Beiträge von Jay

    Meine Frau hat mir da absolut zugestimmt, dass die Bedienung ne süße Biene war. Zwarn bisschen moppelig, aber echt hübsch und ne Stimme, WOW! :shocked: Also, wenn ihr ins MiWuLa geht, an der Brücke "Auf dem Sande" Ecke "Brook", da ist das Bistro! ;)

    Und zu der Eingeborenen (die da im Bistro auch dabei war): Heute kommt mich erstmal ihr Mann besuchen (der musste leider Arbeiten, als wir im MiWuLa waren, sonst hätte ich dem die Biene auch gezeigt), nach Hamburg kommen wir erst nächstes Jahr wieder.

    Ja, der Hammer! Was haben die dann für nen Luftdruck? :shocked:


    Fido: Doch, sowas fährt bei uns auch rum. Nur brauchst für die ganz großen Trucks (nach neuem Recht, sprich: EU-Führerschein) schon teilweise nen LKW-Schein, da die oft schon über 3t LEERgewicht haben - und dann noch 1t Zuladung! ;)

    Ja, gerne - wenn der Auftraggeber einer "Veröffentlichung" eines Bilds seines Wagens nicht widerspricht - da solltest du dich unbedingt absichern! Nicht, dass ihm in zwei Monaten ein befreundeter Rechtsverdreher rät, dir ne Copyright-Klage an den Hals zu schmeissen! ;)

    Ist es dir möglich/erlaubt, von dem Gespann mit dem RR dann mal ein Foto zu machen? Ich mein, der Jimny ist ja eh ein Kleinwagen, in deinem Hänger schaut er direkt nach Spielzeug aus. Ein Bild von nem richtig großen Auto auf/in dem Hänger würde mich sehr interessieren. Am liebsten auch eines auf der Rampe, um nen Eindruck vom Rampenwinkel zu kriegen.

    :danke: schon im Voraus!

    Neee, war noch viel Schlimmer: Wir standen vom MiWuLa, schräg gegenüber is ein kleines Bistro mit ner ca. 3m großen Aufschrift auf der Scheibe: Fischbrötchen. Also sind wir da rein und watt is? Nix mit Fisch, Fisch is aus, aber wir haben Schoko-Muffins oder Amerikaner!
    :keinkommentar:

    Wenn die Bedienung nicht so süß gewesen wär, hätt ich den Laden ja echt zerlegt!

    Für die Landungsbrücken war diesmal leider keine Zeit, wir waren ja quasi nur auf der Durchreise, aber beim näxten Mal nehm ich Hamburg genauer unter die Lupe - mit ner Eingeborenen an meiner Seite, bei der ich dann auch wohne! ;)

    Jay, da gehst ins OEZ oder woanders in ne Nordsee Filiale, oder Viktualienmarkt, da bekommst totes Wassergetier in Massen

    Ja klar - und zwar ZUVERLÄSSIG! ;)


    @uwe: Ich will totes Tier, von dem ich auch was im Bauch hab. Die Hummerhäppchen vom Gosch sind doch was fürn hohlen Zahn!

    Naja, was ihr "richtig" und "falsch" nennt, will ich jetzt hier nicht diskutieren. Fakt ist jedenfalls, dass es keine mit toten Wassertieren belegte Teigteilchen gab - da bin ich einmal in Hamburg, will ein mit toten Wassertieren belegtes Teigteilchen essen und dann gibts das nicht!

    Jetzt muss ich da nochmal hin, sowas doofes! :?

    Okay, auf den Kompromiss neuwertiger junger Gebrauchter lass ich mich gerne ein!

    Das mit den einmaligen Bonizahlungen ist mir natürlich klar - aber das fiel mir eben grad ein - Wertverlust von 100% auf NULL in nur 0,2sek! :pfeif:

    Thema Vorbesitzer Rentner: Sofern der die Idealmaße (90-45-90) hatte, geht das auch in Ordnung!

    Vielen Dank für deine Anmerkungen!

    ....Demnach ist es aus steuerlicher Sicht also sinnvoll sich ein möglichst neues Exemplar anzuschaffen ...

    Aus steuerlicher Sicht mit Sicherheit - aber ist es auch wirtschaftlich sinnvoll?

    Ich darf hierzu den bekannten Münchner Philosphen M.Mittermeier zitieren, der hierzu (wenn auch in einem anderen Zusammenhang) sehr treffende Worte fand:

    Zitat

    77 Jungfrauen für die Ewigkeit? SIEBENUNDSIEBZIG für die EWIGKEIT???? Ja ganz toll! Also bei normaler Nutzung sind die ja gleich weg, schliesslich kannst sie ja nur einmal benutzen - oder soll ich mir die einteilen? Ewigkeit geteilt durch 77? Wie rechnet man das?



    Was ich sagen will:
    Wiegt der enorme Wertverlust denn wirklich den Steuervorteil auf?

    Bilanzierung von Frauen

    Jedes Jahr ändern sich die Regeln zur Bilanzierung bestimmter Sachwerte.
    Damit ein wenig mehr Klarheit herrscht, hier die neusten Tips.

    Sind Sie ein Steuerfreak...?

    Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind.
    Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise abzuhelfen.

    1. Zuordnung zu den Vermögensposten:

    Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der Gefühle, Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar, eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren.
    Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. § 13 EStR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.

    2. Bewertung:

    Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen.
    Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so daß sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.

    3. Abschreibung:

    Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt,so daß auch die lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmende Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.
    Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten. Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw.). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der ansetzbaren Anschaffungskosten (mtl.Unterhaltungskosten x Vervielfältiger) herauskommen.
    Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon wiederbeschaffen ?), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.

    4. Sonderfälle:

    Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender Schwangerschaft unzulässig sind.
    Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mieterträge realisiert werden. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß uneinbringlich, so dass sie wieder voll abgeschrieben werden müssten. Es ergibt sich also keine Auswirkung auf den Totalgewinn. Bei der Nutzung anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu aktivieren, da diese Frauen dem Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und somit ein Bilanzierungsverbot besteht.
    Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.


    Zum Schluß noch ein Wort an alle männlichen Leser:

    Es finden sich immer noch Bilanzen mit unzulässig aufgeblähtem Vermögen. In fast allen diesen Fällen zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass das spezielle männliche Vermögen (lat.: potentia) aktiviert wurde. Doch auch hier gilt das strenge Niederstwertprinzip. Zwar klagen viele Frauen darüber, dass diese "potentia" im allgemeinen viel zu selten aktiviert würde - dennoch hat dieses Vermögen in der Bilanz nichts zu suchen, da es sich um immaterielle Werte handelt, die wegen der schwierigen Bewertbarkeit (meist Überbewertung) und der Unsicherheit zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten nicht bilanzierungsfähig sind, auch wenn manche Männer es für ihr wichtigstes Vermögensteil halten.
    Diese Männer sollten sich damit trösten, dass dieses Vermögen auch ohne Bilanzierung einen wesentlichen Teil ihres Eigenkapitals darstellt - und es ist gut, gerade auf diesem Gebiet reichlich stille Reserven zu halten.