Beiträge von Jay

    Hallo Christian,
    danke, den Thread hatte ich auch gesehen. Aber da ging es ja eben genau um nen "Fracht"-Hänger, ich brauch aber einen Autotransporthänger. Und den vermieten die bei OneWay24.com garnicht und bei Hansetrail nur mit Rückgabe am gleichen Ort! Dennoch Danke!


    Bin trotzdem weiterhin offen für Vorschläge!

    Ja, die OneWay24.com hab ich auch schon gefunden, hilft mir aber nichts, da ich eben schon nen Autohänger möchte. Das mit dem Holzunterbau aufm Lasthänger ist vielleicht machbar, wenn ich mal ein wirkliches Wrack zu transportieren habe, aber einen Wagen, den ich wieder herrichten möchte, transportiere ich nur ungern auf die Art. Zumal ich dann auch erst "da oben" Holz etc. besorgen könnte. Und auch die Ladungssicherung ist dann etwas komplizierter als wenn der Wagen mit seinen Reifen auf der Ladefläche steht (meist ja grobstolliges Lochblech) und ich ihn nur mit 4 Gurten verzurren muss.

    Aber zu deiner Frage: Lohnt es sich? Ja, es würde sich definitiv lohnen.
    Nicht nur, dass ich von den rund 1.200km allein die Hälfte wesentlich entspannter fahren könnte (ohne auf Tacho, Hänger, etc. zu achten), ich könnte z.B. bei allein 20km/h mehr schon ne Stunde Fahrzeit sparen. Auch könnte ich beispielsweise auf dem Hinweg nen Freund in Frankfurt besuchen, dort nächtigen (was mit Hänger nicht möglich wäre - FFM City) und hätte dann am Tag drauf nur noch 200km bis Schwerte zu fahren. Dort würd ich dann den Hänger nehmen, den Wagen aufladen und wieder heimfahren.

    Und auch auf den Mietpreis wirkt sich die Mietdauer natürlich aus! ;)

    Ja, da hast du Recht und Mani wahrscheinlich nen kleinen Denkfehler: 0305 heisst 3 Kalenderwoche 2005, also Mitte/Ende Januar 2005!
    Er hat wahrscheinlich grad an 03/2005, also März 2005 gedacht!

    Hallo zusammen!
    Ich habe vor, in Schwerte (Ruhrpott, bei Dortmund/Hagen/Unna) ein Fahrzeug (ca. 1,3t) zu kaufen. Da das Fahrzeug aber nicht fahrbereit ist, muss ich es mit dem Hänger holen. Natürlich würde ich mir hierbei gerne einen "Leerweg" sparen und am einfachsten vor Ort nen Hänger mieten.

    Habt ihr denn eventuell nen Tipp für mich oder Erfahrungen mit Vermietern?

    Also abholen würd ich den Hänger am liebsten natürlich in 58239 Schwerte direkt, aber auch der nähere Umkreis (Dortmund/Hagen/Unna) wär jetzt nicht das große Problem. Abgabe des Hängers im Kreis Ostallgäu, so um 87600 Kaufbeuren herum z.B., Marktoberdorf, Kempten, Memmingen, Landsberg, aber auch Starnberg, Fürstenfeldbruck und München-WEST gingen zur Not auch noch.

    Naja, viel von dem, was die machen, ist mit Sicherheit auch Show. Ein Freund von mir hat jetzt schon öfters mit den Jungs telefoniert - man kann sich nämlich auch ganz normal mit denen unterhalten...

    Mehr dazu kann ich euch im Sommer erzählen, wenn unser großes Jahrestreffen bei denen steigt! ;)

    Vor allem, wenn ihr mitten durch Seen, Regenwälder und deutschen Dauerregen fahrt, solltet ihr das Fett schon im Auge haben, aber trotzdem - ob jetzt bei eurer Tour nach 1 oder nach 2 Tagen geschmiert wird, ist wohl eher egal! Ich denke, diese Empfehlung ist eher für diese "Gartenabfall-Hänger-Fahrer" gedacht, die ohnehin nur einmal im Monat die 6km zur Grundabfallsammelplatz fahren!

    Was man bei Google so erfährt, wenn man einfach mal "Klasse B Anhänger" eintippt... ;)


    Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen

    Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

    Mindestalter: 18 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
    Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

    Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
    --oder--
    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
    Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
    Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

    __________________________________________

    Ganz streng genommen sogar bis max. 4.250kg:
    3.500kg zul. Gesamtmasse Kfz plus 750kg zul. Gesamtmasse Hänger :)


    Aber falls der Hänger 750kg übersteigt, dürfen auch die 3.500kg nicht überschritten werden :D

    Jepp, das zul.GG ist egal, wichtig ist, was der Hänger TATSÄCHLICH wiegt!
    Ich darf jederzeit nen LEEREN Hänger ziehen, dessen Leergewicht meine zul. Anhängelast nicht übersteigt.

    Beispiel: Großer Bauhänger. Mit meinem "kleinen" Zugfahrzeug bring ich den LEER zur Baustelle, VOLL wiegt er aber mehr als ich ziehen darf, also muss ein anderes Fahrzeug davor gespannt werden!

    Nur mal so am Rande...
    Der Engländer ist bei uns a Franzos! :biggrins:

    Aber ich mach die Achsmuttern eigentlich am liebsten mit dem Schlagschrauber auf. Oder ich nehm den Ratschenschlüssel bzw. nen Knebel - die kannste wenigstens richtig greifen und ggfs. auch leicht verlängern!

    Joa, da gibts nette Wellen... :D
    Bin schon mehrfach S-Boot an Regatten (alle Boots-Klassen und auch Surfer!) gefahren, natürlich auch einige Einsätze gehabt, grad, wenn die Brettsegler meinen, "bei dem bisschen Wind" kann ich doch noch fahren, auch wenn die Regatta längst abgeblasen ist... :mad:

    Naja, jetzt mach mal langsam, schliesslich steht dein Beitrag erst rund 7 Stunden online! Wart mal ab, was die Profis hier noch heute Abend dazu wissen! Schliesslich haben ja viele Hänger-Fahrer irgendwas "höheres" als Zugtier, sei es jetzt ein Jeep oder ein Pickup!

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es da ne Lösung für gibt, die auch der TÜV absegnet!


    BTW: Was für nen Dodge hast du denn da genau? Ist das ein RAM oder noch ein D- bzw. W-Modell?

    Danke für Deine Antwort. Ich sehe, Du ha(tte)st das gleiche Problem. Cooles Auto, übrigens! :)

    Kein Problem - aber nen Defender hab ich net - meine Autos stammen aus dem gleichen Land wie dein Dodge.... und sind höhentechnisch eher im Gegenteil zu deinem Dodge problematisch... ;)

    Und wirklich Ahnung von der Art der Kupplung bei dir hab ich nicht - ich hab nur mal an nem Pickup gesehen, dass der nen hohen und nen niedrigen Haken auf eine Platte geschraubt hat!

    Mein Vorschlag verändert halt die Höhe am Fahrzeug, mit Mani's Vorschlag kannst du den Hänger direkt anpassen.... :idea:

    Meine Schleppis:

    Wie ist denn dein Kugelkopf am Pick Up befestigt? Direkt über den Pralldämpfer/unter der Stoßstange oder auf ne Halteplatte geschraubt?

    Beim Halteplatten-Modell gäbe es doch sicher irgendne Möglichkeit, das ganze "tieferzulegen". Schlimmstenfalls müsstest du halt mit dem Sommer/Winterreifenwechsel dann auch immer den Kugelkopf mit "wechseln", bzw. umschrauben.

    Hier, so wie bei dem Defender, der hat hinten so ne Art Halteplatte, wo man die Kugel tiefer setzen kann. (Hab auf die Schnelle keine besseren Bilder gefunden - aber ich denke, du weisst, was ich mein)

    Also wenn es - wie die anderen sagen - nur ein geringer Mangel ist, dann sollte es nichts ausmachen. Ich denk mal, das ist wie beim Auto: 2 geringe Mängel oder 1 schwerer Mangel => keine Plakette. Mit nur einem geringen Mangel sollte es aber kein Problem sein.

    Oder du machst nen Frontalangriff: Geh direkt auf den Prüfer zu und sag ihm, dass der Faltenbalg ne Macke hat. Nen neuen hast du ja vor 4 Tagen bestellt, der ist nur noch nicht da! ;)

    JEIN!
    Ohne Zulassung ja, ohne Versicherungsschutz (eigentlich) nein - da die Versicherung vom Zugfahrzeug (normalerweise) während der Fahrt auch auf den Hänger übergeht. Sprich: Wenn du beim Fahren mit dem Hänger was andengelst, wird das über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs reguliert. Die Hänger-Haftpflichtversicherung (und deshalb is die ja so günstig) dient eigentlich nur dem Fall, wenn der Hänger abgestellt ist und da dann z.B. losrollt und ein anderes Auto beschädigt.

    KANN aber sein, dass es da nochmal ne Sonderregelung gibt, wenn der Hänger garnet angemeldet/versichert ist, das weiss ich jetzt net!