Beiträge von Jay

    Je nach Fahrzeughöhe könnte man die Dreiecksreflektoren evtl. hängend am Radkasten befestigen, also unter der Stossi, da fallen sie schonmal net ganz so schlimm auf. Zu Showzwecken kann man sie dann ja nach hinten umklappen, so dass sie von hinten nicht mehr sichtbar sind. Und das 100er-Schild kann man z.B. mit nem Magneten in passender Größe und Lackfarbe auch verschwinden lassen ;)


    Zu den Dreiecksrückstrahlern hab ich folgende Vorschriften gefunden:

    Zitat

    Anbauhöhe min. 250mm, max. 900mm, max. Abstand 400mm von der Fahrzeugaußenkante


    Ob damit aber nun die Ober- oder die Unterkante oder gar die Mitte gemeint ist, ging aus der Quelle nicht hervor - wobei aber bei den meisten Fahrzeugen selbst UNTERkante 25cm noch reichen sollte.


    Mal auf die Schnelle an meinem Daily angehalten - selbst bei dem tiefen Ding mit den relativ dicken Stoßstangen haut's fast hin:
    Dreieck.JPG

    Da wir ja letzte Woche das Dach unserer Halle (Werkstatt) neu gedeckt haben, gibts natürlich auch neue Anhängerfotos ;)



    Nachbar's neugebrauchter T4 mit dem altbekannten Kipper, dazu Muttern Mazda mit nem geliehenden Kipper
    Gespann.JPG


    Und der Wiegeschein dazu:
    Wiegeschein.jpg


    Es waren über 8,5 Tonnen auf der Waage :shocked: Netto dann immerhin 3,76t Ziegel, die wir hier mit der ersten Lieferung abgeliefert haben.... und weitere Tonnen folgten. :rolleyes:

    Überleg doch mal logisch, was soll denn nun versichert sein - sprich andersrum gesagt: Was soll dir im Schadenfall ersetzt werden - ein Wohnwagen oder ein Plattformanhänger? ;)


    Nein, wegen den Diebstahlbedingungen hab ich noch nichts rausgefunden, mein Kontaktmann hat grad Urlaub, ich bleib aber dran.

    Wie muss der Hänger denn gesichert sein, damit sich die Versicherung bei einem Diebstahl nicht querstellt?

    DAS kann ich dir so ad hoc leider nicht sagen, ich kuck aber, dass ich am Montag mal nen Blick in die Bedingungen schmeiss und dann kann ich hoffentlich näheres sagen.

    Klingt nach nem Plan ;) Frag aber vorher nach dem Tarif für deinen Eigenbau, nicht, dass sie dir da ne Mondprämie berechnen ;)



    Wegen Kündigungsfrist:
    Grundsätzlich haste - wie bei jeder anderen Versicherung auch - ne Kündigungsmöglichkeit zur Hauptfälligkeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende, so sagts das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).


    Heisst:
    Du musst also z.B. BIS ZUM 30.11. kündigen, die Monatsfrist ist dann der komplette Dezember, damit der Vertrag zum 1. Januar gekündigt ist.


    Hauptfälligkeit ist aber nicht grundsätzlich der 1. Januar (daher die "bekannte" Frist vom 20.11.), denn Hauptfälligkeit ist der Termin, zu dem DU deinen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn du das Auto, den Anhänger, dein Dreirad also zum 1. April angemeldet hast, dann ist auch der 1. April der Termin deiner Hauptfälligkeit. Hast du zum 1.Oktober dein Auto, deinen Anhänger, dein Dreirad versichert, ist der 1. Oktober deine Hauptfälligkeit. Ausnahme: hast du zum 5. März (also während dem Monat) den Vertrag geschlossen, ist der 1. März (also der jeweilige Monaterste) dein Hauptfälligkeits-Termin.



    Alle Klarheiten beseitigt?

    Teilkasko versichert dich gegen Diebstahl, ist bei nem Anhänger eigentlich das einzige Argument.
    Vollkasko wäre dann auch noch gegen selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus, wobei ich hier nicht weiss, ob da z.B. ne zerschlitze Plane mitversichert wäre.



    Ich denk eher, das ist wie beim Auto: Zerstochene Reifen ersetzt die Vollkaskoversicherung nicht, aber wenn noch die Antenne abgeknickt ist, isses ein Vandalismusschaden.



    @Pätschi: Wer den Pfennich nich ehrt.... ;)

    Auf Alex' Stirn passt aber nicht nur dein Name, da kann er deine ganze Adresse, deine GPS-Daten sowie die Kennzeichen deiner Anhänger auch noch mit draufschreiben...


    :ichmussweg: