Das mit der 251 S ist mir gar nicht aufgefallen - die darf original an einem 1350 kg GG Anhänger eigentlich nicht verbaut sein, da hat Jonas völlig Recht.
Nachträgliche Ablastung bei einem Mietanhänger wäre aber auch sehr ungewöhnlich, also etwas merkwürdig.
Die 1800 kg Achsen sind sehr teuer, kann ich mir nicht vorstellen, dass die in einem eher billigen Anhänger verbaut sind, soweit der original nur 1350 kg hat.
Die rausziehbaren Rampen sind doch grundsätzlichokay, der Verschluss hinten sieht wenig vertrauenserweckend aus,
Beim nächsten mal ganz genau Achse und Papiere inspizieren. ![]()