Beiträge von Frischling

    Es gibt 24 Monate gesetzliche Gewährleistung und die Garantie hat damit nichts zu tun.

    Gewährleistung nur durch den Händler/Verkäufer, so sieht es rechtlich aus.

    Jegliche Garantie des Herstellers ist rein freiwillig und daher gestaltbar, der Kunde braucht sich aber nicht damit abzufinden, sondern kann sich an seinen Händler als alleinigen Vertragspartner halten.


    Glaub es oder nicht. ;)

    Der Hersteller muss überhaupt keine Garantie geben, das ist rein freiwillig und zusätzlich zur Gewährleistung.

    Der Händler muss bei einem Neufahrzeug für 2 Jahre Gewährleistung bieten, aber nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe zumindest im Kern vorhanden war. Innerhalb der ersten 6 Monate hat man Beweislastumkehr, d.h. es wird davon ausgegangen, dass Mangel bei Übergabe vorhanden war.

    Verschleiß ist immer außen vor.

    Da hättest vermutlich auch bei einem anderen Hersteller Pech und keine Garantie oder Gewährleistung.

    Wobei der niedrige Preis von Eduard auch vielleicht irgendwo herkommt, Service und Kulanz kostet halt. ;)

    Die Batterien von Kippern sind normalerweise übliche einfache Autobatterien (kein Gel oder AGM) und halten nicht allzu lange, aber etwa 3 Jahre sollten schon drin sein bei ordentlichem Nachladen.

    Das ist kein großer Serienhersteller.


    Frag einfach an, was Du suchst - dann wird er dir bestimmt ein Angebot machen.


    Ein Fahrzeugbauer, der individuell einzeln fertigt, kann jedenfalls nicht billig sein - kennen tue ich den nicht. Hier im Forum hat wohl auch keiner einen Anhänger der Firma.

    Falls ich mich richtig erinnere, gab es bei Fitzel vor etlichen Jahren Probleme mit Rissen im Alu.


    Später in 2009 waren sie pleite und wurden von Eder übernommen.

    Ich habe seit einigen Tagen was merkwürdiges: gehe ich bei einem Rechner auf anhaengerforum.de , sehe ich ein Hinweisschild "ist in Kürze erreichbar",

    Sonst kann ich nichts aufrufen, nur anhaenger24.de/community funktioniert normal.

    Auf dem anderen Rechner funktionieren beide Adressen, anderes Windows, beides mal aktueller Firefox.

    Wie kommt das? Früher lief die erste Adresse auch einwandfrei.

    Die Amis hatten und haben als "Besatzer" einen Sonderstatus, früher fuhren bei uns in der Gegend die größten Schrottkisten von denen herum, seit etlichen Jahren haben sie aber etwas TÜV ähnliches.

    Alle Autos müssen im Regelfall (sofern sie eine Anhängelast haben) auch hinten eine Öse oder Ähnliches haben:


    $ 43 StvZo:


    2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben.

    Und Analoges steht auch in einer EU-Richtlinie, 77/389/EWG bei EU-Betriebserlaubnis:

    1. Anzahl

    1.1. Jedes Fahrzeug muß vorn eine besondere Einrichtung aufweisen, an der

    zum Abschleppen ein Verbindungsteil wie eine Abschleppstange oder ein

    Abschleppseil befestigt werden kann.

    1.2 Fahrzeuge der Klasse M1 gemäß Definition von "M1 Anhang II A 3

    der Richtlinie 70/156/EWG — ausgenommen solche, die nicht zum

    Ziehen einer Anhängelast geeignet sind — müssen auch hinten eine

    besondere Abschleppeinrichtung aufweisen.


    Deine alten Amis hatten vermutlich eine Sonderregelung als Ausnahme, da gibt es ja zig Vorschriften.

    Der Anhänger hat eine Vorbereitung für 100 km/h ab Werk, das gibt es öfters.


    Das B. steht für "Bei", d.h. wenn Dämpfer montiert, dann ist er tauglich.


    Die Zulassungsstelle hat eigentlich einen Fehler gemacht, den Aufkleber mit Plakette dürfte es nur geben, wenn du eine Bescheinigung vom Händler für montierte Stoßdämpfer hast, so ist es zumindest hier in der Gegend

    .
    Nachdem du jetzt aber die Dämpfer drin hast, den Eintrag in der Zulassung sowie den Aufkleber - da braucht es meiner Meinung nach kein GA mehr, alles ist erfüllt.

    Und willkommen! :)

    Für die Zulassungsvorschriften gelten die heimatlichen Vorschriften, das war schon immer so.


    Bei der korrekten Anbringung des Abreißseils ist es für mich aber eher keine Zulassungsvorschrift, sondern eine Frage des Verhaltens im Straßenverkehr, und da gelten immer die Regeln des jeweiligen Landes, in dem man fährt.


    Fraglich ist allerdings was man machen soll, wenn keine Ösen vorhanden sind, man kann ja schlecht das Auto extra umbauen deswegen.


    In der Praxis: am besten nicht durch die Schweiz, die kassieren sowieso stets gerne die Touristen kräftig ab. :police:

    Nein, die Nummer muss sich ja an der AE befinden, das Zugrohr ist eine andere Sache.

    Die Schildchen können leicht verloren gehen, aber irgendwas eingeschlagenes sollte man schon sehen für den TÜV, auch bei einem gnädigen Prüfer.