Beiträge von Frischling

    Das Problem ist, dass er zwar einen 1300 kg Anhänger ziehen darf, aber eben nicht die 100 km/h ausnutzen darf, in Deutschland :)


    Gemäß der 9. Ausnahmeverordnung muss eben nicht nur der Faktor 1,1 bzw. 1,2 erfüllt sein, sondern Obergrenze ist eben immer die gebremste Anhängelast des Zugfahrzeugs. Es steht ganz klar drin, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen ( Obergrenze ist der niedrigere Wert ), die Dokumente sind geschützt /kann den Text nicht ausschneiden, google mal rum.


    Man muss nach meiner Meinung unterscheiden zwischen angebautem Zubehör, da liegt meistens eine ABE / EBE vor und es muss nichts mehr eingetragen werden, aber eine Ablastung muss nach meiner Auffassung immer in die Papiere eingetragen werden, nur dadurch wird das erlaubte zulässige GG des Anhängers geändert.


    Bei einem 1200 kg Gesamtgewicht kommst du in der VS unter die 1000 kg - Nutzlast Grenze und sparst wahrscheinlich ein paar Euros :]

    Du hast Recht: der Anhänger muss auf jeden Fall für die 100 km/h Regelung abgelastet werden, da eben nicht nur das Leergewicht des Zugfzgs, sondern auch die gebremste Anhängelast zu beachten ist ( wenn nicht bis zu einer bestimmten Steigung mehr freigegeben ist ).


    Bei einer technischen Änderung = Ablastung ist nach meiner Meinung die Änderung der Fzg.papiere zwingend, das ist ja kein Zubehörteil mit einer ABE.


    Die 100er Plakette behälst du auch ohne Ablastung, aber du darfst eben nicht mehr 100 fahren mit einem 1300 kg Hänger.

    Jo, eine dünne Platte zum Schutz des Bodens ist nicht verkehrt, man kann sie auch nur bei Bedarf reinlegen ( z.B. wenn du Schotter oder sowas fährst ), andernfalls musst du, wie mani schon schrieb, darauf achten, dass dir keine Nässe unter die Schutzplatte kriecht: dann gammelt das Holz schnell weg.


    10 Zoll ergibt eine etwas niedrigere Ladehöhe ( wobei die Frage ist, ob der Anh. mit jeder Bereifung waagrecht steht wenn er angekuppelt ist ), aber die musst du mit ca. 6 bar fahren, sie fallen in jedes Loch und sind im Ersatz teuer.


    Stoßdämpfer : da kommt es auf den Anhänger an, bei Alko-Achsen gibt es steckbare Halter an der Achse, am Rahmen sind bei manchen Anhängern auch schon Löcher drin, so dass du nix bohren musst.


    Eduard ist mehr oder weniger aus dem Nichts aufgetaucht und bietet inzwischen zahlreiche Modelle an, ob der Hersteller was taugt, kann ich nicht sagen, ist jedenfalls ein eher kleinerer Laden.

    Ich kenne es nur so, dass im Schein gar keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht, außer bei sehr alten Anhängern oder bei manchen Verkaufsanhängern: die sind nur auf 80 km/h ausgelegt und müssen dann eine 80er Plakette drankleben, das sieht man aber kaum noch.
    Alle "normalen" Anh. haben keinen Eintrag einer Geschwindigkeit in der Zulassung und brauchen keinen 80er Aufkleber, obwohl sie nur 80 fahren dürfen in Deutschland.


    Im Nachbarland Frankreich darf eigentlich mit Anh. 130 gefahren werden, dass aber die Versicherung bei einem Unfall dann Probleme machen kann habe ich auch schon einmal irgendwo gehört/gelesen, aber ohne Gewähr.

    Auch mal Klugscheissmodus an: hier bei uns in der Gegend werden die Klebestempel auf die 100 km/h - Schilder von der Zulassungsstelle aufgeklebt, es sind normale 100er Klebeschilder plus ein separates Siegel.


    Das kann bei anderen Zul.stellen natürlich anders sein :)

    Die Zulassungsstelle kann vergesssen, den Stempel aufzukleben, habe ich selbst schon einmal gesehen. Aber trotzdem war der Anhänger vorschriftsmäßig und auch ein Eintrag im Fzg.schein vorhanden.


    Einfach einen Aufkleber aufbringen wirst du wohl nicht dürfen, denke ich mal, auf jeden Fall wird es bei einer genaueren Überprüfung auffallen, da ja der Eintrag im Schein fehlt.

    Mal ne dumme Frage: die Stützlast wird doch an der Kugelkupplung gemessen.


    Was nutzt mir dann eine Stützlastwaage in einem Stützrad, das eine ganze Ecke von dem Kupplungspunkt entfernt ist :rolleyes:


    Zumal die Stützräder je nach Hänger in unterschiedlichem Abstand montiert sind.


    Wenn man es genau wissen will, bleibt dann doch nur die Methode mit einem Holzklotz oder ähnlichem und der Messung mit z.B. einer Haushaltswaage direkt am Kupplungspunkt, oder nicht ?

    Die 2035 ist ne ausgefallene Bremse, deswegen kostet der Backensatz hier im Shop, dazu Spreizschloß, Nachstellschraube kpl. und der Rückmatikhebel mit Bolzen, dazu die Seile und die Frage, ob die Trommeln noch gut sind.
    Allerdings brauchst du dann keine [definition='1','0'][/definition] wie bei ner anderen neuen Achse, ob der TÜV ne andere Achse beanstandet ist die Frage.

    Jetzt weißt du, warum der Anhänger nur kleines Geld gekostet hat, denn die ganzen Innereien sind deutlich teurer als der Backensatz :shocked:


    Wenn da gar nix mehr drin ist, dann könnte es vielleicht sogar billiger sein, eine kpl. Achse zu kaufen, wenn es eine Standardgröße ist.


    Auflastung geht nicht, auch wenn breitere Backen passen sollten.


    Vielleicht hast du auch Glück und einer kennt eine billige Lösung :)

    Nö, den Eintrag wirst du behalten.


    Aber: die Reifen dürfen, wenn du 100 fahren willst, im Zeitpunkt dieser Fahrt nicht älter als 6 Jahre sein.


    Du hast dann zwar eine 100er Zulassung, du darfst aber eben mit den zu alten Reifen nicht 100 in D fahren, auch wenn sie noch gut sind.


    Das ist genauso, wenn z.B. das Auto zu wenig Anhängelast hat: der Anhänger ist eine 100 km/h - Ausführung, trotzdem darfst du nur 80 in D fahren.

    Du musst unterscheiden: der Anhänger darf normalerweise ( mit dem guten altenFührerschein :tongue: ) schon mehr erlaubtes Gesamtgewicht haben als das Auto Anhängelast hat, sofern die tatsächlichen Werte niedriger sind als die erlaubten.


    Aaaber: bei Führerscheinfragen + der Tempo 100 km/h Regel zählen die zulässigen Werte lt. KFZ-Papieren, unabhängig davon, was tatsächlich geladen wird.

    Was ist denn das für ein komischer Anhänger, bei dem alle 1000 km die Radlager geschmiert werden sollen :confused:


    Echte Baumarkt-Qualität :)


    Normalerweise sollten nach etwa 50 km mit Gewicht die Radschrauben nachgezogen werden, dann nie mehr, die Radlager sind oft wartungsfreie Kompaktlager, nur bei konventionellen Lagern sollte eine Kontrolle / Schmierung etwa alle 10 tkm erfolgen.


    Anscheinend will der Hersteller sich so absichern ?

    Es gibt die 4,00 - 8 in erhöhter Tragfähigkeit, diese müssen dann mit dem hohen Luftdruck gefahren werden.


    Bei den kleinen Reifen gibt es immer wieder Platzer, weil zu schnell mit wenig Luft gefahren wird, bei niedrigem Gewicht dürften die 2,5 bar evtl. reichen, du solltest mal nach einer Autobahnfahrt die Temparatur prüfen.

    Bei einem Standard-Anhängebock mit genormter Verschraubung ( Lochabstand 83 x 56, 4 Löcher ) gibt es Kupplungkugeln in verschiedener Ausführung, auch in unterschiedlichen Höhen, mit TÜV-Zulassung / Betriebserlaubnis.


    Hier hast du sowas nicht, allerdings ist das Auto auch nicht in D zugelassen, daher habe ich keine Ahnung.

    Ist es nicht so, dass es je nach Bundesland verschieden ist, wer die Einzelabnahmen durchführen darf?


    Bei uns hier ist es der TÜV, habe aber auch öfters schon Dekra gehört, die zumindest in den neuen BL zuständig sein sollen.