Beiträge von Jay

    Wenn schon jemand so dreist ist, deinen angekoppelten Anhänger wieder abzukoppeln und lose auf die Kupplung zu legen, was hindert diesen Menschen dann daran, auch das Seil von Zugfahrzeug zu lösen?

    Wo steht denn, dass dies auf Einwirkung Dritter zurückzuführen war? Ich denke eher, dass die hier geschilderten Vorkommnisse schlichtweg darauf zurückzuführen sind, dass jemand beim Ankuppeln nicht sorgsam genug gewesen ist.
    Grundsätzlich ist JEDER verpflichtet, vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu überprüfen. Gut, meine Lampen kuck ich mir auch nicht jedesmal an, wenn ich zum Supermarkt fahre. Aber so oft fahr ich auch nicht mit Anhänger, dass ich nicht die Zeit habe, zumindest vor dem losfahren nen kurzen Blick auf die Anhängekupplung zu werfen, ob da alles okay ist. Aber vorm Losfahren im Baumarkt oder am Autobahnrastplatz kann man das ja wohl JEDEM zumuten.
    Daheim ankuppeln (da kuck ich eh, dass alles passt) und im Baumarkt (oder am Autobahnrastplatz) nochmal kontollieren - ist das echt so schwer??


    (Ich habe bewusst nur über "Privatleute" geschrieben - dass es im Firmen-/Werks-/Baustellenverkehr vielleicht anders abläuft, streite ich nicht ab!)


    Wäre es dann nicht sinnvoller das Abkoppeln mittels Verschluss zu unterbinden?
    So was z. B.:Koch Kastenschloß V2A

    Während der Fahrt darfst du das nicht verwenden, nur im Stand. Sinnvoll ist so ein Schloss, habe selbst auch so eines.

    Es wurde hier - themenbezogen - eine falsche Aussage getätigt. Diese habe ich widerlegt. Themenbezogen ist damit alles erledigt.



    Würde ich jetzt weiter auf einzelne Fälle eingehen, hat das doch nichts mehr mit dem ursprünglichem Thema, nämlich der Anhängervermietung zu tun, oder?


    Fakt ist: Eine Vollkasko für einen Anhänger im Selbstfahrer-Vermietgeschäft lohnt sich nicht. Und darum ging es doch ursprünglich, oder?

    Zitat von Fido

    ich kenne mich mit der versicherungsthematik nicht so aus

    Ich schon, das ist mein Metier!


    Definiere "Karre":
    "Karre" = Auto ==> Muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz zumindest HaftPFLICHTversichert sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wenn nicht: Straftat, weil Vorsatz, mit entsprechenden juristischen Folgen.


    "Karre" = Sackkarre, Handwagen ==> keine Benzinklausel, hier greift die Private Haftpflichtversicherung (sofern kein Vorsatz vorliegt), die jedoch freiwillig abgeschlossen werden kann und in Deutschland nicht verpflichtend abzuschliessen ist.



    Klar kann sich nicht jeder leisten, nen 3.000 Euro-Hänger einfach so zu ersetzen, aus der Portokasse zahlt das wohl keiner von uns. Und trotzdem gibts genug Mittel und Wege, für die Kosten aufzukommen. Schlimmstenfalls eben mit Pfändung, Gerichtsvollzieher, Vögelchen, usw. Damit hierfür eine Handhabe vorliegt, musst du ja deinen Ausweis herzeigen, wenn der Mietvertrag ausgefüllt wird.



    Wir können jetzt hier ewig weiterdiskutieren - "böse" Menschen wird es immer geben, die irgendwo ein Schlupfloch finden - aber geh mal nicht immer vom Schlimmsten aus, Fido.

    Nein, da greift wiederum die "Benzin-Klausel", die besagt, dass sich die Privathaftpflicht NICHT auf (im weitestens Sinne benzingetriebene) Fahrzeuge (gem. Pflichtversicherungsgesetz) auswirkt. Und im Pflichtversicherungsgesetz steht eben, dass auch für einen Anhänger eine Versicherung zur Übernahme der Haftungsgeschehnisse existieren muss - die sog. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG.


    Also: Der Anhänger selbst ist quasi nirgends komplett versichert, außer, jemand komplett Fremdes zerstört ihn mit seinem Auto - denn dann greift hier die Haftpflichtversicherung des Autos des Fremden.




    Aber mal anders gefragt: Warum muss denn jeder Scheiss in Deutschland versichert sein? Warum soll ne Versicherung zahlen, wenn du zu dämlich bist, mit nem geliehenen Anhänger zu rangieren und den Anhänger beim Rangieren beschädigst? Eigentlich sollte jeder die Eier haben, selbst dafür grade zu stehen. Und im Falle eines Vermietgeschäfts steht das dann auch im Mietvertrag drin, dass du selbst für Beschädigungen aufkommen musst.


    Ich miete selbst ja auch recht viele Anhänger, meist an ner Tanke, wo die Kassierer keine Zeit für ein ausführliches Übergabeprotokoll haben. Ich kontrollier aber selbst IMMER vor der Abfahrt die Hänger von vorn bis hinten, ob was dran kaputt ist. Letztens hab ich (vor ner längeren Tour) ne defekte Birne bemerkt, die an der Tanke hatten aber keine mehr da. Mein Gott, hab ich vor Ort selbst eine (von meinen) Birnen reingeschraubt und bin losgefahren. Nach der Tour (weiss nimmer, 4 oder 5 Stunden) komm ich wieder, kommt der Chef raus und kuckt einmal rund um den Hänger.


    Als ich dann im Laden steh, drückt er mir die Miete für 2 Stunden wieder in die Hand. Sein Kommentar: "Danke, hab das vorhin mit der Birne beobachtet, sowas kommt hier nie vor. Und Sie mieten ja eh öfters und kucken vorher immer so genau hin, das haben mir meine Mädels schon erzählt - also mal ein kleines "Dankeschön" von mir."


    Da war ich echt baff - Gelddruckmaschine, hab ~80Cent für ne Birne investiert und krieg 10 Euro zurück :cool:
    Klar, mich hats gefreut - aber eigentlich schade, dass sowas (was für mich selbstverständlich ist) in Deutschland sooo selten ist, dass man darauf aufmerksam wird - eigentlich sollte es andersrum sein :(

    Ich dachte immer, das wenn das Fahrzeug (Auto) an fremden Fahrzeugen einen schaden verursacht greift die Haftpflicht?

    Kann man pauschal so nicht sagen, es gibt zwar Konstellationen, in denen das greifen mag, aber verallgemeinern kann man das absolut nicht.


    Ist genauso falsch wie der Spruch: Wer auffährt ist Schuld. Das ist nix anderes als ne Stammtischweisheit. Wenn der vordere mutwillig bremst und nen Unfall provoziert, ist doch wohl nicht der hintere Schuld, oder? ;)

    Sachte Jungs, bringt nicht zwei Dinge durcheinander:


    1. Zulassungstechnisch ist der Spriegel und die Plane Ladung, der offene Kasten muss nicht als geschlossener Kasten umgeschlüsselt (und besteuert) werden.
    2. Ladungssicherung ist was anderes. Klar muss der Spriegel auch befestigt werden, selbst, wenn er nur eingesteckt wird (ich würd da trotzdem noch ne Schraube dazupacken) - gehalten wird er ja dann durch die Plane!

    Zur Ladungssicherung bist du immer verpflichtet!


    Und die "Ladung" Spriegel sicherst du an jeder Ecke mit nem Bolzen und ner Flügelmutter. Die Ladung "Plane" musst du eh nach unten abspannen, damit die nicht im Wind flattert. Zusätzlich hält die Plane noch den Spriegel. Also wo ist das Problem?

    Ich leb da ja nicht! :D Keine Ahnung, warum das so ist - vielleicht sind die auch schon alle vergeben oder so? Ich bin mir nämlich relativ sicher, dass ich schon einige Millionenschwere mit "MIO" oder auch Schlipsträger mit "MIB" in München gesehen habe ;)



    Dummy: Ich weiss. :o Hab zwar vorn schon ein kurzes Kennzeichen, aber für nen Ami isses halt immer noch zu groß. Solltest mal mein hinteres Kennzeichen sehen... :pfeif: Das "musste" ich auf Anweisung der Zulassungsstelle knicken!

    Das gilt immer noch nur für Anhänger ÜBER 750kg, das mit den 3,5t zulässigen Gesamtmassen ist nur für Anhänger ÜBER 750kg!


    Da steht immer noch das Wort "bzw.", ich schreib es nochmal anders hin, lies doch mal nur den ersten Teil, in dem es um Anhänger BIS 750kg geht:



    Zitat

    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse


    bzw.:

    Zitat

    Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t