Das Problem ist, dass er zwar einen 1300 kg Anhänger ziehen darf, aber eben nicht die 100 km/h ausnutzen darf, in Deutschland
Gemäß der 9. Ausnahmeverordnung muss eben nicht nur der Faktor 1,1 bzw. 1,2 erfüllt sein, sondern Obergrenze ist eben immer die gebremste Anhängelast des Zugfahrzeugs. Es steht ganz klar drin, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen ( Obergrenze ist der niedrigere Wert ), die Dokumente sind geschützt /kann den Text nicht ausschneiden, google mal rum.
Man muss nach meiner Meinung unterscheiden zwischen angebautem Zubehör, da liegt meistens eine ABE / EBE vor und es muss nichts mehr eingetragen werden, aber eine Ablastung muss nach meiner Auffassung immer in die Papiere eingetragen werden, nur dadurch wird das erlaubte zulässige GG des Anhängers geändert.
Bei einem 1200 kg Gesamtgewicht kommst du in der VS unter die 1000 kg - Nutzlast Grenze und sparst wahrscheinlich ein paar Euros