Beiträge von Frischling

    Die Polizei hat ausnahmsweise mal Recht :police::


    100 km/h nur mit Ablastung auf den zulässigen Wert ( sofern auch deine ungebremste Anhl. hoch genug ist und deine Kiste ABS hat ), Stoßdämpfer brauchst du nicht, aber TÜV-Vorführung + Eintrag in Papiere + gesiegelte Plakette.


    Dann auf der AB in D legal Brummis überholen :)

    Mal eine dumme Frage: wie willst du denn bei einem Smart mit der Anhängelast auskommen?


    Wie vorhin schon einer schrieb, ist afaik bei maximal 350 kg gebremst mit Einzelabnahme Smart Schluß, und für einen Wohnwagen kann ich mir so etwas leichtes nicht so recht vorstellen :wonder:

    Sorry, ich lese das überall anders: für NEUFAHRZEUGE nur noch § 13 EG, § 21 nur noch für Gebrauchtfahrzeuge.


    Hier mal ein Auszug:
    Mit Inkrafttreten der EG-FGV vom 21.04.2009 (BGBl. I S. 872) am 29.04.2009 als nationale Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG ergeben sich u. a. einige Änderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung / Erteilung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.


    Insbesondere ändert sich das Verfahren des in Verkehrbringens von Fahrzeugen ohne Typgenehmigung oder von Fahrzeugen, die gegenüber der Typgenehmigung baulich verändert wurden. Für diese Fahrzeuge muss nunmehr ein gesondertes Gutachten nach § 13 EG-FGV (Neufahrzeuge) oder nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) vorgelegt werden.

    Die Kupplung ist mit Sicherheit ausreichend, aber entscheidend ist das Typenschild der Achse.


    Eine andere Bereifung bekommst du normalerweise eingetragen, beim TÜV fragen, von Heinemann kannst du allerdings keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr bekommen, sie wird vermutlich auch nicht nötig sein.

    Nach meinem Wissen gibt es eine § 21 Einzelabnahme nicht mehr bei Neufahrzeugen, sondern nur noch bei gebrauchten, stattdessen gilt § 13 EG -FZV.


    Das ist nach meiner Info seit April 2009 so, müsste eigentlich bundesweit gelten.


    Generell braucht man hier zusätzlich eine Einzelgenehmigung, dafür ist bei uns das Wirtschaftsministerium zuständig.


    Guuuhgel mal nach § 13 EG Einzelgenehmigung :police:, das gab schon eigen Ärger mit Grauimporten von Autos aus anderen Ländern ohne Typgenehmigung.

    Ich will dich ja in deiner Euphorie nicht bremsen :), aber :


    mit 400 kg leer wirst du kaum hinkommen: die "fertigen" Anhänger dieser Größe liegen etwa bei 550 kg aufwärts.


    überlege dir das gut mit den 10 Zoll Reifen: teuer, hoher Luftdruck und damit hart, eher schlechte Fahreigenschaften.


    frag mal beim TÜV nach, wie es bei einem Neufahrzeug mit einer Einzelabnahme aussieht: die ist teurer + aufwendiger als früher ( § 21 ist tot bei Neufahrzeugen, jetzt §13 EG-FZV ) und du brauchst zusätzlich noch eine Einzelgenehmigung, die kostet allerdings nicht viel.

    Wenn du mit einer Standardgröße auskommst, dann ist ein fertiger Anhänger (offener Kasten) deutlich billiger als ein Selbstbau, bei dem du dir alles zu Ersatzteilpreisen zusammenstellen musst, die TÜV-Abnahme muss neuerdings nach § 13 EG-FZV erfolgen und ist teurer als die alte nach § 21.


    Einen Kofferaufbau kannst du schon selbst herstellen, da es sich um einen Aufbau handelt gibt es keine TÜV-Probleme, ob es sich lohnt ( ohne Berechnung des Zeitaufwands ) kannst du nur selbst entscheiden.


    Ein transparentes Dach ist zwar schön hell, aber im Sommer knallheiß innen + du hast relativ viel Schwitzwasser im Ggsz. zu einem isolierten Dach.

    Also ich vertrete jetzt mal den gegensätzlichen Standpunkt :)


    Bei einer Aufbaulänge von 4,5 Metern würde ich einen Tandemachser bauen, die Straßenlage wird dadurch nach meiner Meinung deutlich besser, auch wenn du keine hohe Zuladung benötigst.


    Es hat schon seinen Grund, warum bei den Standardanhängern die Einachser nur bis etwa 3 / maximal 3,5 m Aufbaulänge angeboten werden.


    Das Rückwärtsfahren geht mit einem Tandem sehr gut, nur beim Rangieren von Hand musst du das Stützrad sehr weit herausdrehen, daher ist ein starkes Stützrad erforderlich.


    Natürlich kann jeder bauen was er will =)

    Ist es denn so schwer???


    Bei einem ungebremsten Anhänger nutzt die Montage von Stoßdämpfern nullkommanix, der Faktor bleibt 0,3 !


    Nur bei gebremsten Anh. mit "hydraulischen Schwingungsdämpfern" gilt der höhere Faktor von 1,1 bzw 1,2 unter bestimmten Voraussetzungen, bei Wohnwagen gelten niedrigere Faktoren 0,8 bzw. 1,0.

    Sorry, aber der gute Mann hat keine Ahnung, er soll sich mal die Verordnung durchlesen.


    Das Problem bei den ungebremsten Anh. sind nicht die Stoßdämpfer, sondern das erforderliche Zugfahrzeug, bei einem 750 kg Anh. klappt das nur mit einem sehr schweren Wagen mit 750 kg ungebremster Anhängelast und einem Leergewicht von 2500 kg, sonst Anh. ablasten.


    Bei ungebremsten Anh. wurden noch nie Stoßdämpfer benötigt und werden auch weiterhin nicht gebraucht.

    Ein hp 400 hört sich an wie ein kleiner Hüpfer, also ungebremst, dann keine Dämpfer.


    Das war aber schon immer so, bei den gebremsten müssen Dämpfer nach wie vor sein.

    Natürlich ist die Bereifung mit Index 91 zulässig, sonst wäre sie nicht eingetragen ;)


    Bei Anhängern darf ein Tragfähigkeitszuschlag von 10 % berücksichtigt werden ( außer bei 100 km/h-Regelung ), so wie es bei dir eingetragen ist, gilt aber auch ohne Eiuntrag.


    Ein 91er Reifen braucht vermutlich einen etwas niedrigeren Luftdruck und wird dadurch ein klein wenig besser federn.

    In Deutschland darf bei manchen Autos mit tiefem Nummernsschild eben wg. der Kennzeichenverdeckung nur eine abnehmbare Kupplung montiert werden, z.B. Opel Meriva.


    In anderen Ländern ist ne starre trotzdem erlaubt, aber eben nicht bei uns, trotz Prüfzeichens.


    Manchmal gibt es auch Grenzfälle, dann bietet nur ein Hersteller eine starre für D an, beim Punto 188 gibt es aber afaik bei "normalen" Händlern in D nur abnehmbare.

    Jo, das ist eben die Frage.


    In der Verordnung ist nur vom Leergewicht des Zugfzgs. die Rede, vermutlich ist damit das tatsächliche Leergewicht gemeint und nicht das Leergewicht lt. Fzg-Schein. Das steht aber nicht genau drin, deswegen ja auch der Wert bis .... kg bei den Bemerkungen, manchmal findet man bei G auch eine Bandbreite.


    In aller Regel sind die Autos schwerer als der Wert bei Ziffer G, denn angegeben ist dort das Basismodell ganz ohne Extras.


    Aber um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, wäre eine Ablastung das Beste, alternativ evtl. eine Wiegekarte des Autos vom TÜV ( mit vollem Tank :) ).