Beiträge von Frischling

    Die Höchstgeschwindigkeit im CoC hat nichts mit der Eignung für 100 km/h gem. Ausnahmeverordnung zu tun, dafür braucht es Stoßdämpfer bei einem gebremsten.


    Erstaunlich, dass ein CoC in polnisch ausreicht für die Zulassung.



    Berichte mal deine künftigen Erfahrungen, von dem Hersteller hat hier noch keiner geschrieben, glaube ich. :)

    Die 161 S gibt es für Oben- und Unteneinbau, Unterschied ist dabei nur der Hebel.


    Gängig ist Obeneinbau, diese hat die ET-Nr 811 027, das steht auf einem Aufkleber auf der AE drauf. Bei dieser ist der Hebel am oberen Schlitz fixiert, beim Unteneinbau (811028) dagegen am unteren.


    Farbe des Griffs: rot sind die etwas älteren, neu ist schwarz mit etwas rot, hat nichts zu sagen.

    Früher (bin ja schon älter) fuhren viele LKW 100 und mehr - seit die Begrenzer eingeführt wurden, sind die meisten bei etwa 88 abgeregelt. Einige fahren ein gutes Stück schneller, meistens ausländische Fahrzeuge.


    Elefantenrennen können ganz schön nerven, wenn es ewig dauert bis sie vorbei sind.

    Rechtlich korrekt: der Anhänger behält die 100 km/h Zulassung, er bekommt auch TÜV (solange die Reifen nicht abgefahren oder porös sind), er darf aber bei uns nicht mit 100 gefahren werden, solange die Reifen zu alt sind.


    Es soll aber Prüfstellen geben, die den Stempel verweigern - das ist aber nicht richtig.

    Die Deichsel sieht, wie Andre schreibt, tatsächlich seltsam aus: urspgl. höhenverstellbar und dann umgefrickelt, ich kann das aber auf den Bildern nicht richtig erkennen.


    Falls tatsächlich umgebaut wurde, halte ich es für fraglich, ob das überhaupt so durch die Abnahme geht.



    Achsen reparieren kannst Du finanziell vergessen.


    Wirtschaftlich rentabel ist eine Fertigstellung vermutlich nicht, weil kaum etwas von der Ruine verwenden kann und fast alles neu muss, inkl. teurer Teile.



    Machen kann man natürlich alles.



    Ich hätte vielleicht versucht, gg. den Verkäufer rechtlich vorzugehen, das ist aber schwierig und langwierig und jetzt ist es eh zu spät.


    Für mich ist das ganze Objekt teures Lehrgeld, allerdings hast Du neben dem Kauf schon einiges weiteres Geld reingesteckt - daher schwierige Entscheidung.
    Ein gescheiter Neuaufbau wird jedenfalls teuer werden, das muss dir klar sein.

    Beim KBA (meine ich zumindest, es kann auch woanders sein) gibt es eine zentrale Datenbank, in der alles zu der jeweiligen Betriebserlaubnis gespeichert ist, inkl. der genehmigten Bereifung.


    Einfach die Nummern eingeben (Hersteller und Typschlüsselnummern, alternativ die Nummer der Betriebserlaubnis) und schon sieht man alles was man braucht; Zugang haben mW z.B. TÜV-Prüfstellen sowie die Polizei.


    Ist ja bei Autos das Gleiche, nur noch eine Bereifung eingetragen und zig Größen/Ausführungen erlaubt.

    Du darfst sie nur dann einfach einbauen, wenn der Octavia in der Betriebserlaubnis enthalten ist bzw. , da man die Erlaubnis normalerweise gar nicht ausgehändigt bekommt, wenn in der Einbauanleitung der Octavia mit erwähnt ist.


    Fehlt der Octavia, dann zunächst nicht erlaubt.


    Erteilt der Hersteller der AHK dir eine Freigabe (weil z.B. der Octavia erst später geprüft wurde und auf der Anleitung noch nicht drauf steht), dann ist das auch okay.


    Niemals nie käme ich auf die Idee, einfach eine AHK vom Golf dran zu schrauben ohne entsprechende Papiere.


    Es ist zwar unwahrscheinlich, dass es auffällt - aber falls doch, hast du bei einem Unfall ein großes Problem.


    Edit: wie willst du sie nach Herstellereingaben einbauen, wenn es keine Angaben für den Octavia gibt, oder gibt es doch eine Anleitung dafür ? Dann erlaubt.


    Die Montage ist natürlich weitgehend gleich bei Plattformfahrzeugen, aber z.B. die Ausschnitte des Stoßfängers können unterschiedlich sein, manchmal werden auch um ein paar cm versetze Befestigungspunkte benutzt weil die Heckschürze anders geformt ist.