Beiträge von Frischling

    Ein ordentlicher Händler macht bei einem Anhänger eine Endkontrolle, und dazu gehört auch, die Bordwände richtig einzustellen, prüfen ob die Scharniere fest verschraubt sind und ob die Verschlüsse (können bei manchen Anhängern eingestellt werden) leichtgängig sind und ob sie sich normal aufklappen lassen.


    Das alles kostet aber alles Zeit und damit Geld, das der Kunde auch bereit sein muss zu zahlen.


    Ich weiß nicht, wie es hier war - aber ein super billiger Preis hat immer auch seinen Grund.

    Sei es beim Anhänger selbst, sei es beim Händler - wobei natürlich auch die Stückzahl, die der Händler absetzt, eine Rolle spielt.

    Hochlader mit Rampen ist zum Autotransport die blödeste Variante, so sehe ich das. :)


    Zumindest für tiefe Supras (hast Du die noch? ) nicht gut geeignet, weil sie gerne aufsetzen, dazu das Hantieren mit den langen Rampen - kippbar ist da einfach besser.


    Natürlich kann man da auch mal ein Auto mit fahren - aber als überwiegender Autotransporter die ungünstigste Variante.

    3 Meter Rampe sind okay, kürzer sollten sie bei der Höhe aber nicht sein.


    Oder einen gescheiten Anhänger für die Mopeds mieten - je nach Gewicht der Motorräder ist das nicht ohne, sie da hoch zu bekommen (von der Verzurrung ganz abgesehen).

    Maut bei nicht für den Güterkraftverkehr vorgesehenen Fahrzeugen nur, wenn entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter transportiert werden.


    "Von Bedeutung ist, ob bei der jeweiligen Fahrt entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter im Sinne des § 1 GüKG (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr) befördert werden."

    Laut Toll Collect ist privater Gütertransport also (noch) nicht erfasst.

    Was die Zukunft bringt wissen alleine die Götter, die Regierung hatte schon viel vorgehabt und nicht umgesetzt.

    Keine Mautpflicht für Wohnmobile (auch nicht für Gespanne), solange kein gewerblicher Güterverkehr oder entgeltliche Güterbeförderung durchgeführt wird.

    D.h. für mich: solange man nur seinen eigenen Krempel durch die Gegend fährt, keine Maut in Deutschland.

    Zumindest noch nicht. :police: ;)

    Ist die Frage, ob die Rückgabe der bereits eingebauten Achsen möglich ist.

    Passendes Zugrohr mit eingebauter AE wird das einfachste sein.

    Vorteil der ganzen Aktion (wenn es auch sehr teuer wird): technisch hast du dann ein komplett neues Fahrgestell mit aktueller Technik, d.h. für sehr viele Jahre Ruhe in Sachen Reparaturen.

    Wobei die zur alten Peitz AE passenden Achsen auch deutlich teurer sind als die normalen 08/15 Achsen, bei WAP (und das sind mW die Einzigen, die das noch bauen) hättest für das Geld kein Tandemaggregat bekommen.


    Meiner Meinung nach die einzige vernünftige Lösung, wie Mani schreibt: neue "normale" Auflaufeinrichtung, dann funktioniert alles wie es soll und es gibt keinen Ärger mit dem TÜV.


    Wieder ein typischer Fall wo die Leute erst dann ins Forum finden, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.


    Der TÜV-Prüfer hat bei Dir leider recht, dass er das nicht akzeptiert, weil die Bremse so nicht richtig funktioniert - ganz unabhängig von der Bereifung.

    Die meisten verbauen eine um die 75 Ah.


    Ob sich eine AGM im Kipper rentiert? Die sollen schon besser sein, aber eben auch gutes Stück teurer.


    Irgendwo habe ich kürzlich gelesen, wann bei einem modernen BMW die Ladeleitung Strom liefert: es war einigermaßen kompliziert, wann das Batteriemanagement den Saft frei gibt, längst nicht immer.

    Bei mir genauso.

    Vorher ordentlich informieren - und deswegen schicke ich nur alle Schaltjahr mal was zurück.
    Kommt auch ein wenig drauf an, wo man kauft.

    Dass aber ein Reifenhändler sehr günstig ist und dazu noch das Produktionsdatum abfragen kann - das kenne ich so nicht, das ist klasse für den Kunden.

    Dann achte darauf, ob das Anhänger-ESP in der Zulassung eingetragen ist.


    Wenn nicht, versuche irgendwie an eine Bescheinigung darüber zu kommen, Händler oder Hersteller. Das erspart eventuelle Diskussionen - wobei sich die Rennleitung damit eh nicht auskennt höchstwahrscheinlich.


    Die Gespannstabilisierung muss nicht unbedingt eingetragen, sondern nur vorhanden sein.


    Beim Leergewicht steht in den Zulassungen manchmal ein ganzer Bereich - von bis - drin.

    So ein Quatsch mit 20 Jahren.

    Steht in keinerlei Verordnung zur Erlangung einer 100 er Zulassung.

    Da müssen andere Anforderungen erfüllt werden bzw. wird drauf geachtet.

    ABER NICHT AUFS ALTER DES ANHÄNGERS!!!

    Nee, das ist durchaus kein Quatsch. :)


    Ab irgendeinem Baujahr (EZ etwa ab 1990, auswendig weiß ich es nicht genau) müssen Anhänger bauartbedingt für 100 km/h ausgelegt sein, sonst müssten sie einen 80er Aufkleber bekommen. Das ist aber was anderes als die 100 km/h Regel gem. AusnahmeVO, um die es bei uns immer geht.


    Das steht sowohl in der StVZo als auch in einer EU-Richtlinie, und war hier auch schon Thema.


    Deswegen verlangen strenge Prüfer bei alten Achsen einen Nachweis über die zul. Geschwindigkeit der Achse. Andere Prüfer nehmen das nicht so genau und erteilen auch sehr alten Anhängern das Gutachten - richtig ist das genau genommen aber nicht.

    Das ist definitiv so mit der Federung, aber zum Raussuchen habe ich keine Lust.


    Meistens haben die Anhänger einfache Gummifederachsen und die Leute meinen dann, der wäre ungefedert. ;)