Da könnte Jay was dazu sagen.
Ich kenne es so, dass ein GA erst ab einer gewissen Schadenshöhe bezahlt wird, kleinere Schäden werden ohne Murren bezahlt, evtl. wird ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlangt.
Die Bagatellgrenze liegt z.B. bei 500 - 1000 Euro Schaden.
Nutzungsausfall könnte prinzipiell auch bei Privatbesitz bezahlt werden, bei PKW gibt es dafür Tabellen; bei Anhängern weiß ich es nicht, tendenziell eher keine Erstattung.