, dass du mit einem beladenen Autotransporter hinter einem Kompaktwagen wie dem Delta häufig kontrolliert werden wirst.
Das mit dem D-Wert wird die Polizei wahrscheins nicht schnallen, aber die Anhängelast, Leergewicht Anhänger + Leergewicht Auto (Ladung) werden sie sicherlich nachrechnen.
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Deutliche, klare, richtige Worte.
Als Autotransporter-Zugfzg kannst du deinen Delta vergessen, eine Auflastung über eine Herstellerfreigabe kann ich mir nicht vorstellen, vom notwendigen D-Wert der AHK mal abgesehen.
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Die übliche Handhabe ist so, dass du bei einem bereits zugelassenen Anhänger auf jeden Fall ein TÜV-GA brauchst, bei einem noch nicht zugelassenen Neufzg. reicht normalerweise die Herstellerbescheinigung aus.
Ob du ein TÜV-GA bekommst kann ich nicht sagen, die Achsen müssen bauartbedingt dafür geeignet sein, bei sehr alten Achsen gibts manchmal Probleme.
Ach so, selbstverständlich müssen alle Bedingungen erfüllt sein, steht hier schon öfters.
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Könnte als grob fahrlässig bewertet werden, dann zahlt mW keine Vollkasko.
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Dass man ein Kennzeichen unkenntlich macht verstehe ich z.B. im Porsche-Forum, wo teilweise Autos im Wert von mehreren hunderttausend Euro präsentiert werden.
Aber hier geht es doch eher harmlos und normal zu, dass man nicht unbedingt seinen vollen Namen mit Anschrift nennen will kann ich durchaus nachvollziehen- wobei die Aussagen hier im Allgemeinen doch eher unverfänglich sind (von manchen TÜV-Sachen abgesehen
) .
Aber was an der PLZ jetzt großartig geheimnisvoll sein soll?