Sollte das etwa für nen Anhänger komplizierter sein als für ein Auto??? Kann ich mir ja nicht wirklich vorstellen!
Beiträge von Jay
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Isser denn zugelassen? Dann hat's auch Papiere, dann kann man ihn auch in Deutschland zulassen - ist doch alles EU!

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Siehste mal, wie schnell wir abladen

Neee, keine Ahnung, wir hatten den Wiegemeister aufm Hinweg ZWISCHEN uns, ich denke also, der hatte seinen PC noch nicht hochgefahren, als wir um Punkt 7 bei dem aufgekreuzt sind

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Naja, da aber ausgerechnet der A8 etwas von der Audi-Norm abweicht und als einziger (außer dem A2) ne Aluminiumkarosserie hat, war ich mir in der Hinsicht nicht 103%ig sicher

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Touché

Aber ist der Heckdeckel denn auch aus Alu? Weil Alu-Karosse heisst ja noch nicht, dass alles aus Alu ist

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Nö, der T4 issn Syncro, der darf mehr

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Je nach Fahrzeughöhe könnte man die Dreiecksreflektoren evtl. hängend am Radkasten befestigen, also unter der Stossi, da fallen sie schonmal net ganz so schlimm auf. Zu Showzwecken kann man sie dann ja nach hinten umklappen, so dass sie von hinten nicht mehr sichtbar sind. Und das 100er-Schild kann man z.B. mit nem Magneten in passender Größe und Lackfarbe auch verschwinden lassen

Zu den Dreiecksrückstrahlern hab ich folgende Vorschriften gefunden:
ZitatAnbauhöhe min. 250mm, max. 900mm, max. Abstand 400mm von der Fahrzeugaußenkante
Ob damit aber nun die Ober- oder die Unterkante oder gar die Mitte gemeint ist, ging aus der Quelle nicht hervor - wobei aber bei den meisten Fahrzeugen selbst UNTERkante 25cm noch reichen sollte.
Mal auf die Schnelle an meinem Daily angehalten - selbst bei dem tiefen Ding mit den relativ dicken Stoßstangen haut's fast hin:
Dreieck.JPG -
Da wir ja letzte Woche das Dach unserer Halle (Werkstatt) neu gedeckt haben, gibts natürlich auch neue Anhängerfotos

Nachbar's neugebrauchter T4 mit dem altbekannten Kipper, dazu Muttern Mazda mit nem geliehenden Kipper
Gespann.JPGUnd der Wiegeschein dazu:
Wiegeschein.jpgEs waren über 8,5 Tonnen auf der Waage
Netto dann immerhin 3,76t Ziegel, die wir hier mit der ersten Lieferung abgeliefert haben.... und weitere Tonnen folgten. 
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Es gibt solche mit LEDs beleuchteten Dreiecksrückstrahler, ich hab diese schon mehrfach bei LKWs gesehen - also müsste es die doch auch für PKW-Anhänger eben, bzw. müssten bei PKW-Anhängern erlaubt sein, oder?
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"Morgen" war doch schon am Samstag und heut ist Dienstag!?
Sorry, aber so kann man dir nicht helfen

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Achwas - grad in dem Bereich gibbet so geniale Anhänger

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Alex, wieviel Kilo hamma denn?
Weiss er nicht, seine Waage sagt immer nur: "Bitte nur eine Person"

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Überleg doch mal logisch, was soll denn nun versichert sein - sprich andersrum gesagt: Was soll dir im Schadenfall ersetzt werden - ein Wohnwagen oder ein Plattformanhänger?

Nein, wegen den Diebstahlbedingungen hab ich noch nichts rausgefunden, mein Kontaktmann hat grad Urlaub, ich bleib aber dran.
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Wie muss der Hänger denn gesichert sein, damit sich die Versicherung bei einem Diebstahl nicht querstellt?
DAS kann ich dir so ad hoc leider nicht sagen, ich kuck aber, dass ich am Montag mal nen Blick in die Bedingungen schmeiss und dann kann ich hoffentlich näheres sagen.
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Klingt nach nem Plan
Frag aber vorher nach dem Tarif für deinen Eigenbau, nicht, dass sie dir da ne Mondprämie berechnen 
Wegen Kündigungsfrist:
Grundsätzlich haste - wie bei jeder anderen Versicherung auch - ne Kündigungsmöglichkeit zur Hauptfälligkeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende, so sagts das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).Heisst:
Du musst also z.B. BIS ZUM 30.11. kündigen, die Monatsfrist ist dann der komplette Dezember, damit der Vertrag zum 1. Januar gekündigt ist.Hauptfälligkeit ist aber nicht grundsätzlich der 1. Januar (daher die "bekannte" Frist vom 20.11.), denn Hauptfälligkeit ist der Termin, zu dem DU deinen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn du das Auto, den Anhänger, dein Dreirad also zum 1. April angemeldet hast, dann ist auch der 1. April der Termin deiner Hauptfälligkeit. Hast du zum 1.Oktober dein Auto, deinen Anhänger, dein Dreirad versichert, ist der 1. Oktober deine Hauptfälligkeit. Ausnahme: hast du zum 5. März (also während dem Monat) den Vertrag geschlossen, ist der 1. März (also der jeweilige Monaterste) dein Hauptfälligkeits-Termin.
Alle Klarheiten beseitigt?
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Pffffff, ich bin ja der Meinung.....
Zitat -
Teilkasko versichert dich gegen Diebstahl, ist bei nem Anhänger eigentlich das einzige Argument.
Vollkasko wäre dann auch noch gegen selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus, wobei ich hier nicht weiss, ob da z.B. ne zerschlitze Plane mitversichert wäre.Ich denk eher, das ist wie beim Auto: Zerstochene Reifen ersetzt die Vollkaskoversicherung nicht, aber wenn noch die Antenne abgeknickt ist, isses ein Vandalismusschaden.
@Pätschi: Wer den Pfennich nich ehrt....

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Auf Alex' Stirn passt aber nicht nur dein Name, da kann er deine ganze Adresse, deine GPS-Daten sowie die Kennzeichen deiner Anhänger auch noch mit draufschreiben...

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Ne alte Naive, die so einfach wie Crimpen, aber so haltbar wie Löten ist, sind Lötstoßverbinder.
Gelötet wird mit nem Feuerzeug, also auch mit wenig Platz möglich und haltbar isses auch!
