Beiträge von Frischling

    Ist es denn so schwer???


    Bei einem ungebremsten Anhänger nutzt die Montage von Stoßdämpfern nullkommanix, der Faktor bleibt 0,3 !


    Nur bei gebremsten Anh. mit "hydraulischen Schwingungsdämpfern" gilt der höhere Faktor von 1,1 bzw 1,2 unter bestimmten Voraussetzungen, bei Wohnwagen gelten niedrigere Faktoren 0,8 bzw. 1,0.

    Sorry, aber der gute Mann hat keine Ahnung, er soll sich mal die Verordnung durchlesen.


    Das Problem bei den ungebremsten Anh. sind nicht die Stoßdämpfer, sondern das erforderliche Zugfahrzeug, bei einem 750 kg Anh. klappt das nur mit einem sehr schweren Wagen mit 750 kg ungebremster Anhängelast und einem Leergewicht von 2500 kg, sonst Anh. ablasten.


    Bei ungebremsten Anh. wurden noch nie Stoßdämpfer benötigt und werden auch weiterhin nicht gebraucht.

    Ein hp 400 hört sich an wie ein kleiner Hüpfer, also ungebremst, dann keine Dämpfer.


    Das war aber schon immer so, bei den gebremsten müssen Dämpfer nach wie vor sein.

    Natürlich ist die Bereifung mit Index 91 zulässig, sonst wäre sie nicht eingetragen ;)


    Bei Anhängern darf ein Tragfähigkeitszuschlag von 10 % berücksichtigt werden ( außer bei 100 km/h-Regelung ), so wie es bei dir eingetragen ist, gilt aber auch ohne Eiuntrag.


    Ein 91er Reifen braucht vermutlich einen etwas niedrigeren Luftdruck und wird dadurch ein klein wenig besser federn.

    In Deutschland darf bei manchen Autos mit tiefem Nummernsschild eben wg. der Kennzeichenverdeckung nur eine abnehmbare Kupplung montiert werden, z.B. Opel Meriva.


    In anderen Ländern ist ne starre trotzdem erlaubt, aber eben nicht bei uns, trotz Prüfzeichens.


    Manchmal gibt es auch Grenzfälle, dann bietet nur ein Hersteller eine starre für D an, beim Punto 188 gibt es aber afaik bei "normalen" Händlern in D nur abnehmbare.

    Jo, das ist eben die Frage.


    In der Verordnung ist nur vom Leergewicht des Zugfzgs. die Rede, vermutlich ist damit das tatsächliche Leergewicht gemeint und nicht das Leergewicht lt. Fzg-Schein. Das steht aber nicht genau drin, deswegen ja auch der Wert bis .... kg bei den Bemerkungen, manchmal findet man bei G auch eine Bandbreite.


    In aller Regel sind die Autos schwerer als der Wert bei Ziffer G, denn angegeben ist dort das Basismodell ganz ohne Extras.


    Aber um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, wäre eine Ablastung das Beste, alternativ evtl. eine Wiegekarte des Autos vom TÜV ( mit vollem Tank :) ).

    Das Problem ist, dass er zwar einen 1300 kg Anhänger ziehen darf, aber eben nicht die 100 km/h ausnutzen darf, in Deutschland :)


    Gemäß der 9. Ausnahmeverordnung muss eben nicht nur der Faktor 1,1 bzw. 1,2 erfüllt sein, sondern Obergrenze ist eben immer die gebremste Anhängelast des Zugfahrzeugs. Es steht ganz klar drin, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen ( Obergrenze ist der niedrigere Wert ), die Dokumente sind geschützt /kann den Text nicht ausschneiden, google mal rum.


    Man muss nach meiner Meinung unterscheiden zwischen angebautem Zubehör, da liegt meistens eine ABE / EBE vor und es muss nichts mehr eingetragen werden, aber eine Ablastung muss nach meiner Auffassung immer in die Papiere eingetragen werden, nur dadurch wird das erlaubte zulässige GG des Anhängers geändert.


    Bei einem 1200 kg Gesamtgewicht kommst du in der VS unter die 1000 kg - Nutzlast Grenze und sparst wahrscheinlich ein paar Euros :]

    Du hast Recht: der Anhänger muss auf jeden Fall für die 100 km/h Regelung abgelastet werden, da eben nicht nur das Leergewicht des Zugfzgs, sondern auch die gebremste Anhängelast zu beachten ist ( wenn nicht bis zu einer bestimmten Steigung mehr freigegeben ist ).


    Bei einer technischen Änderung = Ablastung ist nach meiner Meinung die Änderung der Fzg.papiere zwingend, das ist ja kein Zubehörteil mit einer ABE.


    Die 100er Plakette behälst du auch ohne Ablastung, aber du darfst eben nicht mehr 100 fahren mit einem 1300 kg Hänger.

    Jo, eine dünne Platte zum Schutz des Bodens ist nicht verkehrt, man kann sie auch nur bei Bedarf reinlegen ( z.B. wenn du Schotter oder sowas fährst ), andernfalls musst du, wie mani schon schrieb, darauf achten, dass dir keine Nässe unter die Schutzplatte kriecht: dann gammelt das Holz schnell weg.


    10 Zoll ergibt eine etwas niedrigere Ladehöhe ( wobei die Frage ist, ob der Anh. mit jeder Bereifung waagrecht steht wenn er angekuppelt ist ), aber die musst du mit ca. 6 bar fahren, sie fallen in jedes Loch und sind im Ersatz teuer.


    Stoßdämpfer : da kommt es auf den Anhänger an, bei Alko-Achsen gibt es steckbare Halter an der Achse, am Rahmen sind bei manchen Anhängern auch schon Löcher drin, so dass du nix bohren musst.


    Eduard ist mehr oder weniger aus dem Nichts aufgetaucht und bietet inzwischen zahlreiche Modelle an, ob der Hersteller was taugt, kann ich nicht sagen, ist jedenfalls ein eher kleinerer Laden.

    Ich kenne es nur so, dass im Schein gar keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht, außer bei sehr alten Anhängern oder bei manchen Verkaufsanhängern: die sind nur auf 80 km/h ausgelegt und müssen dann eine 80er Plakette drankleben, das sieht man aber kaum noch.
    Alle "normalen" Anh. haben keinen Eintrag einer Geschwindigkeit in der Zulassung und brauchen keinen 80er Aufkleber, obwohl sie nur 80 fahren dürfen in Deutschland.


    Im Nachbarland Frankreich darf eigentlich mit Anh. 130 gefahren werden, dass aber die Versicherung bei einem Unfall dann Probleme machen kann habe ich auch schon einmal irgendwo gehört/gelesen, aber ohne Gewähr.

    Auch mal Klugscheissmodus an: hier bei uns in der Gegend werden die Klebestempel auf die 100 km/h - Schilder von der Zulassungsstelle aufgeklebt, es sind normale 100er Klebeschilder plus ein separates Siegel.


    Das kann bei anderen Zul.stellen natürlich anders sein :)

    Die Zulassungsstelle kann vergesssen, den Stempel aufzukleben, habe ich selbst schon einmal gesehen. Aber trotzdem war der Anhänger vorschriftsmäßig und auch ein Eintrag im Fzg.schein vorhanden.


    Einfach einen Aufkleber aufbringen wirst du wohl nicht dürfen, denke ich mal, auf jeden Fall wird es bei einer genaueren Überprüfung auffallen, da ja der Eintrag im Schein fehlt.

    Mal ne dumme Frage: die Stützlast wird doch an der Kugelkupplung gemessen.


    Was nutzt mir dann eine Stützlastwaage in einem Stützrad, das eine ganze Ecke von dem Kupplungspunkt entfernt ist :rolleyes:


    Zumal die Stützräder je nach Hänger in unterschiedlichem Abstand montiert sind.


    Wenn man es genau wissen will, bleibt dann doch nur die Methode mit einem Holzklotz oder ähnlichem und der Messung mit z.B. einer Haushaltswaage direkt am Kupplungspunkt, oder nicht ?