Nun.. hier wird man sicher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Es kommen ja etliche Komponenten zusammen:
- Wer kommt für den Schaden auf?
- Wiederbeschaffungswert?
- Bis wann und wie kann Ersatz beschafft werden?
- Verdienstausfall bis zum Ersatz?
Grundsätzlich soll man durch Schadenersatz finanziell ja so gestellt werden, als hätte der Unfall nie stattgefunden. Das muß der Verusacher/die Versicherung zahlen.
Da das aber nicht der Anhänger vom Opa ist, den man nächste Woche gleichwertig ersetzen kann (und man daher die Verdienstausfallgeschichte nicht berücksichtigen muß), sieht das hier schon anders aus.
Andererseits ist man natürlich auch verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Kann man einen temporären Ersatz (irgend eine Gurke) besorgen, um diese dann bis zur Neuanschaffung zu nutzen?
Nun ja.. wie gesagt.. ich denke das ist jetzt mehr was für das http://www.jura-forum.de.
Allerdings bin ich auch gespannt, wie das anhängertechnisch und juristisch ausgeht. Eine rechtliche Diskussion ist aber wahrscheinlich hier nicht zielführend.
Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.
Cheers
Stefan